E-Auto-Prämie: Neuer Bonus ab 2026 beschlossen
29.11.2025 - 03:20:12Die Bundesregierung kurbelt den stockenden Elektroautomarkt an: Ab Januar 2026 gibt es wieder eine Kaufprämie von bis zu 5.000 Euro. Doch gleichzeitig laufen bewährte Steuerpauschalen aus – für Firmenwagen-Fahrer wird das Laden zu Hause deutlich komplizierter.
Während Unternehmen gerade ihre Lohnsteuerabrechnungen für 2025 vorbereiten, stehen Fuhrparkmanager vor einer doppelten Herausforderung: Neue Förderungen locken, doch die Dokumentationspflichten verschärfen sich drastisch. Was kommt da auf Betriebe zu?
Ende vergangener Woche bestätigten Regierungskreise die Einigung auf eine neue E-Auto-Prämie. Der Start: 1. Januar 2026. Nach Informationen von Handwerksblatt und carwow soll die Förderung den Absatzeinbruch von 2025 stoppen.
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Die Eckpunkte im Überblick:
- Basis-Prämie: 3.000 Euro für reine Elektrofahrzeuge (BEV)
- Sozialbonus: Familien mit Kindern oder niedrigem Einkommen erhalten bis zu 5.000 Euro
- Rückwirkende Anwendung: Noch unklar, ob auch Bestellungen aus Spätherbst 2025 profitieren
„Diese Neuauflage ist die direkte Antwort auf den Markteinbruch nach dem abrupten Ende der alten Förderung”, erklären Branchenexperten. Fuhrparkleiter sollten ihre Beschaffungsstrategien umgehend überprüfen – kombiniert mit den erweiterten Abschreibungsregeln könnte sich die Gesamtkostenrechnung deutlich verbessern.
Aus für die einfache Ladestrom-Pauschale
Während die Kaufprämie lockt, verschärft das Finanzministerium die Spielregeln beim Betrieb. Ein BMF-Schreiben vom November, das diese Woche von Steuerexperten analysiert wurde, ändert die Abrechnung des häuslichen Ladens ab 2026 grundlegend.
Bislang konnten Arbeitgeber simple Monatspauschalen (typisch 30 oder 70 Euro) steuerfrei erstatten. Diese festen Typisierungsregelungen enden am 31. Dezember 2025.
Das neue System ab 2026:
Die Erstattung erfolgt künftig nach einer von zwei Methoden:
- Tatsächliche Kosten: Präzise Messung der verbrauchten Kilowattstunden mit geeichtem Zähler (MID-konform) oder separater Wallbox-Protokollierung, multipliziert mit dem individuellen Stromtarif
- Neue Strompreispauschale: Dynamischer Satz basierend auf offiziellen Durchschnittspreisen des Statistischen Bundesamts – keine festen Euro-Beträge mehr
Steuerberater warnen vor der kurzen Übergangsfrist. „Unternehmen, die noch auf die alte 70-Euro-Pauschale setzen, ohne ihre Messtechnik zu prüfen, riskieren ab Januar Compliance-Probleme”, mahnen Haufe-Experten.
Was 2025 bereits gilt: 100.000-Euro-Grenze und 75-Prozent-Abschreibung
Zwei wichtige Änderungen aus dem Wachstumschancengesetz laufen bereits – entscheidend für die aktuellen Steuererklärungen:
1. Erhöhte Bruttolistenpreis-Grenze
Seit Juli 2025 liegt die Schwelle für die günstige 0,25-Prozent-Versteuerung bei 100.000 statt 70.000 Euro. Premium-Elektrolimousinen von Mercedes, BMW oder Audi fallen nun in die niedrigste Steuerstufe. Lohnabrechnungen müssen diesen reduzierten Satz für alle Fahrzeuge der zweiten Jahreshälfte anwenden.
2. Sonderabschreibung beschleunigt
Für reine E-Firmenwagen, die zwischen Juli 2025 und Januar 2028 angeschafft werden, können Unternehmen 75 Prozent im ersten Jahr abschreiben. Diese aggressive Abschreibungsmöglichkeit verschafft sofortige Liquiditätsentlastung – ein Trumpf für Anschaffungen noch vor dem Jahresende.
Reisekosten: Inland stagniert, Ausland kommt noch
Bei den Verpflegungsmehraufwendungen gibt es trotz hoher Inflation keine Erhöhung:
- Inland 2026: Die Standardsätze von 14 Euro (über 8 Stunden) und 28 Euro (24 Stunden) bleiben unverändert
- Ausland: Das jährliche BMF-Schreiben zu Auslandspauschalen wird in Kürze erwartet – Anpassungen sind vor allem für Hochinflationsländer wahrscheinlich
Was bedeutet das konkret für Unternehmen?
Die Nachrichtenlage Ende November 2025 zeigt eine klare Strategie: Die Bundesregierung verlagert Förderungen von „einfacher Nutzung” hin zu „Investitionsanreizen”.
Für die deutsche Automobilbranche ist die Wiedereinführung der Kaufprämie eine kritische Rettungsleine. Doch für Buchhaltungsabteilungen steigt die Komplexität. Zusammen mit der E-Rechnungspflicht (seit Januar 2025 verpflichtend für B2B-Eingangsrechnungen) werden diese detaillierten Ladevorgänge zur Digitalisierungsprobe.
Zeitplan für notwendige Schritte:
- Sofort: Flottenplanung überprüfen, um die 75-Prozent-Abschreibung für 2025er-Käufe zu nutzen
- Dezember 2025: Heim-Ladeeinrichtungen aller Mitarbeiter prüfen – Vorbereitung auf Ist-Kosten- oder neue Pauschalen-Dokumentation 2026
- Januar 2026: Lohnabrechnungssysteme aktualisieren für neue Prämien-Buchungscodes und geänderte Reisekostenlogik
Kann die neue Prämie den Elektromarkt wirklich wiederbeleben? Die nächsten Wochen zeigen, ob Unternehmen die komplexeren Spielregeln als Chance oder Bürde verstehen.
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