DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Neue Spielregeln für Arbeitssicherheit ab 2026

03.01.2026 - 09:52:12

Die reformierte DGUV Vorschrift 2 ist seit Januar 2026 in Kraft und verändert den betrieblichen Arbeitsschutz durch mehr Digitalisierung, höhere Schwellenwerte und verschärfte Anforderungen an die Sicherheitsdokumentation.

Ab sofort gelten in deutschen Betrieben neue Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Die reformierte DGUV Vorschrift 2 trat zum Jahreswechsel in Kraft und bringt mehr Digitalisierung – aber auch mehr Eigenverantwortung für Unternehmen. Experten raten dringend zur Überprüfung der Sicherheitsdokumentation.

BERLIN – Die Landschaft des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland hat sich mit dem neuen Jahr grundlegend verändert. Seit dem 1. Januar 2026 ist die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 in zahlreichen Berufsgenossenschaften wie der BGN und BG RCI verbindlich. Während die Neuregelung vor allem die Organisation von Sicherheits- und Gesundheitsdienst reformiert, sehen Rechtsexperten eine unmittelbare Handlungspflicht für Betriebe: die Überprüfung ihrer Compliance-Dokumente.

Die bedeutendste Änderung betrifft das sogenannte Kompetenzzentrenmodell. Die Zugangsschwelle wurde von 10 auf 20 Mitarbeiter angehoben. Dieser Schritt soll Bürokratie für kleine Unternehmen reduzieren, überträgt ihnen aber gleichzeitig mehr Verantwortung für die korrekte Verwaltung ihrer Sicherheitsdokumentation. Damit rückt die klare rechtliche Unterscheidung zwischen verbindlichen Betriebsanweisungen und prozessorientierten Arbeitsanweisungen in den Fokus der Compliance-Diskussion.

Das neue Sicherheits-Framework 2026

Die vor wenigen Tagen wirksam gewordene DGUV Vorschrift 2 modernisiert den deutschen Arbeitsschutz durch mehr Flexibilität. Erstmals können Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte einen wesentlichen Teil ihrer Beratungsleistungen offiziell digital erbringen – per Video oder Telefon, sofern sie die betrieblichen Gegebenheiten kennen.

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„Die Modernisierung der DGUV Vorschrift 2 ist ein zweischneidiges Schwert für die Compliance“, erklärt ein mit den Änderungen vertrauter Sicherheitsberater. „Sie ermöglicht schlankere, digital-first Kommunikation, entzieht aber gleichzeitig die ‚Sicherheitsnetz‘ der ständigen physischen Präsenz für einige Prüfer. Das bedeutet: Die schriftliche Dokumentation eines Unternehmens, insbesondere die Betriebsanweisungen, müssen wasserdicht sein, da sich Remote-Prüfer stark auf diese Dokumente stützen werden.“

Zudem öffnet die Vorschrift den Beruf der Sicherheitsfachkraft für neue Disziplinen wie Arbeitspsychologen und Biologen. Dieser interdisziplinäre Ansatz dürfte den Umfang von Gefährdungsbeurteilungen erweitern und möglicherweise Aktualisierungen bestehender Anweisungen erforderlich machen, um psychische Belastungen und ergonomische Risiken expliziter zu behandeln.

Betriebs- vs. Arbeitsanweisung: Eine kritische Rechtsunterscheidung

Trotz ihrer ähnlichen Namen dienen Betriebsanweisungen und Arbeitsanweisungen grundlegend verschiedenen rechtlichen Zwecken. Ihre Verwechslung kann zu erheblichen Haftungsrisiken führen – besonders unter den verschärften Prüfprotokollen des Jahres 2026.

