Doctolib-Urteil, Plattformen

Doctolib-Urteil zwingt Plattformen zum Handeln

18.01.2026 - 12:23:12

Neue Gerichtsurteile verlangen absolute Transparenz in Datenschutzerklärungen und erweitern die Haftung von Plattformen, während die EU-Gesetzgebung im Wandel ist.

Datenschutzerklärungen sind kein Papiertiger mehr. Eine Serie von Gerichtsurteilen und neuen EU-Vorschlägen macht aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine dynamische Daueraufgabe für Unternehmen. Der Druck kommt von zwei Seiten: Verbraucherschützern und höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Doctolib-Urteil: Transparenz muss Realität abbilden

Auslöser der aktuellen Debatte ist ein Erfolg des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Das Landgericht Berlin gab einer Klage gegen den Terminbuchungsdienst Doctolib recht. Das Urteil fiel bereits im November 2025, wurde aber erst jetzt publik.

Der Kern des Streits: Doctolib erlaubte es Nutzern, nach Terminen bei Kassenärzten zu filtern. In den Suchergebnissen erschienen aber auch Privatpraxen, die Selbstzahler voraussetzen. Das Gericht sah darin eine Irreführung – selbst wenn ein Hinweis vor der Buchung erschien.

Für Compliance-Verantwortliche ist das Signal klar: Eine Datenschutzerklärung darf nicht im luftleeren Raum stehen. Sie muss exakt mit der tatsächlichen Nutzererfahrung übereinstimmen. „Führt eine Oberfläche den Nutzer in die Irre, ist jede darauf basierende Einwilligung wertlos“, erklärt eine auf IT-Recht spezialisierte Anwältin. „Dark Patterns“ – also manipulativ gestaltete Benutzeroberflächen – werden so zum direkten Compliance-Risiko.

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Russmedia-Urteil: Plattformen haften für Nutzerdaten

Während Doctolib die Transparenz betrifft, stellt ein anderes Urteil die Verantwortung von Plattformen grundsätzlich infrage. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Dezember 2025 im Fall Russmedia (C-492/23), dass Betreiber von Online-Marktplätzen als „Verantwortliche“ nach DSGVO gelten können – auch für Daten, die ihre Nutzer hochladen.

Das bricht mit der bisherigen Praxis. Plattformen konnten sich oft als neutrale „Dienstleister“ darstellen. Jetzt müssen sie aktiv prüfen, ob hochgeladene Daten rechtmäßig sind. „Viele Privacy Policies spiegeln diese neue Haftungslage noch nicht wider“, warnt ein Compliance-Berater. Vor allem kleinere Plattformen hinken bei der Umsetzung hinterher.

EU-Gesetzgebung: „Digital Omnibus“ bringt Unsicherheit

Hinzu kommt politische Dynamik aus Brüssel. Die EU-Kommission legte im November 2025 den „Digital Omnibus“ vor. Das Regelpaket soll langfristig das digitale Recht vereinfachen und Teile der DSGVO, des Data Act und des KI-Gesetzes zusammenführen.

Geplant sind etwa lockerere Cookie-Regeln gegen die „Einwilligungsmüdigkeit“ der Nutzer. Doch Experten warnen vor voreiligen Schritten. Bis das Gesetz voraussichtlich 2027 in Kraft tritt, gelten die strengen aktuellen Regeln. Wer zu früh auf künftige Erleichterungen setzt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.

Fazit: Vom Projekt zur Daueraufgabe

Die Botschaft für Unternehmen ist eindeutig: Die Zeit der statischen Datenschutzerklärungen ist vorbei. Das Doctolib-Urteil verknüpft Compliance untrennbar mit dem Nutzererlebnis. Das Russmedia-Urteil verschiebt die Haftungsgrundlagen. Beides erfordert ein agiles Compliance-Management.

Rechtsexperten raten zu einer sofortigen Überprüfung. Die ersten „Nachahmer-Klagen“ nach dem Doctolib-Vorbild werden bereits erwartet. Und nationale Datenschutzbehörden arbeiten an Leitlinien zum Russmedia-Urteil. Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur Geldstrafen, sondern auch erheblichen Imageschaden.

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