DGUV Vorschrift 2: Neue Regeln für Arbeitsschutz ab sofort in Kraft
01.01.2026 - 20:44:12Die reformierte Arbeitsschutzvorschrift führt neue WZ-Kodes, eine flexible 20-Prozent-Regel und eine höhere Grenze für Kleinbetriebe ein. Unternehmen müssen ihre Betreuung anpassen.
Ab heute, dem 1. Januar 2026, gelten in Deutschland verschärfte und modernisierte Regeln für die betriebliche Sicherheit. Die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 reformiert die Pflichtbetreuungszeiten durch Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte grundlegend. Tausende Unternehmen müssen ihre Berechnungen nun anpassen.
Kern der Neuregelung ist eine komplett überarbeitete Liste der Wirtschaftszweig-Kodes (WZ-Kodes). Diese Codes bestimmen, in welche von drei Betreuungsgruppen ein Unternehmen fällt – und damit, wie viele Pflichtstunden pro Mitarbeiter und Jahr für den Arbeitsschutz eingeplant werden müssen. Eine falsche Einordnung kann teure Folgen haben: entweder zu geringe Betreuung und damit Rechtsverstöße oder unnötig hohe Kosten.
Wirtschaftszweig-Liste neu geordnet
Die entscheidende Änderung steckt in der Anlage 2 der Vorschrift. Die darin enthaltene WZ-Kode-Liste wurde vollständig überarbeitet und an die aktuellen Gefahrenprofile verschiedener Branchen angepasst. Das bedeutet: Ein Unternehmen, das bisher in Betreuungsgruppe II war, könnte nun in Gruppe III fallen – und hätte damit deutlich weniger Pflichtstunden. Umgekehrt ist ebenfalls möglich.
Flexiblere Verteilung: Die neue 20-Prozent-Regel
Nicht nur die Einordnung ändert sich, sondern auch die Berechnungslogik. Starre Vorgaben für einzelne Berufsgruppen wurden gestrichen. Stattdessen gilt jetzt eine flexible, prozentuale Mindestquote für die Grundbetreuung.
- Sicherheitsfachkräfte (Sifa) müssen mindestens 20% der errechneten Zeit abdecken.
- Betriebsärzte müssen ebenfalls mindestens 20% übernehmen.
- Die verbleibenden 60% können die Unternehmen flexibel zwischen beiden Disziplinen aufteilen.
Die Verteilung muss sich an der spezifischen Gefährdungsbeurteilung des Betriebs orientieren. Ein IT-Unternehmen mit hoher psychischer Belastung könnte so den Großteil der Zeit dem Betriebsarzt zuweisen, während ein produzierender Betrieb den Fokus auf die Sicherheitsfachkraft legt.
Viele Unternehmen unterschätzen, wie präzise eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) seit der Neuregelung sein muss. Gerade die neuen WZ‑Kodes und die 20/20‑Mindestquote erfordern belastbare Nachweise – sonst drohen Beanstandungen bei Prüfungen. Ein kostenloser Leitfaden bietet praxisnahe Vorlagen, Checklisten und Schritt‑für‑Schritt‑Anleitungen, damit Ihre GBU den Anforderungen der Aufsichtsbehörden standhält. Perfekt für Sifas, Betriebsärzte und Personalverantwortliche. Gefährdungsbeurteilungen jetzt rechtssicher erstellen & Vorlagen herunterladen
Entlastung für den Mittelstand: Grenze auf 20 Mitarbeiter angehoben
Eine spürbare Erleichterung gibt es für kleine und mittlere Unternehmen. Die Schwelle für sogenannte Kleinbetriebe wurde von bisher 10 auf jetzt 20 Beschäftigte angehoben.
Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern können damit vereinfachte Betreuungsmodelle nutzen, wie das Unternehmermodell oder das Kompetenzzentrenmodell. Sie sind von der aufwändigen Berechnung fester Pflichtzeiten befreit und erfüllen ihre Sorgfaltspflicht durch anlassbezogene Betreuung und Schulungen. Dies senkt die Compliance-Kosten in einer wichtigen Wachstumsphase.
Digitalisierung und neue Qualifikationen
Die neue Vorschrift trägt der digitalen Arbeitswelt Rechnung. Bis zu ein Drittel (33%) der Grundbetreuungszeit darf nun über digitale Kanäle wie Videoberatung oder Fernbegutachtung von Dokumenten erbracht werden. In begründeten Ausnahmefällen sind sogar 50% möglich. Voraussetzung bleibt, dass die beauftragten Experten die Betriebsverhältnisse vor Ort kennen.
Gleichzeitig wird der Kreis qualifizierter Sicherheitsfachkräfte erweitert. Absolventen weiterer Fächer wie Biologie, Arbeitspsychologie oder Ergonomie können nun die Sifa-Qualifikation erwerben. Dies soll dem chronischen Fachkräftemangel in diesem Bereich entgegenwirken.
Das müssen Unternehmen jetzt tun
Die Übergangsfrist ist abgelaufen. Die Berufsgenossenschaften werden bei ihren Prüfungen ab sofort die neuen Vorgaben zugrunde legen. Sicherheitsverantwortliche und Personalabteilungen sollten umgehend drei Schritte einleiten:
- WZ-Kode prüfen: Den eigenen Wirtschaftszweigcode in der neuen Anlage 2 überprüfen und die korrekte Betreuungsgruppe ermitteln.
- Betreuungszeit neu berechnen: Die Pflichtstunden mit dem neuen Gruppenfaktor und unter Beachtung der 20/20-Prozent-Mindestverteilung kalkulieren.
- Verträge anpassen: Vereinbarungen mit externen Dienstleistern für Arbeitssicherheit und Betriebsmedizin auf die neuen Stundenvorgaben und den erlaubten Digitalanteil aktualisieren.
Die Reform gilt als eine der umfassendsten im Arbeitsschutz seit über einem Jahrzehnt. Sie gibt Unternehmen mehr Spielraum, verlangt aber auch mehr Eigenverantwortung und eine lückenlose Dokumentation.
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