Ergebnisse, Produktion/Absatz

Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung gegen Apple US0378331005 wegen möglicher Verstöße gegen neue Regeln für große Online-Plattformen eingeleitet.

24.06.2024 - 10:39:16

EU-Kommission leitet Untersuchung gegen Apple ein

Es soll geprüft werden, ob der amerikanische Konzern der Verpflichtung nachkomme, Nutzer zu Software-Angeboten außerhalb der hauseigenen Vertriebsplattform App Store gebührenfrei leiten zu lassen, wie die Brüsseler Behörde am Montag mitteilte.

"Die Entwicklergemeinschaft und die Verbraucher sind sehr daran interessiert, Alternativen zum App Store anzubieten. Wir werden die Angelegenheit untersuchen, um sicherzustellen, dass Apple diese Bemühungen nicht untergräbt", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Seit Anfang März müssen sich Firmen an das Gesetz über digitale Märkte (DMA) halten. Es soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, manche große Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Darunter sind die US-Schwergewichte Apple, Amazon US0231351067, Microsoft US5949181045, Alphabet US02079K3059 und Meta US30303M1027.

Die EU-Kommission hat zudem Zweifel daran, dass Apples sogenannte Kerntechnologiegebühr verhältnismäßig ist. Der Konzern führte im März mit neuen Geschäftsbedingungen unter anderem diese jährliche Gebühr ein. Sie beträgt 50 Cent für jede Erstinstallation einer App nach Überschreiten der Schwelle von einer Million Downloads in einem Zwölfmonatszeitraum. Zugleich können Entwickler auch in dem bisherigen Modell bleiben, bei dem sie ihre Anwendungen weiterhin nur über den App Store von Apple vertreiben. Dann zahlen sie wie bisher eine Abgabe von 15 oder 30 Prozent von digitalen Erlösen innerhalb der App.

Sollte die Kommission zu dem endgültigen Schluss kommen, dass Apple gegen den DMA verstößt, drohen Strafen von bis zu 10 Prozent des jährlichen Umsatzes - und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen. Als letzte Option steht auch eine Zerschlagung der Unternehmen im Raum. Am Ende könnten Gerichte über mögliche Strafen entscheiden.

@ dpa.de

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