Betriebsanweisungen

Hierbei handelt es sich um gesetzlich zwingend vorgeschriebene Dokumente, die direkt aus staatlichen Sicherheitsgesetzen abgeleitet sind, darunter das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
* Zweck: Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren. Sie beschreiben Gefährdungen und legen Schutzmaßnahmen für Maschinen, Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe fest.
* Rechtsgrundlage: §12 BetrSichV, §14 GefStoffV.
* Form: Streng reglementiert (oft mit spezifischen Farbcodes wie Orange für Gefahrstoffe oder Blau für Maschinen).
* Autorität: Muss vom Arbeitgeber unterzeichnet werden, um als verbindliches innerbetriebliches Recht zu gelten.

Arbeitsanweisungen

Diese Dokumente basieren auf dem Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 der Gewerbeordnung (GewO).
* Zweck: Sicherstellung von Produktqualität, Prozesseffizienz und Standardisierung. Sie beschreiben detailliert, wie eine Aufgabe technisch ausgeführt wird (z.B. „Drehzahl der Drehmaschine für dieses Aluminiumteil auf 1200 U/min einstellen“).
* Rechtsgrundlage: Vertragliche Verpflichtung und unternehmerisches Weisungsrecht.
* Hierarchie: Im Konfliktfall hat Sicherheit Vorrang. Das Sicherheitsgebot einer Betriebsanweisung setzt sich gegenüber einem unsicheren Prozessschritt in einer Arbeitsanweisung durch.

Folgen für den deutschen Mittelstand

Die Anhebung der Schwelle auf 20 Mitarbeiter für das alternative Betreuungsmodell betrifft den deutschen Mittelstand besonders. Unternehmen mit 11 bis 19 Beschäftigten, die bisher unter Standard-Betreuungsmodelle mit festen Unterstützungsstunden fielen, können nun das flexiblere, unternehmergeführte Modell wählen.

Dieser Wechsel gibt Inhabern mehr Autonomie, fordert aber auch mehr Kompetenz. Ohne eine ständig vor Ort anwesende Sicherheitsfachkraft muss der Unternehmer persönlich sicherstellen, dass Betriebsanweisungen nicht bloß „Copy-Paste“-Vorlagen sind, sondern auf die spezifischen Gefährdungen durch Maschinen und Materialien zugeschnitten sind.

Branchenanalysten betonen: Der „Digitalisierungsbonus“ der neuen Vorschrift – der Fernberatung erlaubt – funktioniert nur, wenn die Dokumentation vor Ort präzise ist. Ein entfernter Sicherheitsexperte kann eine fehlende Schutzvorrichtung in einem Zoom-Call kaum erkennen, aber er kann eine mangelhafte Betriebsanweisung identifizieren, die diese Schutzvorrichtung nicht erwähnt.

Ausblick: Digitalisierung und Haftung

Für das restliche Jahr 2026 prognostizieren Experten eine Welle von „Digital Compliance“-Aktualisierungen. Da die DGUV nun digitale Werkzeuge unterstützt, wird der papierbasierte Ordner schnell obsolet. Unternehmen werden voraussichtlich auf digitale Managementsysteme umsteigen, in denen Betriebsanweisungen direkt auf Tablets oder Arbeitsplatzrechner der Mitarbeiter gepusht werden.

Diese digitale Wende bringt jedoch neue Verifikationsherausforderungen mit sich. „Der Zeitstempel und die Versionskontrolle einer digitalen Betriebsanweisung werden zum neuen Standard für den Unterweisungsnachweis werden“, vermutet ein Fachanwalt für Compliance. „Bei einem Unfall werden Ermittler das digitale Protokoll prüfen: Wurde dem Mitarbeiter die gültige Version 2.0 der Betriebsanweisung auf seinem Bildschirm angezeigt? Die neuen DGUV-Regeln unterstützen diese digitale Prüfspur implizit.“

Für die unmittelbare Zukunft raten Experten Unternehmensführungen, das erste Quartal 2026 für eine Überprüfung ihres Dokumentenbestands zu nutzen. Das Ziel: Sicherheitsvorschriften (Betriebsanweisungen) klar von Qualitätsprozessbeschreibungen (Arbeitsanweisungen) trennen, um für die neue, flexiblere, aber wahrscheinlich datengetriebene regulatorische Umgebung gewappnet zu sein.

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