Digitaler, Führerschein

Digitaler Führerschein und Scan-Cars: Bundestag berät Verkehrs-Digitalgesetz

16.01.2026 - 00:32:12

Der Bundestag hat ein Gesetz zur Digitalisierung des Straßenverkehrs beschlossen. Es führt den digitalen Führerschein ein, erlaubt automatisierte Parkkontrollen und verschärft die Strafen für gewerblichen Punktehandel.

Der Bundestag hat den Weg für den digitalen Führerschein und automatische Parkkontrollen freigemacht. Ein neues Gesetz soll den Straßenverkehr ins digitale Zeitalter führen und gleichzeitig den illegalen Punktehandel eindämmen.

Modernisierung mit drei Kernpunkten

In erster Lesung berieten die Abgeordneten das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“. Die Bundesregierung verspricht sich davon mehr Effizienz, Bürokratieabbau und erhöhte Verkehrssicherheit. Der Entwurf konzentriert sich auf drei wesentliche Neuerungen: die Einführung eines digitalen Führerscheins, den Einsatz automatisierter „Scan-Cars“ zur Parkraumüberwachung und schärfere Strafen gegen gewerblichen Punktehandel. Nach der Debatte wurde der Text zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.

Der Führerschein für die Hosentasche

Ein Herzstück der Reform ist die rechtliche Grundlage für den digitalen Führerschein. Er soll künftig als ergänzendes Dokument zur Plastikkarte in einer Smartphone-App gespeichert werden können. Die Beantragung soll über die App des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) laufen, voraussichtlich integriert in die bereits bestehende „i-Kfz-App“.

Für Polizeikontrollen oder die Anmietung von Carsharing-Autos könnte das den Alltag erleichtern. Ein vollständiger Ersatz der Plastikkarte ist jedoch nicht geplant. Der digitale Nachweis gilt zunächst nur im Inland. Für Fahrten ins Ausland bleibt der physische Führerschein Pflicht.

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Revolution auf dem Parkplatz

Die Parkkontrolle soll effizienter werden. Kommunen erhalten die ausdrückliche Erlaubnis, sogenannte Scan-Cars einzusetzen. Diese mit Kameras ausgestatteten Fahrzeuge erfassen im Vorbeifahren Kennzeichen und gleichen sie automatisch mit einer Datenbank digitaler Parkberechtigungen ab.

Die Effizienzsteigerung ist enorm: Während ein Kontrolleur manuell nur Dutzende Fahrzeuge pro Stunde prüfen kann, schaffen Scan-Fahrzeuge bis zu 1.000. Die Bundesregierung will den oft unter Personalmangel leidenden Kommunen so mehr Handlungsspielraum geben. Erfahrungen aus Städten wie Amsterdam zeigen zudem eine deutlich höhere Befolgungsquote der Parkregeln.

Harte Strafen für Punktehändler

Die dritte Säule des Gesetzes richtet sich gegen den organisierten Punktehandel. Bislang nutzten einige Anbieter eine rechtliche Grauzone, indem sie gegen Geld die Flensburg-Punkte anderer Verkehrssünder auf sich nahmen, um so einen Führerscheinentzug zu verhindern.

Dieses gewerbliche Anbieten und Vermitteln wird nun explizit verboten. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Ziel ist es, Täuschungen der Behörden zu erschweren und so die allgemeine Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Kosten, Datenschutz und grüne Alternative

Die Umsetzung ist mit Kosten verbunden. Der Bund rechnet mit einmaligen Ausgaben von rund 10 Millionen Euro und jährlichen Folgekosten von etwa 4 Millionen Euro. Für die Länder entsteht ein einmaliger Aufwand von schätzungsweise 142 Millionen Euro, vor allem für neue Kontrollgeräte. Dem stehen mögliche Einsparungen der Kommunen von bis zu 8 Millionen Euro jährlich durch die effizientere Parkraumbewirtschaftung gegenüber.

Die Regierung betont den Bürokratieabbau durch digitale Services. Datenschutzbedenken bei der automatisierten Kennzeichenerkennung sollen durch strenge Zweckbindung und schnelle Löschung der Daten ausgeräumt werden. Die Daten dienen laut Entwurf nur dem Parkrechte-Abgleich und werden meist sofort wieder gelöscht.

Parallel zum Regierungsentwurf brachte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen eigenen Antrag ein. Sie fordern, dass Kommunen Anwohnerparkgebühren künftig nicht nur nach Fahrzeuggröße, sondern auch nach sozialen Kriterien staffeln dürfen, um einkommensschwache Haushalte zu entlasten. Ob Elemente dieses Vorschlags in das laufende Gesetzgebungsverfahren einfließen, wird sich in den kommenden Wochen in den Ausschüssen zeigen.

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