DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Psychische Erste Hilfe wird Pflicht

30.12.2025 - 21:52:12

Ab 2026 erweitert die novellierte DGUV Vorschrift 2 den betrieblichen Gesundheitsschutz um die psychische Sicherheit. Arbeitspsychologen werden zu Sicherheitsfachkräften und jährliche Unterweisungen müssen psychische Ersthilfe vermitteln.

Ab 2026 müssen Sicherheitsunterweisungen auch die psychische Gesundheit der Belegschaft schützen. Grund ist eine historische Änderung der DGUV Vorschrift 2, die am 1. Januar in Kraft tritt. Sie öffnet erstmals den Beruf der Sicherheitsfachkraft (Sifa) für Arbeitspsychologen – und setzt damit einen neuen Standard für den betrieblichen Gesundheitsschutz.

Paradigmenwechsel für den Arbeitsschutz

Die novellierte Vorschrift markiert einen Systembruch. Bislang war die Rolle der Sicherheitsfachkraft von Ingenieuren und Technikern dominiert. Die Aktualisierung anerkennt nun, dass die größten Risiken am modernen Arbeitsplatz oft psychischer Natur sind. Absolventen der Arbeits- und Organisationspsychologie können sich jetzt zur Sifa qualifizieren, auch ohne technischen Hintergrund.

„Die Erweiterung des Sifa-Profils ist mehr als eine Formalie – es ist ein Signal“, heißt es aus Branchenkreisen. Durch die Integration psychologischer Expertise direkt in die Sicherheitsstruktur sollen Unternehmen präventive Strategien für die mentale Gesundheit institutionalisieren, statt nur auf Vorfälle zu reagieren.

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Jährliche Unterweisung bekommt neue Komponente

Vor diesem Hintergrund fordern führende Sicherheitsexperten eine sofortige Erweiterung der verpflichtenden jährlichen Sicherheitsunterweisung. Neben Brandschutz und Fluchtwegen soll künftig die Qualifizierung zu Psychischen Ersthelfern im Betrieb Standard werden.

Die Dringlichkeit belegen aktuelle Zahlen: Während die körperlichen Unfallzahlen stagnieren, erreichten Fehlzeiten durch psychischen Stress, Burnout und Konflikte 2025 Rekordwerte, wie der DEKRA Arbeitssicherheitsreport und das DGUV-Barometer zeigen.

Das Konzept der Psychischen Ersten Hilfe funktioniert analog zum körperlichen Pendant:
* Erkennen: Mitarbeiter lernen Frühwarnzeichen für psychische Belastungen bei Kollegen.
* Erstversorgung: Sie bieten unmittelbare, wertfreie Unterstützung und emotionale Stabilisierung.
* Weiterleitung: Sie wissen, wie sie Betroffene an professionelle Hilfe – etwa den Betriebsarzt – vermitteln.

Ziel ist nicht, Laien zu Therapeuten auszubilden. Vielmehr soll eine „Rettungskette“ für die mentale Gesundheit etabliert werden, die verhindert, dass eine Krise in langfristige Arbeitsunfähigkeit mündet.

Wirtschaftlicher Druck treibt Veränderung

Der Push für psychische Sicherheit wird nicht nur vom Wohl der Mitarbeiter, sondern auch von harten ökonomischen Fakten angetrieben. Krankenkassenberichte belegen, dass psychische Erkrankungen in Deutschland nach wie vor der Hauptgrund für Langzeitarbeitsunfähigkeit sind.

Beobachter erwarten, dass die neuen Sifa-Psychologen die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen entschieden vorantreiben werden. Bisher wurde diese gesetzliche Pflicht in vielen Betrieben als „Papiertiger“ behandelt. Mit Psychologen als zertifizierten Sicherheitsfachkräften dürfte der Druck auf Unternehmen steigen, ihre Führungskultur und Belastungsanalysen im ersten Quartal 2026 kritisch zu überprüfen.

Was Unternehmen 2026 erwartet

Mit dem Start der neuen Verordnung an diesem Mittwoch zeichnen sich klare Trends ab:
* Neue Schulungsangebote: Die Nachfrage nach Kursen für „Psychische Erste Hilfe“ wird stark steigen.
* Ganzheitliche Prüfungen: Bei Betriebsbegehungen werden psychische Risikoanalysen künftig mit derselben Strenge bewertet wie der Brandschutz.
* Digitale Tools: Die aktualisierte Vorschrift erlaubt in bestimmten Fällen, bis zu 50 Prozent der Grundbetreuung digital durchzuführen. Die gewonnene Zeit kann für persönliches Mental-Health-Coaching genutzt werden.

Für Führungskräfte ist die Botschaft klar: Der betriebliche Gesundheitsschutz beschränkt sich 2026 nicht mehr auf Sturzunfälle und Feuerlöscher. Er muss die psychische Widerstandsfähigkeit der gesamten Belegschaft schützen.

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