E-Sports, Gewalt

E-Sports wird gemeinnützig – aber nur ohne Gewalt

10.12.2025 - 00:13:12

Das neue Steueränderungsgesetz erkennt E-Sports als gemeinnützig an, erleichtert Solaranlagen für Vereine und erhöht Pauschalen für Ehrenamtliche. Die Regelung für Gaming-Titel enthält jedoch eine umstrittene Gewalt-Klausel.

Der Bundestag hat vergangenen Donnerstag das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet und schreibt damit Geschichte: E-Sports wird erstmals als gemeinnütziger Zweck anerkannt. Doch während gemeinnützige Vereine bei Solaranlagen künftig keine Probleme mehr haben, sorgt eine Gewalt-Klausel in der Gaming-Szene für Unmut.

Die Reformen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und zielen darauf ab, das Ehrenamt zu stärken. Während Experten die Solarregelungen als „Bürokratie-Killer” feiern, bleibt die Reaktion aus der E-Sports-Community gespalten – denn nicht alle Spiele profitieren von der Neuregelung.

E-Sports: Meilenstein mit Haken

Nach jahrelangem politischen Ringen können E-Sports-Vereine endlich die Gemeinnützigkeit beantragen. Das bedeutet: Steuerbefreiungen bei Körperschafts- und Gewerbesteuer, Ausstellung von Spendenquittungen und Zugang zu erhöhten Ehrenamtspauschalen. Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich, die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro.

Doch es gibt einen entscheidenden Haken: Die Gemeinnützigkeit gilt nur für E-Sports-Titel ohne „realistische Gewaltdarstellungen gegen Menschen”. Sporttitel wie FIFA oder Rocket League sind damit auf der sicheren Seite, aber wie sieht es mit taktischen Shootern wie Counter-Strike oder Valorant aus – den weltweit beliebtesten E-Sports-Disziplinen?

„Diese Entscheidung ist ein historischer Meilenstein, aber sie schafft ein Zwei-Klassen-System”, erklärte ein Sprecher des eSport-Bund Deutschland (ESBD) nach der Abstimmung. Steuerberater warnen bereits: Die Finanzämter müssen nun entscheiden, welche Spiele sich qualifizieren – mit dem Risiko unterschiedlicher Auslegungen je nach Bundesland.

Ausgeschlossen sind außerdem Spiele mit Pay-to-Win-Mechaniken oder Glücksspielelementen.

Solarstrom: Endlich Rechtssicherheit

Während E-Sports-Vereine komplizierte Regelungen verdauen müssen, bringt das Gesetz klassischen Sportvereinen, Kulturverbänden und gemeinnützigen Stiftungen klare Vorteile bei Solaranlagen.

Bisher galt der Betrieb von Photovoltaikanlagen oft als „wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb”. Machte die Solaranlage Verluste oder wurde zu dominant, riskierten Vereine den Verlust ihrer gesamten Gemeinnützigkeit wegen Verstoßes gegen das Selbstlosigkeitsgebot.

Das neue Gesetz erklärt den Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen als „gemeinnützigkeitsrechtlich unschädlich”. Was bedeutet das konkret?

  • Risiko beseitigt: Vereine können PV-Anlagen auf Vereinshäusern installieren, ohne um ihren Status fürchten zu müssen – selbst wenn die Anlage vorübergehend Verluste macht.
  • Höhere Einnahmegrenze: Die steuerfreie Umsatzgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steigt von 45.000 auf 50.000 Euro jährlich. Kleinere Vereine haben damit mehr Spielraum für Einnahmen aus Solarstrom, Vereinsfesten oder Merchandising.
  • Steuervergünstigungen verlängert: Der bestehende Nullsteuersatz bei der Mehrwertsteuer und die Einkommensteuerbefreiung für kleine PV-Anlagen (bis 30 kWp) werden bis 2026 fortgesetzt.

Breite Entlastung fürs Ehrenamt

Neben E-Sports und Solar enthält das Steueränderungsgesetz weitere Erleichterungen für Deutschlands 30 Millionen Ehrenamtliche. Zusätzlich zu den höheren Pauschalen vereinfacht das Gesetz die Mittelzuordnung.

Kleine Organisationen mit Jahreseinnahmen unter 50.000 Euro müssen nicht mehr strikt zwischen „ideellem” und „wirtschaftlichem” Bereich unterscheiden, solange die gewerblichen Einnahmen unter der Grenze bleiben. Diese Bagatellgrenze dürfte Kassenwarten in kleinen Ortsvereinen erheblich entlasten.

Das Gesetz hat sofort Bewegung unter Steuerberatern und Vereinsvorständen ausgelöst. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) begrüßte am Montag die erhöhten Pauschalen als „längst überfällig” zur Kompensation der Inflation. Gleichzeitig beraten Anwaltskanzleien bereits E-Sports-Vereine, ihre Satzungen und Spielportfolios zu prüfen.

Eine letzte Hürde bleibt: der Bundesrat. Die Länderkammer stimmt am 19. Dezember 2025 über das Gesetz ab. Die Zustimmung gilt als wahrscheinlich, doch einige Länder fordern bereits Ausgleichszahlungen vom Bund für die erwarteten Steuerausfälle.

Die wichtigsten Änderungen ab 1. Januar 2026

Maßnahme Alter Wert/Status Neuer Wert/Status
E-Sports-Gemeinnützigkeit Nicht anerkannt Anerkannt (mit Gewalt-/Glücksspiel-Ausschluss)
PV-Anlagen für Vereine Risiko für Gemeinnützigkeit Rechtlich unschädlich
Übungsleiterpauschale 3.000 € / Jahr 3.300 € / Jahr
Ehrenamtspauschale 840 € / Jahr 960 € / Jahr
Gewerbliche Umsatzgrenze 45.000 € / Jahr 50.000 € / Jahr
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