Dresden-Urteil, Teures

Dresden-Urteil: Teures Lehrgeld für Datenschutzverstöße bei Falschpark-Fotos

15.01.2026 - 18:45:12

Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte einen Mann zu über 700 Euro Schadensersatz, weil auf seinem Beweisfoto ein unbeteiligter Beifahrer zu sehen war. Das Grundsatzurteil verschärft die Haftung für private Anzeigen.

Ein Dresdner Gerichtsurteil schreibt Datenschutzgeschichte: Wer bei Beweisfotos für Parkverstöße unbeteiligte Personen abbildet, muss mit empfindlichen Schadensersatzzahlungen rechnen. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat Ende 2025 in einem Grundsatzurteil klargestellt, dass die DSGVO auch für privat erstellte Anzeigen gilt. Ein Mann musste über 700 Euro zahlen, weil auf seinem Foto ein Beifahrer zu sehen war. Das Urteil (Az. 4 U 464/25) setzt ein klares Signal an alle, die über Apps wie “weg.li” Anzeigen erstatten: Datenminimierung ist Pflicht, Verstöße werden teuer.

Die Entscheidung vom 9. September 2025 betrifft einen Fall, der eigentlich alltäglich erscheint. Ein Mann fotografierte ein vermeintlich falsch geparktes Fahrzeug und reichte das Bild über die Plattform “weg.li” bei den Behörden ein. Doch auf dem Foto war deutlich das Gesicht eines Beifahrers zu erkennen – eine person, die mit dem Parkverstoß nichts zu tun hatte und nie ihr Einverständnis zur Verarbeitung ihrer Daten gegeben hatte.

Der Abgebildete klagte erfolgreich auf Löschung des Fotos und Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Gericht verurteilte den Fotografen zu 100 Euro Schadensersatz für den immateriellen Schaden. Die viel größere finanzielle Last waren jedoch die außergerichtlichen Anwaltskosten des Klägers in Höhe von 627,13 Euro, die der Fotograf ebenfalls tragen musste. Gesamtkosten für ein einziges Foto: über 700 Euro.

Rechtsgrundlage: Datenminimierung und Kontrollverlust

Das OLG Dresden stützte seine Entscheidung auf zwei zentrale DSGVO-Prinzipien. Zum einen sah es den Fotografen als “Verantwortlichen” im Sinne der Verordnung, da er über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entschied. Das Foto des Beifahrers mit biometrischen Daten, Ort und Zeit stellte eindeutig eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar.

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Zum anderen verletzte der Mann das Gebot der Datenminimierung. Das Gericht argumentierte: Die Anzeige eines Parkverstoßes mag ein berechtigtes Interesse sein. Die Abbildung eines unbeteiligten Beifahrers war dafür jedoch nicht erforderlich. Der Verstoß hätte auch dokumentiert werden können, indem nur das Fahrzeug und das Kennzeichen aus einem anderen Winkel fotografiert oder das Gesicht des Beifahrers unkenntlich gemacht worden wäre.

Besonders bedeutsam ist die Anerkennung des “Kontrollverlusts” über die eigenen Daten als immateriellen Schaden. Dass das Bild des Beifahrers fast anderthalb Jahre lang für Dritte (etwa Behördenmitarbeiter) einsehbar war, wertete das Gericht als schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

Folgen für Unternehmen und private Anzeigen

Was bedeutet dieses Urteil für die Praxis? Die Auswirkungen reichen weit über den Einzelfall hinaus und betreffen insbesondere zwei Gruppen:

Für private Parkraumbewirtschafter und Unternehmen mit fotobasierten Nachweissystemen wird die Rechtslage jetzt deutlich schärfer. Jedes System, das Innenräume von Fahrzeugen fotografiert und dabei Personen abbildet, schafft ein ähnliches Haftungsrisiko wie im Dresdner Fall. Unternehmen müssen ihre Prozesse dringend überprüfen und sicherstellen, dass unbeteiligte Personen entweder gar nicht erst im Bild sind oder ihre Gesichter vor der Speicherung automatisch unkenntlich gemacht werden.

Für Nutzer von Melde-Apps wie “weg.li” ist die Botschaft eindeutig: Das Gefühl, als “Hilfssheriff” im öffentlichen Interesse zu handeln, bietet keinen Freibrief für Datenschutzverstöße. Die Verantwortung für die DSGVO-Konformität liegt bei jedem Einzelnen, der Daten erhebt und weitergibt. Ein simpler Tipp aus dem Urteil: vor dem Absenden prüfen, ob wirklich nur die notwendigen Informationen auf dem Bild zu sehen sind.

Die Zukunft: Technik muss Datenschutz unterstützen

Das Urteil zwingt zu einer neuen Abwägung zwischen bürgerschaftlichem Engagement und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Entwicklung dürfte in zwei Richtungen gehen:

App-Entwickler werden wahrscheinlich verstärkt integrierte Anonymisierungstools anbieten müssen – Funktionen, die Gesichter oder Kennzeichen unbeteiligter Fahrzeuge direkt bei der Aufnahme oder vor dem Upload automatisch verpixeln. Die Technik ist verfügbar; nun wird der rechtliche Druck größer, sie auch einzusetzen.

Für die Rechtsanwendung wird das Dresdner Urteil zum wichtigen Referenzpunkt bei allen künftigen Streitigkeiten um Datenerhebung im öffentlichen Raum. Ob bei Lärmprotokollen, Meldungen von Umweltverschmutzung oder anderen Bürgerhinweisen – das Prinzip der Datenminimierung gilt überall. Der einfache Grundsatz lautet: Das Recht des Einzelnen auf Schutz seiner persönlichen Daten wiegt schwerer als der Bequemlichkeitsgewinn des Meldenden, zumal weniger invasive Alternativen meist zur Verfügung stehen.

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