DGUV-Vorschriften verschärfen Sicherheitsunterweisungen für Teleskopstapler
30.12.2025 - 05:02:12Die jährliche Pflichtschulung für Teleskopstaplerfahrer muss aktualisiert werden. Neue Vorgaben zum Infrastrukturschutz und digitale Schulungsformate prägen die Unterweisung zum Jahreswechsel.
Die jährliche Sicherheitsunterweisung für Teleskopstapler-Fahrer steht vor einem Update. Neue DGUV-Regeln zu Infrastrukturschutz und digitale Schulungsformate prägen die Pflichtunterweisung zum Jahreswechsel.
Berlin — Zum Jahresende 2025 stehen Unternehmen unter Druck: Die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Sicherheitsunterweisung für Fahrer von Teleskopstaplern muss aktualisiert werden. Auslöser sind verschärfte Vorgaben zum Infrastrukturschutz in Lagerhallen, die am 29. Dezember veröffentlicht wurden. Die aktualisierte DGUV Information 208-061 setzt neue Maßstäbe für den Schutz von Regalanlagen und verschärft die Anforderungen an die Fahrerpräzision.
Für viele Betriebe läuft die Frist zur Unterweisung am 31. Dezember ab. Sicherheitsverantwortliche müssen die neuen Infrastruktur-Standards nun kurzfristig in ihre Trainingsmodule integrieren. Die Kombination aus neuen Richtlinien und den bestehenden Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 schafft ein strengeres Umfeld für den Betrieb von Teleskopstaplern in Logistik und Bau.
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Neue Kollisionsschutz-Standards fordern Fahrer
Die aktualisierte DGUV Information 208-061, die die Sicherheit von Regalsystemen regelt, hat direkte Auswirkungen auf Staplerfahrer. Die neue Fassung schreibt vor, dass Schutzvorrichtungen mindestens 400 Joule Energie absorbieren müssen. Hintergrund sind anhaltend hohe Unfallzahlen.
Zwar ging die Gesamtzahl der Regalunfälle 2024 leicht um 4,1 Prozent auf rund 15.240 Vorfälle zurück. Die Schwere von Kollisionen zwischen Mensch, Maschine und Regal bleibt jedoch besorgniserregend. Für Fahrer bedeutet das: Die Jahresunterweisung 2026 muss stärker auf die spezifischen Risiken für die Infrastruktur eingehen.
Teleskopstapler bergen einzigartige Gefahren. Ihre veränderlichen Stabilitätsdreiecke und ausfahrbaren Ausleger erfordern besonderes Fingerspitzengefühl in engen Lager-Gassen. Die neuen Vorgaben verlangen, dass Schulungen explizit die geometrischen Grenzen der Maschinen thematisieren.
DGUV Information 208-059 als verbindlicher Schulungsrahmen
Das Kerncurriculum der Unterweisung bleibt die DGUV Information 208-059 (“Sichere Benutzung von Teleskopladern”). Sie ist die verbindliche Grundlage für die jährliche Unterweisung nach § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 12 ArbSchG.
Ein Novum in diesem Schulungszyklus: Die aktuelle Fassung unterscheidet klar zwischen starren Teleskopladern für die Landwirtschaft und drehbaren Roto-Teleladern im Bauwesen. Unternehmen müssen dokumentieren, dass ihre Fahrer in drei Schlüsselbereichen geschult wurden:
- Lastdiagramme und Stabilität: Die Interpretation komplexer Lastkarten, die sich mit Auslegerauszug und Stützeneinsatz ändern.
- Anbaugeräte-Sicherheit: Protokolle zum Wechsel zwischen Gabeln, Schaufeln und Arbeitsbühnen – eine häufige Unfallquelle.
- Sichteinschränkungen: Der Umgang mit den großen toten Winkeln des Teleskopauslegers, eine Hauptursache für Fußgängerunfälle.
