Earn-out-Klauseln, Risiken

Earn-out-Klauseln: Neue Risiken für M&A-Deals 2026

30.12.2025 - 12:43:12

Neue Rechtsprechung und steuerliche Prüfungen erschweren die Durchsetzung von Erfolgsnachzahlungen bei Unternehmensverkäufen. Verträge müssen 2026 deutlich detaillierter sein.

Die Rechtssicherheit von Erfolgsklauseln bei Unternehmenskäufen steht auf dem Prüfstand. Deutsche Gerichte und Steuerbehörden verschärfen die Regeln – zum Nachteil der Verkäufer.

Gerichte stärken Käufer-Freiheit

Eine neue Rechtsprechung im DACH-Raum kippt etablierte Grundsätze. Künftig zählt die unternehmerische Freiheit des Käufers mehr als die stillschweigende Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit mit dem Verkäufer. Das zeigt eine aktuelle Analyse der Kanzlei Buren und Mundaq.

Konkret bedeutet das: Fehlen im Kaufvertrag präzise Einschränkungen, darf der Käufer das erworbene Unternehmen weitgehend nach eigenem Gutdünken führen. Auch wenn dies die Erfolgsziele für die vereinbarten Nachzahlungen gefährdet. Vage Klauseln, die sich auf allgemeine Treuepflichten berufen, bieten Verkäufern kaum noch Schutz.

„Die Ära der Earn-out-Vereinbarungen auf Vertrauensbasis ist vorbei“, kommentiert ein M&A-Berater. Für 2026 müssen Verträge nun explizit regeln, welche operativen Maßnahmen – wie Umstrukturierungen oder Produkteinstellungen – den Earn-out beeinflussen dürfen.

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Viele Verkäufer unterschätzen das steuerliche Risiko, wenn Earn-out-Zahlungen an eine weitere Tätigkeit geknüpft sind. Experten raten zu klaren arbeitsrechtlichen Regelungen, damit Zahlungen nicht als verdecktes Arbeitnehmerentgelt eingestuft werden. Ein kostenloses E‑Book zeigt konkrete Formulierungen für Arbeitsverträge und Fallstricke, die Sie unbedingt vermeiden sollten, um Lohnsteuer und Sozialabgaben zu umgehen. Jetzt kostenloses Arbeitsvertrag-E‑Book sichern

Steuerfalle „verdecktes Gehalt“

Parallel verschärft sich die steuerliche Lage. Die Finanzverwaltung stuft Earn-out-Zahlungen zunehmend als verdecktes Arbeitnehmerentgelt ein. Das passiert, wenn die Zahlungen an die weitere Tätigkeit des Verkäufers im Unternehmen geknüpft sind.

Ein Urteil des Finanzgerichts Köln (Az. 12 K 1271/23) wirkt hier als Wegweiser. Die Folge: Statt der günstigen Abgeltungsteuer fallen volle Lohnsteuer und Sozialabgaben an. Besonders riskant sind sogenannte „Bad Leaver“-Klauseln, die bei Ausscheiden des Verkäufers die Zahlungen verfallen lassen.

Ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof (Az. IX R 1/25) läuft. Bis zu einer endgültigen Klärung raten Steuerexperten zur Vorsicht. Die Verbindung zwischen Erfolgszielen und aktiver Mitwirkung im Unternehmen sollte klar getrennt werden.

EU verschärft Investitionskontrollen

Die Komplexität steigt durch neue EU-Regeln zur Auslandsinvestitionskontrolle. Am 11. Dezember 2025 einigten sich Rat und Parlament auf eine Reform. Sie soll Lücken schließen und den Flickenteppich nationaler Prüfverfahren harmonisieren.

Für M&A-Deals bedeutet das: Transaktionen mit ausländischen Investoren unterliegen strengeren Meldepflichten und möglichen Nachprüfungen. Auch der Wert von Earn-out-Zahlungen als schwebende Verpflichtung muss genau angegeben werden. In sensiblen Sektoren wie Technologie oder kritischer Infrastruktur könnten Behörden die Klauseln sogar mit Auflagen belegen, um Einflussnahme nach dem Kauf zu verhindern.

Hintergrund: Earn-outs als Brücke in unsicheren Zeiten

Der Comeback der Erfolgsklauseln 2025 hat einen klaren Grund: In einem wirtschaftlich unsicheren Umfeld mit hohen Zinsen klafften die Preisvorstellungen von Käufern und Verkäufern oft auseinander. Earn-outs wurden zur wichtigsten Brücke.

Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen werden härter. Der Trend zur Vertragsliteralität entspricht einer generellen Entwicklung im deutschen Wirtschaftsrecht. Für 2026 prophezeien Marktbeobachter eine Welle von Streitigkeiten um die Earn-outs aus 2024 und 2025, die nun fällig werden. Eine Überprüfung aller Vertragsmuster vor Jahresbeginn ist für Deal-Macher daher dringend angeraten.

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