Digitaler, Steuerbescheid

Digitaler Steuerbescheid: Pflichtversand auf 2027 verschoben

03.01.2026 - 00:42:12

Die umfassende Digitalisierung der Steuerverwaltung erhält eine einjährige Atempause. Der für 2026 geplante Standardversand von Steuerbescheiden per E-Post wird erst 2027 verpflichtend.

Berlin/München – Für Steuerberater und Compliance-Verantwortliche beginnt das Jahr 2026 mit einer überraschenden Wendung. Die als „Widerspruchslösung“ bekannte Regelung, die den digitalen Bescheidversand zur Norm machen sollte, ist kurzfristig gestoppt worden. Ein Gesetzesbeschluss des Bundesrats kurz vor Weihnachten 2025 hat die flächendeckende Einführung um zwölf Monate verschoben. Was bedeutet das für die Praxis?

Eigentlich sollte ab dem 1. Januar 2026 gelten: Wer seinen Steuerbescheid nicht ausdrücklich in Papierform erhalten möchte, bekommt ihn automatisch digital. Diese „Digital-by-Default“-Regel wurde jedoch im Mindeststeueranpassungsgesetz auf den 1. Januar 2027 vertagt.

Für das laufende Jahr bleibt damit alles beim Alten:
* Papier bleibt Standard: Steuerpflichtige, die einer digitalen Zustimmung nicht aktiv zugestimmt haben, erhalten ihre Bescheide weiterhin in Papierform.
* Einwilligung ist entscheidend: Wer digitale Bescheide will, muss dies weiterhin aktiv beantragen („Opt-in“).
* Hybrider Übergang: Die Finanzämter operieren 2026 in einer Übergangsphase. Die technische Infrastruktur für den Massenversand steht, doch der rechtliche Automatismus ist pausiert.

„Die Verschiebung gibt allen Beteiligten Luft zum Durchatmen“, kommentiert ein Branchenkenner. Steuerkanzleien können ihre Workflows anpassen und die Verwaltung die Stabilität des ELSTER-Systems überprüfen.

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Öffentliche Zustellungen: Das digitale Schwarze Brett

Während der Massenversand pausiert, schreitet die Digitalisierung in einem anderen Bereich voran: den „Öffentlichen Zustellungen“. Diese kommen zum Einsatz, wenn ein Empfänger nicht auffindbar ist.

Die traditionellen schwarzen Bretter in den Amtsfluren werden zunehmend durch digitale Plattformen ersetzt. Bundesländer wie Baden-Württemberg setzen bereits auf Online-Portale.

Das hat Konsequenzen:
* Digitale Überwachung nötig: Insolvenzverwalter oder Compliance-Abteilungen, die nach potenziellen Verbindlichkeiten suchen, müssen nun diese digitalen Amtstafeln im Auge behalten.
* Größere Sichtbarkeit: Die Veröffentlichung sensibler Daten (Namen, Aktenzeichen) im Netz erhöht die Transparenz, aber auch die Zugänglichkeit für Dritte.

Die Achillesferse: Die Vollmachtsdatenbank

Ein Hauptgrund für die Verschiebung war die mangelnde Bereitschaft der zentralen Vollmachtsdatenbank. Für die Widerspruchslösung muss zweifelsfrei geklärt sein, ob ein Steuerberater für seinen Mandanten digital empfangsberechtigt ist – und ob er widersprochen hat.

Handlungsbedarf für 2026:
1. Einwilligungen prüfen: Berater sollten den Zustimmungsstatus ihrer Mandanten überprüfen. Wer auf den automatischen Wechsel gewartet hat, bekommt ohne aktive Einwilligung weiter Papier.
2. Postfächer managen: Kanzleien müssen ihre digitalen Postfächer (z.B. bei DATEV) so einrichten, dass sie den parallelen Betrieb aus Papier- und Digitalpost bewältigen.
3. Auf 2027 vorbereiten: Die Verschiebung ist kein Ausstieg. Das Jahr sollte genutzt werden, um Stammdaten zu bereinigen und Prozesse für den unausweichlichen Digital-Standard vorzubereiten.

Ausblick: Der Weg in die digitale Pflicht

Bundesfinanzministerium und Berufsverbände wie der DStV wollen 2026 für Pilotprojekte und Aufklärungskampagnen nutzen. Das Ziel: Ein Chaos beim „Kaltstart“ des Systems 2027 zu verhindern.

Experten rechnen damit, dass der faktische Wandel trotzdem fortschreitet. Die Finanzämter werden die freiwillige digitale Zustimmung weiter forcieren. Bereits Ende 2026 könnte so die Mehrheit der gewerblichen Steuerbescheide digital vorliegen – was den Pflichtwechsel 2027 zu einer Formsache machen würde.

Fazit für die Praxis 2026:
1. Grundregel: Papier bleibt Standard, es sei denn, es liegt eine Einwilligung vor.
2. Ausnahme: Öffentliche Zustellungen für Unauffindbare finden sich zunehmend online.
3. Neue Deadline: Die Widerspruchslösung mit automatischem Digitalversand startet am 1. Januar 2027.

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