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Digital Omnibus: EU will Cookie-Banner für Reichweitenmessung abschaffen

07.01.2026 - 13:31:12

Der EU-Entwurf 'Digital Omnibus' könnte einwilligungsfreie Reichweitenmessung erlauben und das deutsche TDDDG übergehen. Die finale Entscheidung wird 2026 erwartet.

Die EU-Kommission plant eine Revolution im digitalen Datenschutz. Ihr “Digital Omnibus”-Paket könnte die lästigen Cookie-Banner für reine Besucherzählung bald überflüssig machen – und das strenge deutsche TDDDG aushebeln.

BERLIN/BRÜSSEL – Ein Paradigmenwechsel für Website-Betreiber und Nutzer steht bevor. In den entscheidenden Wochen der Konsultationsphase zum EU-“Digital Omnibus” zeichnet sich ab: Die einwilligungsfreie Reichweitenmessung soll europaweit legalisiert werden. Das würde das deutsche Telekommunikation-Digitaldienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) in einem zentralen Punkt übergehen und tausenden Unternehmen Bürokratie ersparen.

Das Ende der “Cookie-Fatigue”?

Das “Digital Omnibus”, der große Wurf der EU-Kommission zur Vereinheitlichung digitaler Regeln, verspricht mehr Pragmatismus. Konkret will es die Verwaltung von Cookie-Daten vollständig unter die DSGVO stellen – mit einer wichtigen Ausnahme. Für reine Publikumsmessung und statistische Analysen soll künftig keine explizite Einwilligung mehr nötig sein. Voraussetzung: Die Daten werden aggregiert und nicht zur Profilbildung genutzt.

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Für Deutschland wäre das eine Kehrtwende. Seit 2021 schreibt §25 TDDDG eine Einwilligung für fast jede Cookie-Setzung vor, die nicht “unbedingt erforderlich” ist. Diese strikte nationale Auslegung würde der EU-Entwurf harmonisieren. “Eine massive Vereinfachung”, kommentiert eine Analyse einer führenden Kanzlei vom Montag. “Das Absurde, für die Besucherzahl auf der Homepage eine Einwilligung zu brauchen, wäre beendet.”

Branche atmet auf – Datenschützer sind alarmiert

Die digitale Wirtschaft begrüßt den Vorstoß. Cookie-Fatigue, das Phänomen, dass Nutzer Banner aus Überdruss einfach wegklicken, hat einen Höhepunkt erreitet. Durch die Befreiung der Reichweitenmessung soll die eigentliche Zustimmung für riskantes Tracking, wie verhaltensbasierte Werbung, wieder an Bedeutung gewinnen.

Doch Datenschutzverbände mahnen zur Vorsicht. In der laufenden Konsultation, die am 27. Januar endet, fordern sie wasserdichte Definitionen. “Reichweitenmessung” dürfe kein Hintertürchen für verstecktes Tracking werden. Strikte technische Vorkehrungen müssten sicherstellen, dass aggregierte Daten nicht nachträglich personenbezogen ausgewertet werden können.

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Die Euphorie ist groß, doch Compliance-Experten raten zur Geduld. Der Digital Omnibus ist noch ein Entwurf. Drei Punkte sind aktuell entscheidend:

  1. Banner bleiben Pflicht: Das TDDDG gilt unverändert. Wer jetzt schon auf Einwilligungen für Analytics verzichtet, handelt rechtswidrig.
  2. Konsultation verfolgen: Der finale Text aus den Verhandlungen von Parlament und Rat (voraussichtlich Mitte/Ende 2026) wird die technischen Grenzen der Ausnahme festzurren.
  3. Zentrale Meldestellen vorbereiten: Das Paket sieht auch einheitliche Meldewege für Datenschutzverletzungen vor. Firmen sollten ihre Incident-Response-Pläne darauf ausrichten.

Der Zeitplan sieht eine Verabschiedung bis Ende 2026 vor, mit einer Übergangsfrist für die Anwendung ab 2027 oder 2028. Der politische Wille zur “Entbürokratisierung” ist in Brüssel stark. Die Ära des unnötigen Banners neigt sich dem Ende – doch die finalen Spielregeln werden gerade erst geschrieben.

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