DSGVO-Jahresbericht, Management-Haftung

DSGVO-Jahresbericht 2025: Management-Haftung rückt in den Fokus

31.12.2025 - 06:14:12

Der Jahresbericht zum Datenschutz dient 2025 als zentrales Haftungsdokument für die Unternehmensführung. Grund sind neue Gesetze wie NIS2 und der EU Data Act, die persönliche Verantwortung verschärfen.

Der Jahresbericht zum Datenschutz ist 2025 kein Formular mehr, sondern ein zentrales Haftungsschutz-Dokument für die Geschäftsführung. Grund sind zwei neue Gesetze, die die persönliche Verantwortung der Führungsebene massiv verschärfen.

NIS2-Gesetz: Persönliche Haftung für Geschäftsführer

Der größte Treiber ist das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz, das am 6. Dezember 2025 in Kraft trat. Es betrifft rund 30.000 Unternehmen hierzulande. Die Neuerung ist brisant: Geschäftsführer können nun persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie angemessene Cybersicherheits- und Risikomanagement-Maßnahmen vernachlässigen.

Der heute fällige DSGVO-Jahresbericht muss daher erstmals bestätigen, ob das Unternehmen das erforderliche NIS2-Registrierungsverfahren beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingeleitet hat. Obwohl die Frist zur vollständigen Registrierung erst im März 2026 endet, muss der Status jetzt intern dokumentiert werden. Der Bericht dient als offizielle Benachrichtigung an das Management – und löst so die notwendigen Budget- und Ressourcenplanungen für das erste Quartal 2026 aus.

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EU Data Act: Neue Herausforderungen für IoT-Hersteller

Hinzu kommt die volle Anwendbarkeit des EU Data Act seit dem 12. September 2025. Die Verordnung verpflichtet Hersteller vernetzter Geräte, einen fairen Zugang zu nicht-personenbezogenen Daten zu gewähren.

Datenschutzbeauftragte mussten im letzten Quartal daher erstmals Anfragen nach dem Data Act parallel zu den klassischen DSGVO-Auskunftsersuchen bearbeiten. Der heutige Bericht muss das Aufkommen dieser neuen Anfragen zusammenfassen und technische Engpässe benennen. Viele Unternehmen hatten in den letzten Monaten Schwierigkeiten, die „Design for Access“-Vorgaben umzusetzen. Der Jahresbericht wird so zum strategischen Instrument, um diese operativen Hürden der Unternehmensspitze aufzuzeigen.

Bericht als zentrale Haftungsabwehr

Rechtsexperten betonen: Das Versäumnis, den Bericht heute fristgerecht vorzulegen, könnte das Management im Unklaren über kritische Lücken lassen. Dies wäre unter den verschärften Haftungsrahmen ein erhebliches Risiko. Der Bericht dient als Nachweis der Rechenschaftspflicht (Accountability) gemäß Artikel 5 der DSGVO – eine essenzielle Grundlage für mögliche Prüfungen der Aufsichtsbehörden Anfang 2026.

Die Rolle des Datenschutzbeauftragten hat sich damit in den letzten zwölf Monaten fundamental gewandelt: Vom privacy-lastigen Berater zum zentralen Akteur im unternehmerischen Risikomanagement. Für das erste Quartal 2026 steht die Umsetzung im Vordergrund. Die in den heutigen Berichten gelieferten Daten bilden die Basis für die „Compliance-Fahrpläne“, die viele Unternehmen im Januar auflegen werden. Mit der schrittweisen Einführung des EU KI-Gesetzes wird der Jahresbericht 2025 wohl der letzte „klassische“ Datenschutzbericht sein, bevor die KI-Governance 2026 ein verbindliches Kapitel wird.

@ boerse-global.de