Digitaler, Steuerbescheid

Digitaler Steuerbescheid: Vollautomatisierung auf 2027 verschoben

13.01.2026 - 11:00:12

Die digitale Steuerverwaltung der Bundesregierung kommt später als geplant. Statt 2026 wird der verpflichtende digitale Steuerbescheid erst 2027 eingeführt. Diese Verzögerung enttäuscht Erwartungen an eine schnelle Bürokratieentlastung und heizt gleichzeitig die Debatte um den Datenschutz neu an.

Eigentlich sollte mit dem Jahreswechsel Schluss sein mit dem Papierkrieg. Das Bürokratieentlastungsgesetz IV sah vor, dass Finanzämter Bescheide ab 2026 nur noch digital an alle übermitteln, die ihre Erklärung elektronisch einreichen. Doch diese verbindliche Umstellung wurde nun auf den 1. Januar 2027 verschoben.

Für das laufende Jahr gilt ein Hybridmodell. Die Finanzämter dürfen bereits auf Papier verzichten, müssen es aber nicht. Bürger behalten ihr Widerspruchsrecht und können weiter einen Papierbescheid verlangen. Hintergrund sind offenbar technische Hürden bei der bundesweiten Synchronisation der IT-Systeme in den Landesrechenzentren.

Für Millionen Arbeitnehmer und Rentner bedeutet das: Der vertraute Briefumschlag vom Finanzamt kommt vorerst weiter per Post – es sei denn, das lokale Amt beteiligt sich an einem Digital-Pilotprojekt.

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Schlaglicht: Die Steuer-ID als Datenschutz-Streitfall

Während die technische Verzögerung für Verwirrung sorgt, entbrannte parallel eine grundsätzlichere Debatte. Sozialversicherungsträger fordern laut einem Spiegel-Bericht erweiterten Zugriff auf die Steueridentifikationsnummer.

Befürworter argumentieren, dieser Schritt sei nötig für die vollautomatisierte Besteuerung. Kritiker, darunter Datenschützer und Oppositionspolitiker, warnen vor der Schaffung umfassender Bürgerprofile. Die Effizienz der Automation dürfe nicht über dem verfassungsrechtlichen Schutz vor exzessiver Datensammlung stehen, so der Tenor in parlamentarischen Debatten am Wochenende.

FiDA: EU-Regulierung als Treiber der Automation

Komplexer wird das Bild durch die neue EU-Finanzdatenzugangsverordnung (FiDA). Sie standardisiert, wie Bankdaten an Dritte weitergegeben werden. Steuerexperten sehen darin einen potenziellen Beschleuniger für die Steuerautomation.

Können Bankdaten wie Kapitalerträge einfacher und standardisiert über Schnittstellen (APIs) geteilt werden, könnte die vorausgefüllte Steuererklärung zur “No-Touch”-Erklärung werden. Doch die Infrastruktur für einen sicheren Datentransfer im Steuerkontext steckt, wie Analysten von KPMG betonen, noch in den Kinderschuhen. Die Verzögerung bis 2027 gibt der Verwaltung Zeit, diese Brücken zwischen den Datensilos zu bauen.

Was die Verzögerung für Bürger bedeutet

Für Steuerzahler ergibt sich ein gemischtes Bild. Rentner profitieren weiter von “Easy-Tax”-Initiativen, bei denen Rentendaten automatisch übermittelt werden. Die Vision, gar nichts mehr tun zu müssen, rückt jedoch in die Ferne. Seniorenverbände begrüßen den Fortbestand des Papierwegs als inklusive Lösung.

Für Arbeitnehmer liegt die Tücke im Detail: Da Finanzämter Papier nun nach eigenem Ermessen weglassen können, könnte der digitale Bescheid unerwartet im ELSTER-Postfach landen. Der Steuerberaterverband DStV warnt: Die einmonatige Einspruchsfrist beginnt bereits vier Tage nach Bereitstellung der Datei – unabhängig davon, ob der Bürger sie abgerufen hat. Regelmäßige Kontrolle des digitalen Postfachs ist daher dringend empfohlen.

Ausblick: Überzeugungsarbeit vor der Zwangsumstellung

Die Verschiebung gibt Softwareentwicklern und Beratern zwölf Monate Zeit zur Anpassung. Der politische Druck, “spürbare Digitalisierung” noch vor der nächsten Bundestagswahl zu liefern, bleibt jedoch hoch.

Beobachter erwarten in den kommenden Monaten eine Überzeugungskampagne des Finanzministeriums. Ziel wird sein, die freiwillige Annahme digitaler Bescheide so weit zu steigern, dass 2027 der verbindliche Wechsel reibungslos gelingt. Bis dahin bleibt die vollautomatisierte Steuererklärung eine in Reichweite, aber doch verzögerte Vision.

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