DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 70: Die jährliche Pflichtprüfung für Firmenfahrzeuge

20.01.2026 - 03:12:12

Für Unternehmen mit gewerblich genutzten Fahrzeugen bleibt die jährliche Sicherheitsprüfung nach der DGUV Vorschrift 70 ein zentraler Baustein der Arbeitssicherheit. Angesichts der zunehmenden Komplexität moderner Fahrzeugflotten, einschließlich des wachsenden Anteils von Elektrofahrzeugen, rückt die sorgfältige Einhaltung dieser Unfallverhütungsvorschrift (UVV) erneut in den Fokus. Sie stellt sicher, dass Arbeitgeber ihrer Verantwortung nachkommen, nur betriebssichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und so das Unfallrisiko für ihre Mitarbeiter zu minimieren.

Die DGUV Vorschrift 70, ehemals als BGV D29 bekannt, ist tief im deutschen Arbeitsschutzrecht verankert. Sie verpflichtet jeden Unternehmer, seine Firmenfahrzeuge mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person auf ihren betriebssicheren Zustand überprüfen zu lassen. Diese Regelung betrifft alle maschinell angetriebenen Landfahrzeuge, die nicht schienengebunden sind, von Pkw und Transportern bis hin zu Lkw und Spezialfahrzeugen. Ausgenommen sind lediglich Privatfahrzeuge, die gelegentlich dienstlich genutzt werden. Die konsequente Umsetzung dieser Vorschrift ist nicht nur eine Frage der Fürsorge, sondern schützt Unternehmen im Schadensfall auch vor erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist die Annahme, die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) sei ausreichend. Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 geht jedoch entscheidend weiter. Während die HU ausschließlich die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs attestiert, zielt die UVV-Prüfung auf die umfassende Betriebssicherheit ab. Diese definiert sich als die Summe aus Verkehrs- und Arbeitssicherheit.

Das bedeutet, dass neben den klassischen Prüfpunkten der HU wie Bremsen, Beleuchtung und Fahrwerk auch alle arbeitsplatzspezifischen Komponenten und Aufbauten einer genauen Inspektion unterzogen werden. Dazu gehören beispielsweise die Sicherung von An- und Aufbauten, die Funktionalität von Ladebordwänden, die Stabilität von Regalsystemen in Servicefahrzeugen oder die korrekte Ausstattung mit Mitteln zur Ladungssicherung. Auch das Vorhandensein und der Zustand von Warnwesten, Verbandkasten und Warndreieck sind Teil der Prüfung. Ziel ist es, sämtliche Gefahrenquellen zu identifizieren und zu beseitigen, die sich aus dem Fahrzeug als Arbeitsmittel ergeben könnten.

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So läuft die Prüfung ab: Die Rolle der “sachkundigen Person”

Die jährliche Prüfung muss von einer “sachkundigen Person” durchgeführt werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert diese als eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Dies können qualifizierte Mitarbeiter aus dem eigenen Unternehmen, aber auch externe Prüfer von Organisationen wie DEKRA, TÜV oder spezialisierten Fachwerkstätten sein.

Die Prüfung selbst muss sorgfältig dokumentiert werden. Der schriftliche Prüfbefund ist vom Prüfer und vom Unternehmen zu unterzeichnen und muss mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Viele Betriebe nutzen einen Prüfaufkleber, oft an der B-Säule des Fahrzeugs angebracht, um das Datum der letzten UVV-Prüfung schnell ersichtlich zu machen. Werden bei der Inspektion Mängel festgestellt, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen, ist der Unternehmer verpflichtet, diese umgehend beheben zu lassen. Fahrzeuge mit erheblichen Mängeln dürfen bis zur Instandsetzung nicht mehr genutzt werden.

Neue Herausforderungen: Die Prüfung von Elektrofahrzeugen

Die zunehmende Elektrifizierung von Unternehmensflotten stellt neue Anforderungen an die Fahrzeugprüfung nach DGUV Vorschrift 70. Grundsätzlich gilt die Vorschrift uneingeschränkt auch für Elektrofahrzeuge. Allerdings ergeben sich zusätzliche Prüfpunkte, die spezifisches Fachwissen erfordern. Insbesondere die Hochvoltkomponenten und die Ladeausrüstung müssen auf ihre Sicherheit überprüft werden.

So unterliegen die mobilen Ladekabel, die als bewegliche Arbeitsmittel gelten, ebenfalls einer Prüfpflicht. Diese Prüfung durfte lange Zeit nur von Elektrofachbetrieben durchgeführt werden. Inzwischen können jedoch auch entsprechend qualifizierte Kfz-Fachkundige für Hochvoltsysteme (mindestens Stufe 2S nach DGUV Information 209-093) nach einer zusätzlichen Schulung diese Aufgabe übernehmen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, dass sich Fuhrparkverantwortliche und Prüfer kontinuierlich weiterbilden, um den technologischen Entwicklungen gerecht zu werden.

Fazit: Ein unverzichtbarer Pfeiler der Arbeitssicherheit

Die DGUV Vorschrift 70 bleibt ein fundamentaler Pfeiler der Arbeitssicherheit im Fuhrparkmanagement. Die Pflicht zur jährlichen Prüfung gewährleistet einen gleichbleibend hohen Sicherheitsstandard für Millionen von Mitarbeitern, die täglich auf Firmenfahrzeuge angewiesen sind. Die Nichteinhaltung kann im Falle eines Unfalls nicht nur zu Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen für die Unternehmensleitung führen, sondern auch den Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft gefährden.

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Mit der fortschreitenden Technisierung der Fahrzeuge, von fortschrittlichen Fahrerassistenzsystemen bis hin zu neuen Antriebsarten, wird die Bedeutung einer umfassenden und fachkundigen Prüfung eher zu- als abnehmen. Für Unternehmen ist es daher essenziell, die UVV-Prüfung als festen Bestandteil ihres Sicherheits- und Risikomanagements zu etablieren und die Prüffristen konsequent einzuhalten. Dies schützt nicht nur die Mitarbeiter, sondern sichert auch den reibungslosen Betriebsablauf und die rechtliche Integrität des Unternehmens.

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