E-Bilanz 2025: Neue Pflicht zur Konten-Offenlegung tritt in Kraft
04.01.2026 - 19:31:12Ab sofort müssen deutsche Unternehmen ihre Jahresabschlüsse 2025 mit der verschärften E-Bilanz-Taxonomie 6.8 einreichen. Die größte Neuerung: die Pflicht zur Übermittlung unverdichteter Kontennachweise – ein Paradigmenwechsel in der digitalen Steuerberichterstattung.
Frankfurt, 04. Januar 2026 – Mit dem Start des neuen Jahres beginnt für tausende Buchhaltungsabteilungen und Steuerberater die heiße Phase. Denn für alle Unternehmen mit Kalenderjahr gilt nun verbindlich: Der Jahresabschluss 2025 muss elektronisch nach der aktualisierten Spezifikation Taxonomie 6.8 eingereicht werden. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte die finale Version bereits im Mai 2024 veröffentlicht. Doch was zunächst nach einer technischen Anpassung klingt, bringt eine inhaltliche Zäsur mit sich. Erstmals sind detaillierte Kontostände aus der Finanzbuchhaltung an das Finanzamt zu übermitteln.
„Die Steuerverwaltung will tiefer in die Bücher schauen können – und zwar ohne sofort eine Außenprüfung ansetzen zu müssen“, erklärt ein Steuerexperte aus Frankfurt. Die neuen Regeln gelten ab sofort für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen. Für die allermeisten Firmen ist das genau jetzt der Fall.
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Taxonomie 6.8: Stabiles Gerüst, neue Pflichtfelder
Die Taxonomie 6.8 selbst bringt keine revolutionären strukturellen Änderungen. Sie dient vielmehr als verbindliches technisches Regelwerk für die Datenübermittlung. Die eigentliche Herausforderung steckt in den neuen inhaltlichen Vorgaben, die mit ihr umgesetzt werden. Diese leiten sich aus dem Jahressteuergesetz 2024 ab.
Softwarehersteller haben die neuen Spezifikationen inzwischen in ihre Buchhaltungs- und ERP-Systeme integriert. Auch die notwendigen ERiC-Bibliotheken (Elster Rich Client) für die Übermittlung wurden 2025 aktualisiert. Unternehmen sollten jedoch prüfen, ob ihre aktuelle Softwareversion auch die neuen Pflichtfelder für die Kontensaldentibermittlung korrekt unterstützt. Die bewährte „Mussfeld“-Logik bleibt dabei weiterhin in Kraft: Als verpflichtend gekennzeichnete Felder müssen mit einem Wert oder einer gültigen „NIL“-Erklärung befüllt werden.
Der Knackpunkt: Unverdichtete Kontennachweise
Die größte praktische Hürde ist die Pflicht zur Übermittlung der unverdichteten Kontennachweise. Konkret müssen für das Geschäftsjahr 2025 zu jedem Sachkonto die Kontonummer, die Kontenbezeichnung und der Kontosaldo an das Finanzamt übermittelt werden. Bisher wurden in der E-Bilanz nur verdichtete Positionen der Bilanz und GuV gemeldet.
Auf massiven Druck von Wirtschaftsverbänden wie dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) wurde die Regelung jedoch eingeschränkt. In einem Klarstellungsschreiben des BMF vom Januar 2025 wurde festgehalten, dass die Pflicht strikt auf die Sachkonten der Finanzbuchhaltung begrenzt ist. Nebenbücher – also etwa die Detailkonten von einzelnen Debitoren oder Kreditoren – sind explizit ausgenommen.
Dennoch wird das Datenvolumen der E-Bilanz für viele Unternehmen spürbar ansteigen. Steuerexperten raten dringend dazu, den Kontenrahmen vor der Übermittlung auf Klarheit und Datenschutzkonformität zu prüfen. Schließlich werden die Kontenbezeichnungen nun in strukturierter Form für den Sachbearbeiter im Finanzamt sichtbar.
Ausblick: Taxonomie 6.9 und der gläserne Steuerzahler
Während die Branche sich mit der Umsetzung für 2025 beschäftigt, laufen die Vorbereitungen für die nächste Stufe bereits. Die Taxonomie 6.9, im Juni 2025 veröffentlicht, wird für Geschäftsjahre ab 2027 verbindlich. Sie soll unter anderem eine flexiblere, unternehmensspezifischere „Mussfeld“-Logik einführen.
Die langfristige Richtung ist klar: Der Trend geht zum „gläsernen Steuerzahler“. Die Aufnahme der Kontensalden ist nur ein erster Schritt. Bis 2028 werden voraussichtlich weitere detaillierte Datenpunkte verpflichtend für die Übermittlung werden. Die erfolgreiche Anwendung der Taxonomie 6.8 in dieser Abgabesaison wird somit zu einem Lackmustest für die Akzeptanz dieser verschärften Transparenzregeln.
Für Finanzabteilungen heißt die Devise jetzt: unverzüglich mit dem Steuerberater klären, ob die Kontenabbildung und Datenexport-Routinen den neuen Standards entsprechen. Die Frist zur Abgabe der E-Bilanz 2025 läuft zwar noch bis weit in das Jahr 2026 hinein. Die technische und organisatorische Weichenstellung muss jedoch jetzt erfolgen.
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