E-Dienstwagen: Neue Steuergrenzen ab Sommer 2025
19.11.2025 - 22:49:12Die Regierung hebelt die Elektromobilität im Dienstwagenbereich nach oben: Seit Juli 2025 profitieren deutlich teurere E-Autos von der günstigsten Besteuerung. Gleichzeitig stehen Unternehmen vor neuen Herausforderungen bei der Abrechnung von Ladekosten. Was bedeuten die Änderungen konkret für Arbeitgeber und Mitarbeiter?
Die private Nutzung eines Firmenwagens bleibt steuerpflichtig – doch die Höhe der Belastung variiert erheblich je nach Antriebsart. Während Verbrenner mit der klassischen 1%-Regelung zu Buche schlagen, winken E-Auto-Fahrern erhebliche Steuervorteile. Diese Förderung läuft zwar offiziell bis Ende 2030, doch schon jetzt sorgen Anpassungen für 2025 und 2026 für Bewegung im Markt.
Die wichtigste Neuerung trifft direkt ins Herz der Oberklasse: Für reine Elektrofahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden, gilt die besonders attraktive 0,25%-Regelung nun bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro. Bislang lag die Obergrenze bei 70.000 Euro.
Was bedeutet das in der Praxis? Bei dieser Regelung wird monatlich nur ein Viertel des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert – eine drastische Ersparnis gegenüber der Standard-Besteuerung von Verbrennern. Ein E-Fahrzeug für 80.000 Euro wird so behandelt, als hätte es einen Listenpreis von 20.000 Euro. Für E-Dienstwagen oberhalb von 100.000 Euro greift weiterhin die 0,5%-Regelung mit halbierter Bemessungsgrundlage.
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Kein Wunder also, dass Unternehmen ihre Flotten-Strategie überdenken. Die erweiterte Preisgrenze öffnet das Tor für Premium-Modelle deutscher und internationaler Hersteller, die bisher an der 70.000-Euro-Schwelle scheiterten.
Plug-in-Hybride: Strengere Anforderungen seit Jahresbeginn
Während reine Stromer bevorzugt werden, müssen Plug-in-Hybride seit dem 1. Januar 2025 deutlich höhere Hürden nehmen. Um noch von der 0,5%-Regelung zu profitieren, muss ein Hybrid-Dienstwagen entweder mindestens 80 Kilometer rein elektrisch schaffen (zuvor 60 km) oder höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen.
Erfüllt ein Plug-in diese verschärften Kriterien nicht, wird er steuerlich wie ein gewöhnlicher Verbrenner behandelt – die volle 1%-Regelung greift. Für Altfahrzeuge, die vor 2025 angeschafft wurden und die damaligen Bedingungen erfüllten, gilt Bestandsschutz. Die Botschaft ist klar: Die Regierung will nur noch solche Hybride fördern, die tatsächlich überwiegend elektrisch fahren.
Ladekosten-Abrechnung: Pauschale läuft aus
Ab 2026 ändert sich die Spielregeln für die Erstattung von Stromkosten beim Laden zu Hause grundlegend. Die bisherige Vereinfachungsregelung mit steuerfreien monatlichen Pauschalen endet am 31. Dezember 2025. Was kommt danach?
Das Bundesfinanzministerium gibt zwei Wege vor: Entweder weisen Mitarbeiter die tatsächlich entstandenen Stromkosten exakt nach – idealerweise über einen separaten Zähler – oder Arbeitgeber nutzen eine neue Strompreispauschale. Diese orientiert sich am amtlichen Durchschnittsstrompreis des Statistischen Bundesamts.
Für Unternehmen bedeutet das: Prozesse müssen angepasst werden. Das Laden beim Arbeitgeber im Betrieb bleibt hingegen steuerfrei und unbürokratisch – ein klarer Anreiz für den Aufbau betrieblicher Ladeinfrastruktur.
Turbo-Abschreibung als Investitionsbooster
Parallel zur günstigeren Besteuerung lockt eine Sonderabschreibung: Unternehmen können bei E-Fahrzeugen, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, im ersten Jahr satte 75 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen. In den Folgejahren sinken die Sätze gestaffelt.
Diese „Turbo-Abschreibung” soll zweierlei bewirken: Firmen erhalten einen massiven Liquiditätsvorteil und durch die schnellere Rotation entstehen mehr günstige Gebrauchtwagen für Privatpersonen. Allerdings gibt es einen Haken: Die Regelung gilt nur für gekaufte Fahrzeuge. Leasing-Modelle, die in deutschen Firmenflotten dominieren, gehen leer aus.
Branchenkenner kritisieren diese Lücke als praxisfern. Dennoch dürfte der Anreiz für Käufe stark genug sein, um den E-Anteil in Unternehmensflotten deutlich zu erhöhen. Parallel plant die Regierung ab 2026 eine neue Kaufprämie für private E-Auto-Käufer mit geringem bis mittlerem Einkommen.
Langfristige Weichenstellung bis 2030 – und darüber hinaus
Die steuerlichen Vergünstigungen für E-Dienstwagen laufen offiziell bis Ende 2030. Doch bereits jetzt deutet die Bundesregierung im Koalitionsvertrag eine Verlängerung an. Die Strategie ist eindeutig: Reine Elektrofahrzeuge werden massiv bevorzugt, Plug-in-Hybride müssen immer höhere Effizienzstandards erfüllen.
Was bedeutet das für Entscheider? Die Fahrzeugauswahl wird strategischer, die Abrechnung komplexer. Wer jetzt plant, sollte die 100.000-Euro-Grenze im Blick haben und die Umstellung der Ladekostenerstattung rechtzeitig vorbereiten. Die erhöhte Preisgrenze eröffnet neue Spielräume bei Premium-Modellen, während die Stromkostenpauschale interne Prozesse auf den Prüfstand stellt.
Langfristig dürften diese Maßnahmen die Dominanz reiner Elektrofahrzeuge im gewerblichen Bereich zementieren. Die CO₂-Bilanz des deutschen Verkehrssektors könnte davon erheblich profitieren – vorausgesetzt, die Ladeinfrastruktur hält Schritt mit dem wachsenden Bedarf.
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