Druckfarbenverordnung: Ein Jahr Atempause für 3D-Druck
05.01.2026 - 01:12:12Die deutsche Industrie erhält ein Jahr mehr Zeit für die Umstellung auf sichere 3D-Druck-Materialien – doch bei der Arbeitssicherheit gibt es keine Gnadenfrist. Während die Druckfarbenverordnung für Lebensmittelkontakt verschoben wurde, tritt jetzt die verschärfte Richtlinie VDI 3405 Blatt 6 in Kraft.
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 die Übergangsfrist für die Druckfarbenverordnung um ein Jahr verlängert. Damit haben Hersteller von 3D-gedruckten Lebensmittelverpackungen jetzt bis zum 31. Dezember 2026 Zeit, ihre Materialien auf die strengen Vorgaben abzustimmen. Ursprünglich wäre die Frist bereits zum Jahreswechsel ausgelaufen.
Hinter der Verschiebung steckt ein praktisches Problem: Die „Positivliste“ zugelassener Stoffe ist noch nicht vollständig. Hersteller von UV-härtenden Harzen und Bindemitteln für den 3D-Druck hatten Verzögerungen bei der Einreichung toxikologischer Dossiers beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Die Verlängerung verhindert sofortige Lieferengpässe.
Doch Rechtsexperten warnen: Es handelt sich um eine Atempause, nicht um eine Aufweichung der Regeln. Unternehmen sollten die kommenden Monate nutzen, um ihre Materiallieferketten zu überprüfen. Ab Januar 2027 wird die Einhaltung der Positivliste streng kontrolliert – weitere Verlängerungen sind nicht zu erwarten.
Die verschärfte VDI 3405 Blatt 6 verlangt aktualisierte Gefährdungsbeurteilungen und praxisnahe Betriebsanweisungen – vor allem bei Feinstäuben, Reaktivharzen und der Nachbearbeitung von Bauteilen. Ein kostenloser Leitfaden bietet geprüfte Vorlagen, Checklisten und Formulierungsbeispiele, mit denen Sicherheitsverantwortliche Betriebsanweisungen und GBU schnell an den neuen Standard anpassen können. So sind Sie besser auf Kontrollen vorbereitet und vermeiden teure Nachforderungen. Jetzt Gefährdungsbeurteilung-Vorlagen herunterladen
Neue Pflichten für die Arbeitssicherheit
Während die Produktzulassung später kommt, werden die Anforderungen an den Arbeitsschutz sofort schärfer. Die seit August 2025 gültige Richtlinie VDI 3405 Blatt 6 setzt neue Maßstäbe für Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen. Der Fokus liegt erstmals systematisch auf den Risiken der Materialien selbst, nicht nur der Maschinen.
Für Betreiber von Pulverbett- (PBF) und Harz-basierten (VPP) Systemen bedeutet das konkret:
* Neue Protokolle für Feinstäube: Spezifische Vorgaben für Pulver mit ultrafeinen Partikeln
* Verschärfter Umgang mit Reaktivharzen: Erweiterte Schutzmaßnahmen für ungehärtete Photopolymere
* Risikofokus Nachbearbeitung: Detailierte Sicherheitsvorkehrungen für Entpulvern und Stützstrukturentfernung
Sicherheitsverantwortliche sollten alle Betriebsanweisungen für 3D-Drucker überprüfen. Anleitungen aus dem Jahr 2024 oder früher entsprechen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr dem aktuellen Standard.
Vorbote der EU-Maschinenverordnung
Das Jahr 2026 dient auch als Vorbereitungsphase für die ab Januar 2027 geltende EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Sie hat erhebliche Auswirkungen auf Industriebetriebe, die ihre Anlagen modifizieren.
Die neue Verordnung definiert klarer, was eine „wesentliche Veränderung“ darstellt. Wer beispielsweise Pulvermanagementsysteme nachrüstet oder Gehäuse verändert, kann rechtlich zum „Hersteller“ einer neuen Maschine werden – mit der Pflicht zur neuen CE-Konformitätsbewertung.
Sicherheitsberater raten dazu, noch 2026 den Maschinenpark zu überprüfen. Jede geplante Nachrüstung sollte daraufhin bewertet werden, ob sie unter die neuen EU-Regeln fällt.
Markt begrüßt pragmatische Lösung
Die Reaktionen aus der Branche auf die verlängerte Übergangsfrist sind überwiegend positiv. Der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie (VdL) hatte die Herausforderungen des ursprünglichen Zeitplans mehrfach thematisiert. Die Entscheidung wird als Sieg der Pragmatik gewertet.
Gleichzeitig zeigt die verschärfte VDI-Richtlinie, dass die 3D-Druck-Technologie erwachsen wird. Der Wechsel von Prototyp-Laboren in die Serienfertigung lässt keinen Raum mehr für experimentelle Sicherheitskonzepte. Die Berufsgenossenschaften werden ihre Kontrollen 2026 voraussichtlich intensivieren, mit besonderem Fokus auf den Umgang mit Feinststäuben und flüchtigen organischen Verbindungen.
Die Ära des „Wilden Westens“ im industriellen 3D-Druck ist definitiv vorbei. Das Jahr 2026 wird zum Umsetzungsjahr für standardisierte, regulierte und sichere Serienproduktion.
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