Diakonie: Mitarbeitervertretungswahlen 2026 gestartet
11.01.2026 - 17:42:12Die aktive Wahlphase für die Mitarbeitervertretungen in der Diakonie hat begonnen. Seit Anfang Januar können hunderttausende Beschäftigte in kirchlichen und sozialen Einrichtungen ihre Vertreter für die nächsten vier Jahre wählen. Der Prozess läuft bis Ende April und steht im Zeichen rechtlicher Unsicherheiten und eines großen Mobilisierungsaufwands.
Der vierjährige Turnus für die MAV-Wahlen ist in die entscheidende Phase getreten. Vom 1. Januar bis zum 30. April 2026 sind die Mitarbeiter im evangelischen Sozialwesen aufgerufen, ihre Vertretungen zu bestimmen. Die meisten Wahlvorstände sind seit November 2025 eingesetzt und arbeiten nun mit Hochdruck an der Bekanntgabe der Wählerlisten und der Kandidatensuche. Diese Phase gilt als Grundstein für die eigentlichen Wahlgänge, die überwiegend im März stattfinden sollen.
Die Wahlen fallen in eine Zeit hoher Belastung und strukturellen Wandels im Sozialsektor. Die Rolle der Mitarbeitervertretungen wird als immer wichtiger eingeschätzt, da die Einrichtungen mit Personalmangel und der Einführung digitaler Arbeitsabläufe kämpfen.
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Neue Wahlordnung im rechtlichen Graubereich
Ein bestimmendes Thema des Wahljahrs ist die komplexe Rechtslage um die neue Wahlordnung. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte diese im September 2025 verabschiedet, um Verfahren zu vereinfachen. Doch rechtliche Bedenken trüben die Lage: Die eigentlich übergeordnete gesetzliche Grundlage, das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD), wurde nicht zeitgleich angepasst.
Da das Gesetz höheren Rang hat, könnten die neuen, vereinfachten Regeln mit bestehendem Recht kollidieren. Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen (GAMAV) rät den Wahlvorständen deshalb zur Vorsicht. Im Zweifel sollen sie sich an die altbewährten, rechtssicheren Verfahren halten, um anfechtbare Wahlergebnisse zu vermeiden. Diese Unsicherheit begleitet die Vorbereitungen in den kommenden Wochen.
Kampagne für hohe Wahlbeteiligung
Gewerkschaften wie ver.di und Mitarbeiterverbände haben große Mobilisierungskampagnen gestartet. Unter dem Motto „Chance zur Mitbestimmung“ werben sie für eine hohe Wahlbeteiligung und eine vielfältige Kandidatenaufstellung. Besonders kritisch ist die Suche nach Kandidaten in kleineren Einrichtungen mit bis zu 100 Beschäftigten, wo ein vereinfachtes Wahlverfahren gilt.
Ein starkes Mandat der künftigen MAV gilt als entscheidend, um in Verhandlungen über Dienstpläne, Arbeitsschutz oder Tarifvereinbarungen wirksam auftreten zu können. Mit Informationsveranstaltungen und Materialien wird den Beschäftigten die Bedeutung ihrer Stimmabgabe nahegebracht.
Einzigartiges deutsches Kirchen-Arbeitsrecht
Die Wahlen in der Diakonie laufen parallel zu denen in der katholischen Caritas. Sie spiegeln den besonderen „Dritten Weg“ der Arbeitsbeziehungen in den deutschen Kirchen wider. Dieses System verzichtet auf Streiks und setzt stattdessen auf paritätische Kommissionen. Die gewählten MAV-Mitglieder tragen damit eine große Verantwortung, die Interessen der Belegschaft in den internen Gremien zu vertreten.
In den kommenden Wochen stehen die offiziellen Kandidatenvorschläge im Fokus. Bis Februar sollen die meisten Einrichtungen ihre Kandidatenlisten finalisiert haben. Das Ergebnis dieser Wahlen bestimmt, wer die Interessen der Beschäftigten bis 2030 vertritt – in einem der größten Arbeitgeber Deutschlands mit über einer halben Million Mitarbeitern.
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