Digitaler, Steuerbescheid

Digitaler Steuerbescheid: Einführung um ein Jahr verschoben

17.12.2025 - 06:20:12

Die geplante Pflicht zum digitalen Steuerbescheid wird überraschend verschoben. Das bringt deutschen Unternehmen dringend benötigte Luft für ihre Digitalisierungsprojekte.

Berlin – Kurz vor dem Jahreswechsel gibt es eine wichtige Entlastung für die deutsche Wirtschaft: Der für Januar 2026 geplante digitale Steuerbescheid als Regelfall wird um ein Jahr aufgeschoben. Das bestätigte der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) am Montag. Diese Verschiebung verschafft Unternehmen und Steuerkanzleien Rechtssicherheit und mehr Zeit, um sich parallel auf die E-Rechnung und neue HR-Standards vorzubereiten.

Ab dem 1. Januar 2027 – nicht schon 2026 – werden Steuerbescheide standardmäßig nur noch digital zugestellt. Eine ausdrückliche Einwilligung ist dann nicht mehr nötig. Grundlage ist ein Gesetzentwurf, der am Freitag dem Bundesrat zur Abstimmung vorliegt.

Ursprünglich sollte das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) die Digitalisierung ab kommendem Jahr erzwingen. Technische und praktische Hürden machten den Aufschub nun aber notwendig. „Ab dem 1. Januar 2026 wird die digitale Bekanntgabe nicht verpflichtend eingeführt“, stellt der Steuerberaterverband Bremen klar.

Für das Jahr 2026 gilt also weiterhin die aktuelle Praxis: Die Finanzämter können digitale Bescheide versenden, sind dazu aber nicht verpflichtet. Ein automatischer Standard ohne Zustimmung des Steuerpflichtigen entfällt. Damit wird ein befürchtetes Chaos zu Jahresbeginn verhindert, bei dem Unternehmen plötzlich ohne Papierbescheid dastehen könnten.

E-Rechnung: Gemischte Bilanz nach einem Jahr Pflicht

Während der digitale Steuerbescheid auf sich warten lässt, läuft eine andere Digitalisierungspflicht bereits: Seit Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können.

Anzeige

Passend zum Thema E-Rechnung: Seit Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können – doch viele sind noch nicht betriebsprüfungssicher. Ein kostenloses E‑Book erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD korrekt umsetzen, Übermittlung und Archivierung rechtssicher gestalten und teure Fehler vermeiden. Ideal für Buchhaltung, IT-Verantwortliche und Steuerberater. Jetzt kostenlosen E-Rechnung-Leitfaden sichern

Der DStV zieht nach einem Jahr eine Bilanz mit „Licht und Schatten“. Zwar funktioniere die Umstellung in vielen Großunternehmen, doch gebe es weiterhin Unsicherheiten bei Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD und ihrer Handhabung.

Das Bundesfinanzministerium hat zwar ein neues Schreiben mit Klarstellungen veröffentlicht. Experten zufolge bleiben aber Fragen offen. Für Unternehmen heißt das: Die Prozesse müssen 2026 weiter optimiert werden. Zudem steht die nächste Stufe bevor: Ab 2027 entfällt die Übergangsregelung auch für kleinere Unternehmen. Dann dürfen im B2B-Verkehr gar keine Papierrechnungen mehr ausgestellt werden.

Personalwesen: Digitale Akte rückt näher

Auch im Personalbereich schreitet die Digitalisierung voran, wenn auch mit Übergangsfrist. Eine allgemeine Pflicht zur vollständig digitalen Personalakte gibt es 2026 noch nicht.

Doch Vorsicht ist geboten. Ab dem 1. Januar 2027 verschärft sich die Beitragsverfahrensverordnung (BVV). Ab dann müssen bestimmte entgeltrelevante Unterlagen zwingend digital geführt werden. Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) wird für Papierakten in der Lohnbuchhaltung keinen Raum mehr lassen.

HR-Verantwortliche sollten 2026 daher als strategisches Vorbereitungsjahr nutzen. Systeme müssen so eingerichtet werden, dass Dokumente revisionssicher archiviert und bei Prüfungen digital exportiert werden können.

Drei digitale Hausaufgaben für 2026

Die jüngsten Entwicklungen zeigen: Der Gesetzgeber bleibt beim Ziel des papierlosen Büros, gibt der Wirtschaft aber mehr Zeit. Daraus ergeben sich drei klare Handlungsfelder für das kommende Jahr:

  1. Steuerbescheide: Bestehende Einwilligungen zur elektronischen Bekanntgabe prüfen. Ein akuter Widerspruch ist für 2026 nicht nötig.
  2. E-Rechnung: Probleme aus dem Jahr 2025 analysieren. Funktionieren die Schnittstellen? Werden Formate korrekt verarbeitet? 2026 ist das Jahr der Fehlerbereinigung.
  3. Personalakte: Die Digitalisierung der Entgeltunterlagen sollte jetzt starten, um die Pflicht ab 2027 stressfrei zu erfüllen.

Mit der erwarteten Zustimmung des Bundesrates am Freitag wird der neue Fahrstand amtlich. Die deutsche Wirtschaft startet mit etwas weniger Druck, aber klaren digitalen Aufgaben ins neue Jahr.

Anzeige

PS: Übrigens – mit dem Auslaufen der Übergangsfristen 2027 wird die digitale Ordnungspflicht deutlich strenger: Personalakten und entgeltrelevante Unterlagen müssen revisionssicher geführt werden. Das kostenlose E‑Book zur E‑Rechnung hilft nicht nur bei Übermittlung und Archivierung, sondern liefert auch Praxistipps zur Integration in Ihre Buchhaltungsprozesse und zur Zusammenarbeit mit Steuerkanzleien, damit Sie 2027 ohne Stress bestehen. Gratis-E‑Book zur E‑Rechnung herunterladen

@ boerse-global.de