Digitaler, Steuerbescheid

Digitaler Steuerbescheid: Pflicht-Einführung um ein Jahr verschoben

18.12.2025 - 08:39:12

Die umstrittene Pflicht zum digitalen Steuerbescheid für alle ELSTER-Nutzer startet nicht wie geplant 2026, sondern erst 2027. Das hat die Bundesregierung in letzter Minute beschlossen und sorgt damit für Erleichterung bei Millionen Steuerzahlern und Beratern.

Eigentlich sollte ab dem 1. Januar 2026 Schluss sein mit dem Papierbescheid per Post für alle, die ihre Steuererklärung elektronisch einreichen. Doch der Gesetzgeber vollzieht eine überraschende Kehrtwende: Die verbindliche „Digital-Pflicht“ wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2027 verschoben. Grund sind massive Bedenken zur technischen Umsetzbarkeit, die vor allem vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) vorgebracht wurden.

Das Bundesfinanzministerium reagierte damit auf den Druck aus der Praxis. Die ursprüngliche Regelung im Bürokratieentlastungsgesetz IV sah vor, dass der digitale Versand zum Standard wird – wer weiter Papier wollte, hätte aktiv widersprechen müssen. Diese Frist wäre bereits am 31. Dezember 2025 abgelaufen. Ein Chaos blieb nun aus.

Anzeige

Passend zum Thema MeinElster: Viele Nutzer machen beim digitalen Versand von Steuerbescheiden vermeidbare Fehler oder übersehen wichtige Einstellungen, die später zu Fristproblemen führen können. Das kostenlose MeinElster‑E‑Book erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Konto richtig einrichten, Zustellungspräferenzen verwalten, autorisierte Empfänger (z. B. Steuerberater) anlegen und typische Stolperfallen bei EÜR oder Umsatzsteuervoranmeldungen vermeiden. Inklusive praktischer Checklisten und Hinweisen zum digitalen Einspruchsverfahren. MeinElster-E-Book jetzt kostenlos herunterladen

2026 wird zum Übergangsjahr

Was bedeutet die Verschiebung konkret? Das kommende Jahr wird zu einer Hybrid-Phase. Zwar entfällt formal bereits am 1. Januar 2026 die Pflicht zur ausdrücklichen Einwilligung für den digitalen Empfang. Die Finanzämter müssen den digitalen Bescheid aber noch nicht flächendeckend und automatisch versenden.

Für Steuerzahler ändert sich zunächst wenig: Wer nichts unternimmt, bekommt seinen Bescheid vorerst weiter auf Papier. Wer bereits digital empfängt, bleibt in diesem System. Steuerberater müssen nicht mehr für alle Mandanten pauschal Widerspruch gegen die Digitalzustellung einlegen – eine logistische Herausforderung, die so abgewendet wurde.

Technische Hürden als Hauptgrund

Warum die Verzögerung? Ein zentrales Problem war die fehlende Infrastruktur für den digitalen Widerspruch. Das Gesetz verspricht einen einfachen Weg, um im ELSTER-Portal weiterhin Papierpost zu beantragen. Diese Funktion steht aber noch nicht zur Verfügung.

Bis Mitte oder Ende 2026 soll in „Mein ELSTER“ nachgerüstet werden. Nutzer sollen dann zentral ihre Zustellungspräferenzen verwalten können: Sie können einen Allgemeinen Widerspruch gegen die Digitalzustellung einlegen oder autorisierte Empfänger wie ihren Steuerberater für den digitalen Zugang festlegen.

Achtung: Fristen laufen digital schneller ab

Trotz der Verschiebung gilt für alle, die bereits digital empfangen oder sich 2026 dafür entscheiden: Die Fristen werden knapper. Im digitalen System gilt die Drei-Tage-Fiktion. Der Bescheid gilt am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigungs-E-Mail als zugestellt. Ab diesem Stichtag beginnt die einmonatige Einspruchsfrist zu laufen.

Ein Beispiel: Geht die Benachrichtigung am 10. Januar ein, ist der Bescheid am 13. Januar wirksam. Einspruch muss dann bis zum 13. Februar eingelegt werden. Experten raten Unternehmen und Beratern, 2026 zu nutzen, um zuverlässige Prozesse für die Überwachung des digitalen Postfachs zu etablieren.

Die digitale Zukunft ist nur aufgeschoben

Die Richtung bleibt klar: Ab 2027 wird der Papierbescheid zur Ausnahme. Er ist dann nur noch für Härtefälle oder aktive Widersprechende vorgesehen. Die Steuerverwaltung hält unbeirrt an ihrem „Digital First“-Kurs fest.

Die gewonnene Zeit sollten Steuerzahler nutzen. Ein Blick ins eigene ELSTER-Konto lohnt sich, um die aktuellen Zustellungseinstellungen zu prüfen. So lässt sich der Umgang mit dem digitalen Postfach in Ruhe üben – bevor es ab 2027 für die meisten verpflichtend wird.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Gesetzesstand vom 18. Dezember 2025. Der Bundesrat wird die Regelung voraussichtlich am 19. Dezember 2025 final bestätigen.

Anzeige

PS: Sie wollen verhindern, dass digitale Bescheide unbemerkt Fristen auslösen? Der Gratis-Guide zu MeinElster zeigt praxisnah, wie Sie Benachrichtigungen zuverlässig prüfen, Widersprüche einlegen und Ihren Steuerberater digital autorisieren. Mit einfachen Anleitungen, Praxisbeispielen und Checklisten reduzieren Sie das Risiko von Fristversäumnissen beim Wechsel zur Digitalzustellung ab 2027. Jetzt kostenlosen MeinElster-Guide anfordern

@ boerse-global.de