Generische “Gabelstapler-Schulungen” gelten nicht mehr als ausreichend. Die Unterweisung muss maschinenspezifisch die einzigartige Hydrostatik und die Schwerpunktverlagerung der Teleskopstapler behandeln.
Digitalisierung der Schulung durch DGUV Vorschrift 2
Die Durchführung der Unterweisung wird 2025 erstmals vollständig von der reformierten DGUV Vorschrift 2 geprägt. Seit ihrem Inkrafttreten am 1. April 2025 erlaubt sie ausdrücklich digitale Formate für den theoretischen Wissensvermittlungsteil.
Unternehmen setzen nun in einem kompletten Jahreszyklus auf hybride Schulungsmodelle. Die theoretischen Updates – etwa zu den neuen Infrastrukturvorgaben – können sofort über E-Learning-Plattformen auf Tablets oder Smartphones der Fahrer gebracht werden.
Doch Sicherheitsexperten warnen: Die “jährliche Unterweisung” darf kein rein passives Digitalerlebnis sein. Die praktische Prüfung – insbesondere die Sicht- und Funktionsprüfung der Maschine und die korrekte Nutzung der PSA – muss weiterhin persönlich erfolgen. Nur so wird die geforderte “Verständniskontrolle” der Berufsgenossenschaften erfüllt.
Unfallstatistiken treiben Verschärfung voran
Der Druck zu gründlicheren Unterweisungen speist sich aus ernüchternden Unfallzahlen. 2023 gab es über 35.000 Kollisionen mit Flurförderzeugen, oft mit Infrastrukturschäden oder Personenschaden.
Die leichte Reduktion in den vorläufigen 2024er Daten könnte auf erste Erfolge intensivierter Schulungen hindeuten. Doch die Komplexität von Teleskopstapler-Unfällen – häufig mit Umstürzen oder herabfallenden Lasten aus der Höhe – bedeutet ein höheres Todesrisiko als bei normalen Lagerfahrzeugen.
Einsatzberichte vom Dezember 2025 zeigen zudem, wie vielfältig die Maschinen genutzt werden: Von Feuerwehren bis zur Abfallwirtschaft. Die Jahresunterweisung wird damit zum kritischen Kontrollpunkt, um Fahrer nicht nur generell, sondern für ihren spezifischen Einsatz qualifiziert zu halten.
Ausblick 2026: Digitale Nachweise und schärfere Haftung
Für das kommende Jahr zeichnen sich weitere Verschärfungen ab, besonders bei Dokumentation und Verantwortung.
Digitale Sicherheitspässe:
Nach den Erfolgen der DGUV Vorschrift 2-Reform erwartet die Branche die Einführung digitaler Sicherheitspässe für Fahrer. Diese würden nicht nur den initialen Fahrausweis, sondern auch den zeitgestempelten Abschluss jeder Jahresunterweisung und Geräteeinweisung erfassen.
Fokus auf Mensch-Maschine-Schnittstelle:
Nach dem Update zum Regalschutz werden 2026er Trainingsmodule stärker auf Assistenzsysteme abzielen. Rückfahrkameras und Annäherungssensoren werden bei Herstellern wie JCB, Manitou und Merlo zum Standard – und müssen in der Unterweisung behandelt werden.
Verschärfte Haftung:
Rechtsexperten rechnen damit, dass bei Unfällen die Qualität der Jahresunterweisung stärker geprüft wird. “Copy-Paste”-Unterweisungen aus Vorjahren gelten als unzureichend, wenn sie neue Standards – wie die 400-Joule-Vorgabe – nicht berücksichtigen.
Die Botschaft der Aufsichtsbehörden ist klar: Die jährliche Unterweisung ist kein bürokratisches Häkchen. Sie ist ein dynamischer, rechtsverbindlicher Prozess, der aktuelle technische und regulatorische Entwicklungen abbilden muss. Nur so kommt jeder Fahrer sicher nach Hause.
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