DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Neue Selbsterklärungspflicht wird zur Haftungsfalle

10.01.2026 - 10:14:12

Eine reformierte Arbeitsschutzregelung verpflichtet KMU zu einer bindenden Selbsterklärung, was das persönliche Haftungsrisiko der Unternehmensleitung deutlich steigert.

Die erste Arbeitswoche 2026 endet mit einer brisanten Neuerung für den deutschen Mittelstand. Eine verschärfte DGUV Vorschrift 2 verpflichtet Unternehmen im alternativen Betreuungsmodell zu einer bindenden Selbsterklärung – und erhöht so das persönliche Haftungsrisiko für Geschäftsführer massiv.

Die neue bürokratische Hürde: Die bindende Selbsterklärung

Kern der Reform ist das sogenannte Unternehmermodell. Es erlaubt Inhabern kleinerer Betriebe, Arbeitssicherheit nach spezieller Schulung weitgehend selbst zu managen. Doch seit dem 1. Januar 2026 gelten verschärfte Dokumentationspflichten.

Unternehmen müssen ihren Berufsgenossenschaften nun eine formelle Selbsterklärung vorlegen. Darin bestätigen sie schriftlich, eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, dokumentiert und notwendige Maßnahmen umgesetzt zu haben. Aus einer internen Compliance-Aufgabe wird so eine offizielle Erklärung gegenüber dem Versicherungsträger.

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Sicherheitsberater wie Secutelli warnen: Diese Erklärung ist kein Formsache, sondern ein rechtlich bindendes Dokument. Im Falle einer Kontrolle oder eines Arbeitsunfalls dient sie als zentraler Beweis. Eine Lücke oder Fehleinschätzung kann nun direkte Konsequenzen haben.

Erhöhtes Haftungsrisiko und die Bußgeld-Falle

Rechtsexperten sehen das größte Risiko in der persönlichen Haftung der Geschäftsführer. Mit ihrer Unterschrift unter die Selbsterklärung bezeugen sie die Richtigkeit ihrer Sicherheitsmaßnahmen. Stellt sich später heraus, dass die Gefährdungsbeurteilung fehlerhaft oder veraltet ist, kann dies als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.

Behörden wie die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) kündigen an, die Erklärungen genau zu prüfen. Das Ziel: Verhindern, dass das Unternehmermodell zur Schlupflücke für vernachlässigte Sicherheitspflichten wird. Wer unwahre Angaben macht, riskiert ein empfindliches Bußgeld. Verstöße gegen die Dokumentationspflichten der DGUV Vorschrift 2 gelten als Ordnungswidrigkeit.

Mehr Spielraum durch höhere Grenzen und Digitalisierung

Trotz der strengeren Pflichten gibt es auch Erleichterungen. Die Zugangsschwelle zum alternativen Modell wurde angehoben. Künftig können Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern – in bestimmten Fällen sogar bis zu 50 – das „Kompetenzzentren-Modell“ nutzen. Bisher lag die Grenze oft bei nur zehn Beschäftigten.

Zudem wird die Beratung modernisiert. Sicherheitsingenieure und Betriebsärzte dürfen jetzt einen Teil ihrer Grundbetreuung digital durchführen. Zwischen 20 und 50 Prozent der Beratungsleistungen können per Videokonferenz oder Telefon erbracht werden – vorausgesetzt, der Experte hat sich zuvor persönlich vor Ort ein Bild der Arbeitsbedingungen gemacht.

Für ländliche KMU bedeutet das mehr Flexibilität und geringere Reisekosten. Anbieter wie UMCO GmbH begrüßen diesen Schritt. Die zwingende Vor-Ort-Begehung bleibt jedoch essenziell, um eine fundierte Fernberatung zu gewährleisten.

Analyse: Mehr Freiheit gegen mehr Verantwortung

Die Novelle der DGUV Vorschrift 2 ist die bedeutendste Änderung im deutschen Arbeitsschutz seit über einem Jahrzehnt. Der Deal ist klar: Der Staat gewährt kleinen Betrieben mehr operative Freiheit, verlangt im Gegenzug aber eine höhere persönliche Verantwortlichkeit der Inhaber.

Diese „erzwungene Selbstregulierung“ entspricht einem EU-weiten Trend. Die Reaktionen in der Wirtschaft sind gespalten. Die höheren Beschäftigtengrenzen werden begrüßt, die neue bürokratische Hürde der Selbsterklärung sorgt dagegen für Unmut in Handwerkskammern und Innungen. Die Angst vor unbeabsichtigten Verstößen ist groß.

Was jetzt auf die Unternehmen zukommt

Noch im ersten Quartal 2026 rechnen Branchenverbände mit einer Welle von Compliance-Prüfungen durch die Berufsgenossenschaften. Unternehmer sollten jetzt handeln:

  • Qualifikation prüfen: Ist die Unternehmer-Schulung noch gültig? Unter Umständen ist eine Auffrischung nötig, um die Selbsterklärung abgeben zu dürfen.
  • Dokumente aktualisieren: Die Gefährdungsbeurteilung muss dem aktuellen Stand im Betrieb entsprechen. Alte Papiere genügen nicht.
  • Externe Expertise: Jobportale verzeichnen bereits eine steigende Nachfrage nach Fachkräften für Arbeitssicherheit. Immer mehr KMU holen sich externe Validierung, bevor sie die heikle Selbsterklärung unterschreiben.

Die Botschaft an alle Betriebe im alternativen Modell ist eindeutig: Überprüfen Sie Ihre Sicherheitsdokumente sofort – bevor die Unterschrift unter der Erklärung zum juristischen Risiko wird.

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