DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Neuer Qualitätsstandard für digitale Unterweisungen tritt in Kraft

02.01.2026 - 06:04:12

Die modernisierte DGUV Vorschrift 2 verlangt ab 2026 praxisnahe und aktuelle digitale Unterweisungen. Reine Online-Kurse reichen nicht mehr, ein durchdachtes Blended-Learning-Konzept ist Pflicht.

Ab sofort gelten in Deutschland verschärfte Regeln für digitale Sicherheitsunterweisungen. Die modernisierte DGUV Vorschrift 2 schafft einen rechtssicheren Rahmen für E-Learning – verlangt aber mehr Praxisbezug und Aktualität.

Digitalisierung wird offiziell verankert

Seit dem 1. Januar 2026 ist die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 verbindlich. Die größte Neuerung: Die „IKT-Beratung“ – also digitale Beratungsformate – wird erstmals als fester Bestandteil der sicherheitstechnischen Betreuung anerkannt. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dürfen Teile ihrer Pflichten nun offiziell digital erfüllen.

Doch die Erlaubnis kommt mit klaren Auflagen. Reine Digitalabstinenz ist ebenso passé wie das bloße Abhaken generischer Online-Kurse. Die Vorschrift verlangt ein durchdachtes „Blended Learning“-Konzept. Digitale Formate müssen in ein umfassendes Sicherheitskonzept eingebettet sein und dürfen praktische, ortsbezogene Unterweisungen nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

„Das ist das Ende der ‚Klick-dich-durch‘-Mentalität“, kommentiert ein Branchenkenner. Die Inhalte müssen interaktiv und betriebsspezifisch sein. Nur so ist gewährleistet, dass Mitarbeiter die Risiken an ihrem eigenen Arbeitsplatz wirklich verstehen.

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Schluss mit generischen Kursen für Gefahrenbereiche

Ein Kernpunkt der neuen Qualitätsstandards ist die klare Trennung zwischen Basiswissen und Gefahrenschulung. Während allgemeine Sicherheitsthemen weiterhin vollständig digital vermittelt werden dürfen, gilt für risikoreiche Tätigkeiten ein Hybridmodell.

Die Berufsgenossenschaften setzen dies bereits um. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) bietet 2026 etwa das Seminar „Gerüstauswahl und -beurteilung“ nur noch im Blended-Learning-Format an. Die Theorie wird online vermittelt, die praktische Umsetzung dann vor Ort geübt.

Das ist der neue Maßstab. Für besondere Funktionen wie Laserschutzbeauftragte oder Schulungen zu PSA gegen Absturz (PSAgA) reicht reines E-Learning nicht aus. Die DGUV-Grundsätze betonen: Theoretisches Wissen kann digital erworben werden – die praktische Kompetenz, etwa das korrekte Anlegen eines Auffanggurts, muss jedoch in Person überprüft werden. So soll die Lücke zwischen Wissen und Handeln geschlossen werden.

Maschinenbaunormen zwingen zu Content-Überprüfung

Parallel zu den neuen Schulungsregeln läuft eine kritische Frist für technische Standards. Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) mahnt, dass bis Januar 2026 über 800 harmonisierte Maschinenbaunormen an neue gesetzliche Vorgaben angepasst sein müssen.

Diese massive Normenflut hat direkte Auswirkungen auf bestehende E-Learning-Bibliotheken. Unternehmen sind nun gefordert, ihre digitalen Schulungsinhalte dringend zu überprüfen. Module, die vor diesen Updates erstellt wurden, könnten veraltete Normen oder Sicherheitssymbole referenzieren und wären somit nicht mehr konform.

Der neue Qualitätsstandard betrifft also nicht nur das Format der Wissensvermittlung, sondern auch die Aktualität des Inhalts. Sicherheitsverantwortliche sollten prüfen, ob ihre Anbieter die Inhalte bereits aktualisiert haben. Die Nutzung veralteter Materialien ist ein Compliance-Risiko, da sie nicht mehr dem gesetzlich geforderten „Stand der Technik“ entsprechen.

Mehr Rechtssicherheit, höhere Hürden für Anbieter

Die Einführung dieser Standards markiert eine Reifephase für „Arbeit 4.0“ in Deutschland. Nach Jahren rechtlicher Grauzonen bei digitalen Signaturen und Fernunterweisungen schafft die neue DGUV Vorschrift 2 nun Klarheit – setzt die Latte für die Umsetzung aber deutlich höher.

Experten erwarten eine Konsolidierung auf dem E-Learning-Markt. Anbieter von standardisierten „Von-der-Stange“-Videos werden wohl Marktanteile an Plattformen verlieren, die tiefgehende Individualisierung und Integration in die betriebliche Gefährdungsbeurteilung ermöglichen. Die Frage verschiebt sich von „Hat der Mitarbeiter das Video gesehen?“ zu „Versteht er die spezifischen Risiken an seinem Arbeitsplatz?“.

Positiver Nebeneffekt: Gerannte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in ländlichen Regionen profitieren. Sie können sich für Routinefragen legal hochspezialisierte Sicherheitsexpertise remote einholen und Vor-Ort-Termine für komplexe Audits und praktisches Training reservieren. Das macht qualitativ hochwertige Betreuung effizienter und zugänglicher.

Der nächste Schritt: Künstliche Intelligenz im Anmarsch

Der Blick geht bereits in die Zukunft. Für 2026 wird die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in Sicherheitsunterweisungen als nächste große Entwicklung erwartet. Unter dem Einfluss des kommenden EU-KI-Gesetzes dürften künftige Qualitätsstandards die KI-gestützte Personalisierung von Lernpfaden adressieren.

Unternehmen haben nun eine Übergangsfrist, um ihre Prozesse an die neuen Vorgaben anzupassen. Sicherheitsverantwortliche sollten priorisiert ihre E-Learning-Portfolios überprüfen. Die ersten behördlichen Prüfungen unter dem neuen Rahmen werden voraussichtlich nicht nur das Vorhandensein digitaler Teilnahmebescheinigungen, sondern vor allem die Qualität und praktische Relevanz der Schulungsinhalte genau unter die Lupe nehmen.

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