Thema des Tages, Aktienfokus

Eine für Bayer DE000BAY0017 positive Gerichtsentscheidung im US-Glyphosat-Rechtsstreit hat den Aktien des Pharma- und Agrarchemiekonzerns am Freitag kräftig Aufwind verliehen.

16.08.2024 - 10:21:53

AKTIE IM FOKUS: US-Gerichtsentscheidung zu Glyphosat treibt Bayer-Erholung an

Sie legten am Vormittag um fast zehn Prozent auf 28,80 Euro zu, was mit Abstand den ersten Platz im deutschen Leitindex Dax DE0008469008 bedeutete. Mehr hatten sie zuletzt Anfang Juni gekostet.

2024 steht dennoch weiterhin ein Kursminus von 15 Prozent auf dem Zettel. Und langfristig sieht es noch trüber aus: 2018 vor dem ersten US-Glyphosat-Urteil gegen Bayer hatte die Papiere noch mehr als 93 Euro gekostet.

Die Glyphosat-Klagen hatte sich Bayer durch die über 60 Milliarden US-Dollar teure Monsanto-Übernahme 2018 ins Haus geholt. Die Beilegung vieler Tausend Klagen hat bereits Milliarden verschlungen. Das Thema ist aber weiterhin nicht vom Tisch, ebenso wenig wie die ebenfalls teuren US-Rechtsstreitigkeiten rund um das seit Jahrzehnten verbotene Umweltgift PCB. Zum Vergleich: Bayer ist an der Börse aktuell rund 28 Milliarden Euro wert, also deutlich weniger als das, was für Monsanto gezahlt worden war.

Gleichwohl machte Bayer nun einen Fortschritt in der Causa Glyphosat. Ein Bundesberufungsgericht in Philadelphia kam zu dem Schluss, dass Bundesrecht zu Warnhinweisen beim Verkauf von Unkrautvernichtern über dem Recht des Bundesstaates Pennsylvania steht. Im Februar hatte ein anderes US-Berufungsgericht dieses von Bayer vorgebrachte Argument abgelehnt.

Diese Nachrichten unterstützen die Anlagestory, erklärte am Freitag Analyst Peter Spengler von der DZ Bank in einer ersten Reaktion. Bayer habe nun das Recht, erneut vor das Oberste Gericht zu gehen, um diesen Widerspruch auflösen zu lassen.

Und das will Bayer auch tun. So teilte der Konzern mit, die Auswirkungen dieses Urteils auf andere anhängige Verfahren zu prüfen und seine Argumente vor dem US Supreme Court - dem höchsten US-Gericht - vortragen zu wollen.

@ dpa.de

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