E-Akte, Online-Klage

E-Akte und Online-Klage starten 2026 mit geteiltem Tempo

05.01.2026 - 03:22:12

Pilotgerichte ermöglichen erstmals vollständig digitale Zivilklagen, während die Einführung der verpflichtenden E-Akte in den Bundesländern unterschiedlich verläuft.

Die deutsche Justiz beginnt das Jahr 2026 mit einem digitalen Paukenschlag. Während die flächendeckende Einführung der E-Akte stockt, starten Pioniergerichte in Hessen und dem Saarland mit vollständig digitalen Verfahren. Erstmals können Bürger in ausgewählten Regionen Zivilklagen komplett online einreichen – ein Meilenstein für den Rechtsstaat.

„Klick zur Klage“: Pilotphase für Online-Verfahren läuft an

Seit dieser Woche ist es in 13 Amtsgerichten in neun Bundesländern Realität: Bürger können bestimmte Zivilklagen vollständig digital einreichen. Grundlage ist das „Gesetz zur Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit“, das Ende 2025 beschlossen wurde. Das Pilotprojekt markiert einen radikalen Bruch mit jahrhundertealter Papierroutine.

Für Streitigkeiten um Geldforderungen – etwa bei Flugverspätungen, Mietkautionen oder defekten Produkten – entfällt in den Pilotregionen der Gang zum Gericht oder oft sogar der Anwalt. Genutzt wird das sichere Bürgerportal „Mein Justizpostfach“ (MJP). Intelligente Eingabemasken, ähnlich einer Steuererklärungs-Software, führen den Kläger durch die notwendigen rechtlichen Angaben. Die strukturierten Daten sollen dann die Bearbeitungszeiten, besonders bei Massenverfahren, drastisch verkürzen.

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Rechtsexperten sehen darin einen entscheidenden Schritt für den Verbraucherschutz. „Die Schwelle, berechtigte Ansprüche durchzusetzen, wurde gerade deutlich gesenkt“, heißt es. Bislang scheiterten viele kleine Forderungen an den hohen Aufwand und Kosten, die den Streitwert oft überstiegen.

E-Akte: Bundesländer gehen auf getrennten Wegen

Während das Online-Verfahren erprobt wird, zeigt die Einführung der verpflichtenden E-Akte zum 1. Januar 2026 ein gespaltenes Bild. Eine Gesetzesänderung Ende 2025 gewährte den Ländern eine „Opt-out“-Klausel. Sie können die strenge Pflichtnutzung auf 2027 verschieben, wenn technische „Digitalisierungslücken“ bestehen.

  • Die Vorreiter: Hessen hat die Ausnahmeregelung nicht genutzt. Alle 83 Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes arbeiten seit Jahresbeginn mit der führenden E-Akte-Lösung. Vom Amtsgericht Frankfurt bis zu den Arbeitsgerichten sind Papierakten für neue Verfahren Geschichte.
  • Die Nachzügler: Andere Bundesländer nutzen die Übergangsfrist, um ihre Infrastruktur fertigzustellen. Sie verweisen auf die Komplexität hybrider Akten (teilweise Papier, teilweise digital) und die Sicherstellung stabiler Serverkapazitäten.

Für bundesweit tätige Anwälte bedeutet das 2026 eine hybride Realität: Manche Gerichte verlangen vollständigen digitalen Austausch, andere verharren im Übergangsmodus.

Saarland setzt auf „vollvirtuelle“ Verhandlungen

Das Saarland geht noch einen Schritt weiter und treibt „vollvirtuelle“ Verhandlungen voran. Nach einem Pilotprojekt am Oberlandesgericht (OLG) und Landgericht (LG) Saarbrücken werden Videoverhandlungen ausgeweitet. Die neuen Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO) erlauben es, dass alle Beteiligten – auch die Richterbank – remote teilnehmen.

Dies ist besonders für die neuen Commercial Courts relevant. Diese spezialisierten Kammern für hochwertige Wirtschaftsstreitigkeiten wurden im April 2025 eingeführt und erleben 2026 ihren ersten Praxistest. Die voll digitalen Verhandlungen auf Englisch sollen Deutschland als Standort für internationale Handelssstreitigkeiten attraktiver machen und mit Schiedsgerichten in London oder Singapur konkurrieren.

Analyse: Der föderale Flickenteppich der Digitalisierung

Die Entwicklungen zu Jahresbeginn 2026 sind das Ergebnis des „Pakts für den Rechtsstaat“. Sie offenbaren aber auch die Herausforderungen des deutschen Föderalismus. Während die Technologie für Online-Klage und E-Akte bereitsteht, sorgt das unterschiedliche Tempo der 16 Bundesländer für Reibungsverluste.

Rechtstech-Experten betonen, dass der Erfolg des Online-Klage-Pilots maßgeblich von der Nutzererfahrung (UX) abhängt. Sind die Eingabemasken so intuitiv wie private Apps, könnte die Akzeptanz explodieren. Erinnern sie lediglich an komplizierte Formulare auf dem Bildschirm, bleibt die Wirkung begrenzt.

Der Druck auf die „Opt-out“-Länder wächst. Mit der finalen Frist zum 1. Januar 2027 im Nacken, stehen umfangreiche Server-Migrationen und Software-Rollouts an. Pionierländer wie Hessen liefern unterdessen die erste großangelegte Fallstudie: Kann eine papierlose Justiz die versprochenen Effizienzgewinne wirklich erbringen?

Eines ist bereits heute klar: Der deutsche Gerichtssaal ist kein rein physischer Ort mehr – er wird zunehmend zu einem digitalen Service.

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