E-Rechnungspflicht, Jahressteuergesetz

E-Rechnungspflicht startet am 1. Januar 2025

30.11.2025 - 03:40:12

Während das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet wurde, stockt das Steuerfortentwicklungsgesetz. Unternehmen müssen sich bis Januar auf die E-Rechnungspflicht vorbereiten, unabhängig von der politischen Lage.

Das Ampel-Aus hat Berlins Steuerpolitik lahmgelegt – doch bei der E-Rechnungspflicht gibt es keine Gnade. Während geplante Steuererleichterungen auf der Kippe stehen, ist eine Änderung bereits in trockenen Tüchern: Das Jahressteuergesetz 2024 hat die letzte parlamentarische Hürde genommen.

Die deutsche Wirtschaft steckt in einem Dilemma. Einerseits tickt die Uhr gnadenlos: In nur 32 Tagen wird die elektronische Rechnung zur Pflicht im B2B-Geschäft. Andererseits herrscht politisches Chaos – der Koalitionsbruch Anfang November hat mehrere Gesetzesvorhaben auf Eis gelegt. Können Unternehmen überhaupt noch planen? Und was bedeutet das für die angekündigten Steuererleichterungen?

Trotz Regierungskrise hat das Jahressteuergesetz 2024 den Gesetzgebungsprozess erfolgreich durchlaufen. Nach der Zustimmung des Bundestags im Oktober gab der Bundesrat am 22. November grünes Licht. Damit treten zahlreiche technische Anpassungen und EU-Harmonisierungen wie geplant in Kraft.

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Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

  • Umsatzsteuerbefreiungen: Anpassungen bei Bildungsleistungen zur besseren Abstimmung mit EU-Richtlinien
  • Buchwertübertragungen: Klarstellungen beim Transfer von Buchwerten zwischen Mitunternehmerschaften nach § 6 Abs. 5 EStG – mehr Rechtssicherheit bei Umstrukturierungen
  • Entlastungen für Kleinunternehmen: Vereinfachungen für kleinere Betriebe, auch wenn ambitioniertere Bürokratieabbau-Maßnahmen zusammengestrichen wurden

Doch nicht alles überlebte die Verhandlungen. Die geplante Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets fiel dem Rotstift zum Opfer. Arbeitgeber hätten alternative Verkehrszuschüsse mit 25 Prozent pauschal versteuern können – eine Chance für nachhaltige Mobilität, die laut Experten von Möhrle Happ Luther vertan wurde.

E-Rechnung: Kein Aufschub trotz politischer Krise

Unabhängig von der Regierungskrise steht der bedeutendste Einschnitt für deutsche Unternehmen unmittelbar bevor: Die Pflicht zur elektronischen Rechnung im inländischen B2B-Verkehr startet am 1. Januar 2025.

Was sich ab Neujahr ändert:

Alle deutschen B2B-Unternehmen müssen ab dem Stichtag elektronische Rechnungen nach EN 16931-Standard (wie XRechnung oder ZUGFeRD 2.x) empfangen und archivieren können. Die verbreitete Praxis, PDF-Rechnungen als E-Mail-Anhang als “elektronisch” zu betrachten, greift nicht mehr – wer auf strukturierte Formate umstellt, kann vom Empfänger nicht mehr abgelehnt werden.

Klarstellungen vom Bundesfinanzministerium:

Das BMF veröffentlichte am 19. November eine umfassende FAQ-Liste, die wichtige Fragen klärt:

  • Übergangsfristen: Während der Empfang sofort verpflichtend ist, gelten für den Versand Übergangsregelungen (bis 2027 für Unternehmen mit über 800.000 Euro Umsatz, bis 2028 für kleinere Betriebe)
  • Hybridformate: ZUGFeRD wurde als Brückenlösung bestätigt – lesbares PDF plus XML-Daten für noch nicht vollautomatisierte Unternehmen

IHK und Zentralverband des Deutschen Handwerks warnen eindringlich: Wer die Empfangspflicht ignoriert, riskiert Probleme beim Vorsteuerabzug. Die technische Vorbereitung duldet keinen Aufschub mehr.

Steuerfortentwicklungsgesetz: Im politischen Niemandsland

Während das Jahressteuergesetz 2024 in trockenen Tüchern ist, schwebt das umfassendere Steuerfortentwicklungsgesetz (früher JStG II) nach dem Ampel-Aus in der Schwebe. Das Paket sollte ursprünglich spürbare Steuererleichterungen zur Wirtschaftsförderung bringen:

  • Anpassung des Einkommensteuertarifs gegen kalte Progression
  • Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kindergelds
  • Verbesserte Abschreibungsregeln als Investitionsanreiz

Aktuelle Lage (Stand 30. November):

Der Gesetzgebungsprozess stockt. Zwar tagte das Bundeskabinett am 27. November und brachte unkritische Vorhaben voran – doch die großen Steuerentlastungen brauchen Oppositionsunterstützung für eine Bundestags-Mehrheit im Dezember.

  • Wahrscheinlich durchsetzbar: Anpassungen bei Grundfreibetrag und Kindergeld gelten als unverzichtbar und dürften parteiübergreifende Zustimmung finden
  • Vermutlich gescheitert: Spezifischere Unternehmenssteuersenkungen und die Wachstumsinitiative drohen der “Diskontinuität” zum Opfer zu fallen, wenn sie nicht vor den erwarteten Neuwahlen Anfang 2025 verabschiedet werden

Zwei Welten für die Wirtschaft

Für Steuerberater und Finanzvorstände zeichnet sich eine gespaltene Realität ab. Einerseits ist der operative Druck immens: E-Rechnungs-Workflows müssen bis Januar stehen – ohne Wenn und Aber. Andererseits liegt die strategische Steuerplanung wegen der Regierungskrise auf Eis.

“Unternehmen sollten davon ausgehen, dass die Steuersenkungen der Wachstumsinitiative in ihrer jetzigen Form nicht kommen”, analysieren große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. “Der Fokus muss vollständig auf die Umsetzung des JStG 2024 und der E-Rechnungspflicht verlagert werden.”

Wird im Dezember wenigstens eine abgespeckte Version des Steuerfortentwicklungsgesetzes verabschiedet? Mitte des Monats könnte der Bundestag darüber abstimmen. Gelingt das, wären immerhin die Inflationsanpassungen für 2025 gesichert. Scheitert es, droht deutschen Steuerzahlern im Januar ein kalter Progressions-Schock – bis eine neue Regierung nachbessert.

Die Botschaft für Unternehmen ist klar: Systeme für den E-Rechnungseingang finalisieren und ERP-Software aktualisieren. Der 1. Januar kommt – egal wer im Kanzleramt sitzt.

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