Die mögliche Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags durch ein einzelnes Bundesland bereitet der ARD Sorgen.
28.11.2025 - 16:43:59ARD: Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags hätte Folgen
Die Änderung eines Kommas in dem Vertrag erfordere eine Zustimmung aller 16 Ministerpräsidenten und eine Zustimmung aller 16 Landtage, sagte der ARD-Vorsitzende und Intendant des Hessischen Rundfunks, Florian Hager. "Einen Staatsvertrag zu kündigen, kann man einfach so, ohne Einbezug der Landtage. Das hat sich bei der Entwicklung dieses Systems niemals jemand gedacht, dass es so weit kommen kann."
Der Spitzenkandidat der AfD für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern, Leif Holm, hatte vor ein paar Tagen angekündigt, im Fall eines Wahlsiegs als Ministerpräsident den Rundfunkstaatsvertrag zu kündigen. In Mecklenburg-Vorpommern wird am 20. September 2026 gewählt, die AfD rechnet sich Chancen auf eine absolute Mehrheit aus. Das Bundesland gehört zum Sendegebiet des NDR.
"Massive Auswirkungen"
ARD-Justiziar Steffen Janich sprach von massiven Auswirkungen für das ganze öffentlich-rechtliche Rundfunksystem, sollte es zu einem solchen Szenario in einem einzigen Bundesland kommen. Eine Kündigung würde die Rechtsgrundlage für den betroffenen Sender hinwegfegen. Aus höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts lasse sich ableiten, dass eine Rundfunkanstalt nach so einer Kündigung kein Senderecht mehr in dem jeweiligen Gebiet hätte. "Das wäre natürlich eine drastische Folge."
Es gäbe auch Folgen für die Finanzierung der ARD, sagte Janich. Der Staatsvertrag würde bei der Kündigung durch ein Bundesland zwar in den anderen Bundesländern weiterhin gelten. "Aber in dem betroffenen Land wäre die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags futsch und weg. Und damit gerät natürlich dieses gesamte Finanzierungssystem ins Wanken, damit wäre letztendlich die ganze ARD betroffen." Die ARD prüfe daher aktiv mögliche Rechtsschutzmöglichkeiten für ein solches Szenario - etwa den Weg vor das Bundesverfassungsgericht.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, zu dem ARD, ZDF und Deutschlandradio zählen, wird zum weitaus größten Teil über den Rundfunkbeitrag finanziert. Dieser liegt aktuell monatlich bei 18,36 Euro, jeder Haushalt muss ihn bezahlen.

