Dienstvereinbarungen 2026: Psychische Risiken im Fokus
10.01.2026 - 20:43:12Ab 2026 müssen Betriebe ihre Dienstvereinbarungen für mobiles Arbeiten dringend anpassen. Der Grund sind neue gesetzliche Vorgaben, die seit dem 1. Januar gelten und den Arbeitsschutz deutlich verschärfen.
Wien/Berlin, 10. Januar 2026 – Das neue Arbeitsjahr beginnt mit einem regulatorischen Paukenschlag für mobiles Arbeiten. Nachdem die neue Hitzeschutzverordnung zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist, stehen Unternehmen und Personalräte unter Druck. Ihre internen Regelungen fürs Homeoffice müssen jetzt umfassend überarbeitet werden. Experten sehen den Fokus 2026 klar auf der psychischen Gesundheit der Beschäftigten liegen.
Für Personalräte und Arbeitgeber ist die Integration einer robusten Psychischen Gefährdungsbeurteilung in bestehende Vereinbarungen die Top-Priorität für das erste Quartal. Es geht um die unsichtbaren Gefahren des mobilen Arbeitens: Isolation, digitaler Stress und die Auflösung der Grenze zwischen Beruf und Privatleben. Die Arbeitsinspektionen prüfen diese Punkte nun strenger.
Viele Gefährdungsbeurteilungen für mobiles Arbeiten sind lückenhaft — und riskieren bei Kontrollen Beanstandungen durch die Arbeitsinspektion. Mit erprobten Vorlagen, Checklisten und einem praxisnahen Leitfaden können Personalräte und Arbeitgeber eine rechtssichere Psychische Gefährdungsbeurteilung erstellen, die Isolation, digitalen Mikrostress und Umweltfaktoren wie Hitzestress systematisch abdeckt. So passen Sie Ihre Dienstvereinbarungen schnell, prüfungssicher und mit klaren Bewertungskriterien an. Jetzt kostenlose GBU‑Vorlagen & Checklisten herunterladen
Neue Gesetze zwingen zum Handeln
Die Dringlichkeit, die Dienstvereinbarungen anzupassen, ergibt sich aus mehreren parallelen Rechtsentwicklungen. Eine Analyse der Legal Tribune Online (LTO) vom 7. Januar 2026 zeigt spürbare Veränderungen für Personalabteilungen auf.
Besonders in Österreich wirkt die seit 1. Januar geltende Hitzeschutzverordnung als Katalysator. Sie betrifft zwar primär Arbeiten im Freien, doch Juristen argumentieren: Die Grundsätze zur „thermischen Belastung“ lassen sich auch auf mobile Arbeitsumgebungen übertragen.
„Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers endet nicht an der Bürotür“, so die Einschätzung von Arbeitsrechtlern. „Erlaubt eine Dienstvereinbarung „Telearbeit“ an wechselnden Orten – etwa im Coworking-Space oder auf der privaten Terrasse – muss die Gefährdungsbeurteilung nun auch Umweltfaktoren wie Hitzestress berücksichtigen.“
Personalräte fordern deshalb, dass die Psychische Gefährdungsbeurteilung explizit den Stress regelt, der durch die Selbstorganisation des Arbeitsumfelds unter Extrembedingungen entsteht. Ein Faktor, der in klassischen Homeoffice-Regelungen bisher oft übersehen wurde.
Vom „Homeoffice“ zur „Telearbeit“
Ein entscheidender Punkt für die Neuformulierung 2026 ist der begriffliche Wechsel. An die Stelle des „Homeoffice“ tritt rechtlich korrekt die „Telearbeit“. Nach der vollständigen Umsetzung des österreichischen Telearbeitsgesetzes bis Anfang 2025 müssen neue Vereinbarungen diese breitere Definition widerspiegeln.
Viele ältere Regelungen aus den Jahren 2021 bis 2023 sind damit überholt, da sie die Arbeit oft auf die Hauptwohnung beschränken. Der neue Standard für 2026 umfasst:
* Ortsflexibilität: Explizite Erlaubnis für das Arbeiten an „Drittorten“ wie Cafés, Coworking-Spaces oder Zweitwohnungen.
* Klare IT-Ausstattung: Weg von „Bring Your Own Device“ (BYOD), hin zur klaren Regelung der Hardware-Bereitstellung durch den Arbeitgeber, um technischen Stress zu minimieren.
* Recht auf Nichterreichbarkeit: Stärkere Klauseln zur Vermeidung der „Always-on“-Mentalität und ihrer psychischen Folgen.
Betriebsräte warnen: Ohne diese Anpassungen bewegen sich Beschäftigte an Drittorten in einer Grauzone, was Unfallversicherung und psychosoziale Unterstützung betrifft.
Psychische Gefährdungsbeurteilung wird Pflichtprogramm
Das Herzstück der Debatte ist die Psychische Gefährdungsbeurteilung. Zwar ist diese im Arbeitsschutzgesetz verankert, doch die Durchsetzung wird nun verschärft. Die Arbeitsinspektion betont: Ein pauschaler „Stress-Check“ reicht für mobile Beschäftigte nicht mehr aus.
Die Bewertungskriterien für 2026 müssen konkret adressieren:
1. Soziale Isolation: Den Mangel an informellem Austausch und direktem Feedback.
2. Entgrenzung: Die psychische Belastung durch das Verschwimmen von Arbeits- und Privatleben im selben Raum.
3. Digitaler Mikrostress: Die Belastung durch ständige Benachrichtigungen, technische Pannen ohne sofortigen IT-Support und die Ermüdung durch virtuelle Meetings.
„Die Zeit, in der mobiles Arbeiten als reine Gefälligkeit galt, ist vorbei“, lautet der Tenor aktueller Analysen. „Es ist ein eigener Arbeitsmodus mit spezifischen Gesundheitsschutz-Protokollen.“
Was im ersten Quartal 2026 zu erwarten ist
Die Verhandlungen über aktualisierte Dienstvereinbarungen werden voraussichtlich im Februar und März 2026 ihren Höhepunkt erreichen. Gewerkschaften und Personalräte im öffentlichen Dienst dürften die neue Hitzeschutzverordnung als Hebel nutzen, um Diskussionen über umfassendere Gesundheitsschutzmaßnahmen zu eröffnen.
Rechtsexperten rechnen zudem mit ersten Gerichtsurteilen noch in diesem Jahr, die die Reichweite der Arbeitgeberhaftung bei „psychischem Burnout“ in rein mobilen Arbeitsverhältnissen klären werden. Bis dahin dient die „Dienstvereinbarung 2026“ als zentrales Schutzinstrument für beide Seiten. Sie definiert die Regeln für eine Arbeitswelt, die zwar flexibler, aber auch psychisch fordernder geworden ist.
Die zentrale Botschaft an Personalräte: Prüfen Sie bestehende Vereinbarungen umgehend. Stellen Sie sicher, dass die Psychische Gefährdungsbeurteilung nicht nur eine Fußnote, sondern ein zentraler, regelmäßig evaluierter Bestandteil der mobilen Arbeitsstrategie für 2026 wird.
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