DGUV Vorschrift 2 reformiert: Mehr Flexibilität für Betriebe
07.01.2026 - 08:46:13Ab sofort gelten neue Regeln für die betriebliche Sicherheit. Die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 erweitert die Betreuungsmöglichkeiten für kleine Unternehmen und erlaubt erstmals digitale Formate. Parallel starten die umbenannte DGUV Akademie und andere Anbieter mit einem dichten Seminarprogramm ins Jahr 2026.
Mehr Spielraum für kleine und mittlere Betriebe
Seit dem 1. Januar 2026 bietet die novellierte DGUV Vorschrift 2 die größten Neuerungen im Arbeitsschutz seit über einem Jahrzehnt. Die Schwelle für das sogenannte „Unternehmermodell“ wurde deutlich angehoben. Künftig können Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten (bisher 10) diese flexible, bedarfsorientierte Betreuung wählen. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer oder die Unternehmerin selbst eine Grundausbildung im Arbeitsschutz absolviert.
Eine zentrale Neuerung ist die formelle Anerkennung der Digitalisierung. Bis zu einem Drittel der Grundbetreuungszeit darf nun mit digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien erbracht werden. Dazu zählen Video-Konsultationen oder Fernbegehungen, sofern die Sicherheitsfachkraft die Betriebsverhältnisse gut kennt.
Zudem wurden die Zugangsvoraussetzungen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) gelockert. Seit diesem Jahr können auch Absolventen der Fächer Biologie, Chemie oder Arbeits- und Organisationspsychologie die Qualifizierung beginnen. Dieser Schritt soll dem Fachkräftemangel in der Sicherheitstechnik entgegenwirken.
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Neue Pflichtschulungen durch geänderte Gefahrstoffverordnung
Der Schulungskalender für das erste Quartal 2026 wird maßgeblich durch die vollständig in Kraft getretene Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geprägt. Die verschärften Regeln für „Bauen im Bestand“ führen eine verpflichtende Fachkunde für alle Beschäftigten ein, die mit potenziell asbesthaltigen Materialien in Kontakt kommen könnten.
Anbieter wie die BauAkademie GmbH reagieren mit kurzfristigen Schulungsterminen. Bereits ab 15. Januar 2026 starten „Fachkunde Asbest“-Seminare. Die neue Verordnung verlangt, dass diese spezielle Sachkunde nach TRGS 519 für das Aufsichtspersonal auf der Baustelle nachgewiesen wird. Experten rechnen mit einem Schulungsboom im ersten Quartal, bevor die Bausaison im Frühjahr richtig beginnt.
DGUV Akademie startet mit neuem Programm
Die Organisationslandschaft der Arbeitsschutz-Ausbildung hat sich zum Jahreswechsel gewandelt. Das renommierte Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) in Dresden firmiert nun unter dem Namen DGUV Akademie. Das vollständige Seminarprogramm 2026 ist buchbar und legt einen Schwerpunkt auf „Vision Zero“-Strategien und die psychischen Auswirkungen von KI am Arbeitsplatz.
Auch andere Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben ihre Systeme angepasst. Die VBG führt für 2026 einen festen Halbjahres-Buchungszyklus ein. Neue Termine für die Sicherheitsbeauftragten-Ausbildung sind bereits verfügbar. Anbieter wie Help First und DGWZ starten mit Webinaren und Präsenzseminaren ab 19. Januar bzw. 12. Februar 2026.
Für angehende Sicherheitsfachkräfte bestätigt die Becker Gruppe den Start ihres nächsten „Sifa 3.0“-Qualifizierungslehrgangs für den 23. Januar 2026. Das modernisierte Curriculum legt verstärkt Wert auf Soft Skills und kommunikative Kompetenz.
Modernisierung trifft auf verschärfte Pflichten
Das Zusammentreffen der neuen Vorschrift 2 und der Asbest-Regelung stellt viele deutsche Unternehmen vor eine doppelte Herausforderung. Die Ausweitung des Unternehmermodells dürfte tausende Handwerks- und Handelsbetriebe von Bürokratie entlasten. Die gewonnene Flexibilität geht jedoch mit einer gestiegenen Eigenverantwortung einher.
Die Akzeptanz digitaler Betreuung wird als längst überfällige Modernisierung gesehen. „Die Möglichkeit, 30 Prozent der Betreuungspflichten digital zu erledigen, ermöglicht es Sicherheitsfachkräften, ländliche oder dezentrale Standorte effizienter zu betreuen“, kommentieren Branchenbeobachter die Ankündigung der Unfallkasse Baden-Württemberg.
Unternehmen wird geraten, ihre Schulungsplanung umgehend zu überprüfen. Fehlt auf der Baustelle der Nachweis der erforderlichen Fachkunde, drohen sofortige Arbeitsunterbrechungen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kündigte für März 2026 zudem spezielle Seminare zum Thema „KI im betrieblichen Umfeld“ an.
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