DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Neue Regeln für Homeoffice und Desk-Sharing

13.01.2026 - 11:54:12

Die novellierte DGUV Vorschrift 2 verschärft die Pflichten für hybride Arbeitsmodelle. Unternehmen müssen nun psychosoziale Risiken und technische Resilienz in dynamischen Beurteilungen erfassen.

Die verschärfte Gefährdungsbeurteilung für hybride Arbeitsmodelle ist ab sofort Pflicht. Seit Jahresbeginn müssen Unternehmen psychosoziale Risiken und technische Resilienz in ihren Sicherheitskonzepten berücksichtigen.

Modernisierte Aufsicht für digitale Arbeitswelten

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 in vollem Umfang. Die Neufassung passt die Pflichten von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit endlich an die Realität des hybriden Arbeitens an. Ein zentraler Fortschritt: Beratungen dürfen nun teilweise digital erfolgen. Das erleichtert die Betreuung von Belegschaften im Homeoffice oder an wechselnden Desk-Sharing-Standorten erheblich.

Doch die neue Flexibilität hat ihren Preis. Die Gefährdungsbeurteilung muss die spezifischen Risiken flexibler Modelle nun deutlich strenger erfassen. Dazu zählen nicht nur ergonomische Fragen an wechselnden Arbeitsplätzen, sondern vor allem auch psychosoziale Faktoren. Fachmedien wie das Handwerk Magazin warnen: Die Dokumente müssen „rechtssicher“ sein. Die Beurteilung ist kein einmaliges Ereignis mehr, sondern ein dynamischer Prozess, der die Fluktuation am Desk-Sharing-Arbeitsplatz abbildet.

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Das große Rätsel: Sauberkeit und Seelenleben am Shared Desk

Die größten praktischen Herausforderungen für Unternehmen liegen 2026 im Desk Sharing. Neben der reinen Ergonomie rücken Hygiene und psychische Gesundheit in den Fokus. Muss jeder Bildschirm stufenlos höhenverstellbar sein? Und wer reinigt die Tastatur nach der Schicht?

Rechtsexperten verweisen auf ein Grundsatzurteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg. Es bestätigt: Auch scheinbare Details wie eine „Clean Desk Policy“ oder Regeln für private Gegenstände können mitbestimmungspflichtig sein, da sie das betriebliche Ordnungsverhalten betreffen. Für die Gefährdungsbeurteilung bedeutet das: Der Stress durch den täglichen Kampf um einen Platz und der Verlust eines persönlichen „Territoriums“ müssen bewertet und Maßnahmen dagegen ergriffen werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) betont in ihren aktuellen Handlungsempfehlungen die wachsende Bedeutung solcher sozialer Faktoren.

Stresstest für die Infrastruktur: Wenn zu Hause der Strom ausfällt

Ein neuer Aspekt gewinnt an Brisanz: die betriebliche Kontinuität. Was passiert, wenn im Homeoffice der Strom ausfällt oder das Internet streikt? Analysen von Haufe.de zeigen, dass Arbeitgeber auch für die technische Resilienz der Heimarbeit verantwortlich sind. Muss ein Desk-Sharing-Mitarbeiter mangels freiem Büroplatz von zu Hause arbeiten, muss dieser Arbeitsplatz nicht nur ergonomisch, sondern auch funktional sicher sein.

Die Gefährdungsbeurteilung wird so zum umfassenden Dossier. Sie verbindet klassischen Arbeitsschutz mit IT-Sicherheit, Elektro-Checks und dem psychischen Wohlbefinden über alle Standorte hinweg. Eine anspruchsvolle Aufgabe für Personal- und Facility-Manager.

Mehr Flexibilität für kleine Betriebe – mehr Druck zur Digitalisierung

Die novellierte Vorschrift bringt auch Erleichterungen. Der Kreis der Kleinstunternehmen wird von 10 auf 20 Beschäftigte erweitert. Sie können nun flexiblere Betreuungsmodelle in Anspruch nehmen. Das soll die Compliance bei Betrieben erhöhen, für die der Aufwand bisher zu hoch war.

Gleichzeitig wächst der Druck, Sicherheitsprozesse zu digitalisieren. Die elektronische Arbeitszeiterfassung, ebenfalls ein großes Thema 2026, wird künftig mit Sicherheitsdaten verknüpft werden. So lassen sich Stress-Hotspots identifizieren, die durch exzessive Flexibilität oder eine „Always-on“-Kultur entstehen.

Die Aufgabe für das erste Quartal ist klar: Jede bestehende Gefährdungsbeurteilung muss auf den Prüfstand. Passen die Desk-Sharing-Regeln zu den neuen psychosozialen Anforderungen? Nutzen die Sicherheitsexperten bereits die digitalen Beratungsoptionen? Wer hier nachlässig ist, riskiert nicht nur die Gesundheit der Belegschaft, sondern auch kostspielige Rechtsstreitigkeiten.

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