E-Akte wird Pflicht: Deutschlands Justiz vollzieht digitalen Wandel
03.01.2026 - 07:01:12Die deutsche Justiz stellt ab sofort alle neuen Verfahren auf die elektronische Akte um. Dieser historische Schritt verändert die Abläufe bei Steuerstreitigkeiten grundlegend.
Berlin/Hamburg/München – Die Ära der Papierakte in deutschen Gerichtssälen ist seit dieser Woche endgültig vorbei. Zum gesetzlichen Stichtag 1. Januar 2026 haben Gerichte bundesweit auf die verpflichtende elektronische Aktenführung für alle neu eingereichten Verfahren umgestellt. Wie Justizministerien mehrerer Bundesländer bestätigten, schließt diese Entwicklung die letzte Lücke in der Digitalisierung des deutschen Steuer- und Wirtschaftsrechts. Damit entsteht ein durchgängig digitaler Workflow von der ersten Betriebsprüfung bis zum finanzgerichtlichen Urteil.
Erfolgreicher Start in Schlüsselbundesländern
Bereits am Freitag, den 2. Januar, meldeten Justizbehörden erste Erfolge. Die Hamburger Justizbehörde verkündete den „planmäßigen“ Abschluss der Umstellung für alle Gerichte und Staatsanwaltschaften der Hansestadt. Dabei machte der Stadtstaat von einer möglichen Ausstiegsklausel keinen Gebrauch. Diese hätte die volle Implementierung bis 2027 verzögern können.
Passend zum Thema E‑Akte und KI: Die neue digitale Infrastruktur eröffnet zahlreiche Möglichkeiten – aber die EU‑KI‑Verordnung bringt auch klare Pflichten zu Kennzeichnung, Risikoklassifizierung und Dokumentation mit sich. Das kostenlose E‑Book erklärt praxisnah, welche Anforderungen jetzt für Unternehmen, Kanzleien und IT‑Provider gelten und wie Sie KI‑Tools rechtssicher einführen. Mit Checklisten zur Umsetzung und einem verständlichen Fahrplan für die nächsten Schritte. Jetzt kostenlosen KI-Leitfaden herunterladen
Auch Bayern vermeldete einen reibungslosen Start. Justizminister Georg Eisenreich sprach von einem „Meilenstein“ für die Landesjustiz. Der Freistaat hatte bis Jahresbeginn bereits rund 3,5 Millionen Akten digitalisiert und fügt monatlich 200.000 neue elektronische Akten hinzu. Der gelungene Start in diesen wirtschaftsstarken Ländern lässt befürchtete „digitale Kollapse“ zunächst nicht eintreten. Beobachter verweisen jedoch darauf, dass kleinere Gerichtsbezirke möglicherweise noch Übergangslösungen nutzen.
Durchgängige Digitalisierung von der Prüfung zum Urteil
Für Steuerberater und Unternehmen schließt sich nun ein Kreis. Die verpflichtende E-Akte ist das letzte Puzzleteil einer jahrelangen Digitalisierungsoffensive. Experten betonen den Zusammenhang mit der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP).
Seit Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, Buchhaltungsdaten elektronisch an Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden zu übermitteln. Da die Justiz nun nachzieht, ist der gesamte Lebenszyklus eines Steuerstreits digital. Das beendet den bisherigen „Medienbruch“: Früher mündete eine digitale Prüfung oft in Papierakten für das Finanzgericht. Jetzt können die Verwaltungsakten nahtlos in das elektronische Gerichtssystem überführt werden. Dies dürfte Verfahren vor Finanzgerichten, die komplexe Bilanzauswertungen erfordern, deutlich beschleunigen.
Neue Anforderungen für Steuerberater und Anwälte
Die Umstellung erzwingt endgültig neue Arbeitsweisen. Zwar bestand für externe Parteien bereits eine „passive Nutzungspflicht“ für den elektronischen Dokumentenempfang. Doch mit der internen Umstellung der Gerichte auf reine Digitalakten können sich Steuerberater und Unternehmensjuristen nicht länger auf Papierlogik verlassen.
Fachverbände sehen auch Vorteile: Die Transparenz in Verfahren könnte steigen. Berechtigte Personen können Akten nun remote und gleichzeitig einsehen – ein entscheidender Vorteil bei komplexen Prüfungen mit mehreren Beteiligten wie Unternehmen, Steuerberater und Fachanwalt.
Doch der Übergang verläuft nicht reibungslos. Berichte von Legal-Tech-Anbietern deuten darauf hin, dass die Interoperabilität zwischen verschiedener Anwaltssoftware und der Gerichts-IT ein Schwachpunkt bleibt. Die versprochenen Effizienzgewinne hängen maßgeblich von der nahtlosen Schnittstelle zwischen dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) und der E-Justice-Infrastruktur der Gerichte ab.
Fragmentierte Landschaft durch mögliche Opt-out-Klausel
Trotz der Erfolgsmeldungen aus Hamburg und Bayern bleibt die bundesweite Lage uneinheitlich. Ende 2025 beschloss der Bundestag eine Änderung, die Bundesländern eine temporäre Ausstiegsoption einräumt. Bei technischen Problemen können sie die Frist bis zum 1. Januar 2027 verlängern.
Rechtsexperten raten Unternehmen in aktuellen oder drohenden Streitigkeiten daher dringend, den konkreten Status des zuständigen Finanzgerichts zu prüfen. Während die „führende Akte“ gesetzlich elektronisch ist, könnte die Praxis in einigen ländlichen Bezirken noch zwölf Monate lang Hybridlösungen umfassen. Diese Fragmentierung könnte vorübergehend zu Verfahrensunterschieden führen, besonders bei länderübergreifenden Steuerstreitigkeiten.
Grundstein für KI und beschleunigte Justiz
Die E-Akte ist kein Endpunkt, sondern eine Basis für weitere Modernisierung. Bayerische Beamte betonten am Freitag, dass die digitale Akte die Voraussetzung für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Justiz sei.
Für das Steuerrecht sind die Implikationen enorm. Zukünftig könnten KI-Tools Richter bei der Analyse großer Datensätze aus digitalen Steuerprüfungen unterstützen. Muster oder Präzedenzfälle ließen sich so schneller identifizieren als je zuvor. Solche Anwendungen stecken zwar noch in den Kinderschuhen. Doch die seit dieser Woche live geschaltete Infrastruktur macht sie erstmals möglich.
Für deutsche Unternehmen und ihre Berater bedeutet dies eine neue Realität: Der „Papierweg“ ist nun strikt metaphorisch. Auf die digitale Prüfung folgt der digitale Prozess. Technische Compliance und Datenbereitschaft sind keine Option mehr, sondern Pflicht.
PS: Sie übermitteln bald digitale Steuer- und Verfahrensakten und müssen Datenverarbeitungen rechtssicher dokumentieren? Ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO hilft, Pflichten gegenüber Gerichten und Behörden transparent nachzuweisen. Holen Sie sich die praktische Excel‑Vorlage plus Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung – ideal für Steuerberater und Unternehmen, die ihre Prozesse digitalisieren. Kostenlose Verarbeitungsverzeichnis-Vorlage herunterladen


