Digitaler Produktpass: Neue Regeln für Arbeitsschutz-Ausrüstung
31.12.2025 - 04:24:12Die EU führt für persönliche Schutzausrüstung einen digitalen Nachweis zu Materialien und Recycling ein. Hersteller müssen ab sofort Umweltdaten per QR-Code bereitstellen.
Die EU schreibt für Schutzhelme und Co. künftig einen digitalen Nachweis über Umweltdaten vor. Das stellt Hersteller und Sicherheitsverantwortliche vor neue Aufgaben.
Brüssel. Kurz vor Jahresende hat die Europäische Kommission die technischen Standards für den Digitalen Produktpass (DPP) bei persönlicher Schutzausrüstung (PSA) finalisiert. Die neuen Vorgaben machen die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) in diesem Bereich praktisch anwendbar. Ab sofort müssen Hersteller, die PSA auf den EU-Markt bringen, detaillierte Nachweise über Kreislauffähigkeit und Materialzusammensetzung in digitaler Form bereitstellen – abrufbar per QR-Code auf dem Produkt.
Was der digitale Pass enthält
Die jetzt veröffentlichten technischen Spezifikationen legen fest, welche Daten der digitale Begleiter für Schutzausrüstung wie Helme, Warnkleidung oder Atemschutzmasken enthalten muss. Im Fokus stehen drei Kernbereiche:
- Materialherkunft und -zusammensetzung: Ein detaillierter Blick auf Recyclinganteile und die Beschaffung von Rohstoffen.
- Haltbarkeit und Reparierbarkeit: Angaben zur voraussichtlichen Lebensdauer und klare Anleitungen für Reparatur oder Aufarbeitung. Dies markiert einen Wendepunkt für eine Branche, die bisher auf Ersatz statt Reparatur setzte.
- Entsorgung: Spezifische Anweisungen für das Recycling, um insbesondere die fachgerechte Entsorgung kontaminierter PSA zu gewährleisten.
Der DPP fungiert als eine Art digitaler Zwilling des physischen Produkts. Für Sicherheitsbeauftragte und Anwender bedeutet das: Bislang verstreute oder schwer zugängliche Nachhaltigkeitsdaten sind künftig mit einem Smartphone-Scan sofort verfügbar.
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Kleine Hersteller warnen vor Bürokratie
Die finalen Standards folgen auf eine kritische Studie der Interessenvertretung Small Business Standards (SBS) vom Dezember 2025. Diese warnte vor einer übermäßigen Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der PSA-Branche.
Die Studie betonte, dass der administrative Aufwand für KMU erheblich sein könnte. Sie forderte vereinfachte Dateneingabe und gestaffelte Einführungstermine, um eine Marktkonzentration zugunsten großer Konzerne zu verhindern. Die nun veröffentlichten Regelungen scheinen einige dieser Flexibilitätsmechanismen zu berücksichtigen. Branchenexperten prüfen derzeit jedoch noch die Details der delegierten Rechtsakte.
Sonderstatus: PSA ist kein normaler Textilabfall
Ein zentraler Streitpunkt im Vorfeld war die Einordnung von PSA in die Kategorie „Textilien“. Ein Verbund von Verbänden, darunter EURATEX, hatte davor gewarnt, PSA pauschal unter die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für allgemeine Textilien zu stellen.
Ihr Argument: PSA unterliegt strengen Sicherheitsvorschriften (Verordnung (EU) 2016/425) und ist nach Gebrauch oft kontaminiert – etwa in der Chemieindustrie oder im Gesundheitswesen. Eine Behandlung als normaler Textilabfall könnte Gesundheitsrisiken bergen und Recyclingprozesse gefährden.
Die neuen Labeling-Standards schaffen nun Klarheit: PSA mit Textilanteilen muss zwar die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfüllen, bleibt für die Entsorgung aber eine eigene Kategorie. So sollen Sicherheitsstandards nicht zugunsten der Kreislaufwirtschaft aufgeweicht werden.
Doppelte Compliance: Sicherheit und Nachhaltigkeit
Für die PSA-Branche bedeutet die neue Regelung eine doppelte Herausforderung. Bisher regelte vor allem die Verordnung (EU) 2016/425 die Sicherheit und Leistung der Ausrüstung – also den Schutz des Nutzers.
Die neue Kennzeichnungspflicht basiert hingegen auf der Ökodesign-Verordnung (ESPR) und fokussiert auf die Umweltauswirkungen des Produkts. Sicherheitsverantwortliche in Deutschland und der gesamten EU müssen künftig also nicht nur das CE-Kennzeichen und die Konformitätserklärung prüfen, sondern auch die Gültigkeit des Digitalen Produktpasses.
Nächste Schritte: Der Fahrplan bis 2028
Mit der Finalisierung der Standards beginnt nun die Umsetzungsphase für die Industrie.
- 2026-2027: Hersteller integrieren die Daten-Carrier (QR-Codes) in ihre Produkte. Erste Vorreiter werden voraussichtlich schon in den kommenden Quartalen konforme Kennzeichnungen einführen.
- Ende 2027/2028: Die verbindliche Durchsetzung der DPP-Pflicht für PSA soll in Kraft treten, zeitlich nah an der Einführung für andere hochvolumige Produkte wie Textilien und Stahl.
Sicherheitsabteilungen und Einkäufer sollten ihre Compliance-Checklisten bereits jetzt um die Verifikation des Digitalen Produktpasses erweitern. Das neue System verspricht, Audit-Prozesse zu beschleunigen, da alle relevanten Nachweise per Scan sofort abrufbar sein werden.
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