DGUV Vorschrift 2: Neue Pflicht zur Selbsterklärung für KMU tritt in Kraft
18.01.2026 - 13:12:12Ab 2026 müssen kleine Betriebe im Kompetenzzentren-Modell verbindlich bestätigen, dass sie ihre Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert haben. Diese Verschärfung der DGUV Vorschrift 2 zielt darauf ab, Sicherheitsvorschriften von einer Formalie zum aktiven Präventionsinstrument zu machen.
Im Fokus der Neuregelung stehen die Modelle zur Alternativen Betreuung, insbesondere das KPZ-Modell und das Unternehmermodell. Diese ermöglichen es Betrieben mit bis zu 20 oder 50 Beschäftigten, Arbeitssicherheit weitgehend eigenverantwortlich zu organisieren – vorausgesetzt, die Inhaber absolvieren spezielle Schulungen.
Doch seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Pflicht: Unternehmen, die diese flexiblen Modelle nutzen, müssen eine verbindliche Selbsterklärung bei ihrer Berufsgenossenschaft einreichen. Darin müssen sie explizit bestätigen, eine vollständige Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und aktuell dokumentiert zu haben.
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„Das System wandelt sich von einem Vertrauens- zu einem aktiven Bestätigungsmodell“, erklärt ein Branchenexperte. Während die Teilnahme am KPZ-Modell früher stillschweigend Compliance unterstellte, schafft die explizite Erklärung nun einen direkten Verantwortungsmechanismus für Unternehmer.
Was die Selbsterklärung für Betriebe bedeutet
Die neue Pflicht soll Lücken in der Sicherheitsdokumentation schließen. Prüfungen hatten in der Vergangenheit oft ergeben, dass die Dokumentation von Gefährdungen in kleinen Betrieben vernachlässigt oder veraltet war – trotz absolvierter Schulungen.
Die Selbsterklärung muss bei der zuständigen Berufsgenossenschaft eingereicht werden. Wer sie nicht vorlegt, riskiert seinen Status im alternativen Betreuungsmodell. Die Folge wäre die teurere Regelbetreuung, die die verpflichtende Beauftragung externer Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte vorschreibt.
Besonders betroffen sind Branchen wie Gastgewerbe, Lebensmittelproduktion und Einzelhandel, in denen das KPZ-Modell weit verbreitet ist. Verbände wie die DEHOGA Berlin beraten ihre Mitglieder seit Ende 2025 bei der Vorbereitung. Die Erklärung ist kein einmaliger Akt, sondern Teil des fortlaufenden Qualifikationsnachweises im KPZ-Modell.
Digitalisierung erhält offiziellen Rahmen
Parallel zur strengeren Dokumentation modernisiert die Novelle der DGUV Vorschrift 2 auch die Art der Sicherheitsbetreuung. Digitale Tools werden erstmals offiziell in den Prozess integriert – eine Anerkennung der veränderten Arbeitswelt nach der Pandemie.
Laut aktualisierter Vorschrift dürfen Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte nun einen Teil ihrer Leistungen digital erbringen, etwa durch Videoberatungen. Gleichzeitig hält die Regelung am „Primat der Präsenzbetreuung“ fest, um realistische Einblicke in die Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Konkret sieht der Digitalisierungsrahmen vor:
– Digitale Dienstleistungen: Ein bestimmter Prozentsatz der Beratung darf digital erfolgen, sofern der Experte die betrieblichen Gegebenheiten bereits kennt.
– Mindestmaß an Präsenz: Um rein „virtuelle“ Sicherheitsbeauftragte zu verhindern, schreibt die Vorschrift einen Mindestanteil an physischer Anwesenheit oder Grundbetreuung vor.
– Hybride Modelle: Die neuen Regeln erleichtern hybride Ansätze, besonders für die Betreuung von Betrieben in ländlichen oder abgelegenen Regionen.
Branchenreaktionen und Umsetzungsfrist
Die Reaktionen der Wirtschaftsverbände sind gemischt: Während die Modernisierung begrüßt wird, sorgt man sich um den administrativen Aufwand. Die Gewerkschaft ver.di betont, wie wichtig die Klarstellung ist, damit „alternative Betreuung“ nicht mit „geringerer Sicherheit“ gleichgesetzt wird.
Berufsgenossenschaften wie die BGN haben spezielle Anlaufstellen für den Übergang eingerichtet. Seit Mitte Januar 2026 klären sie Fragen zur neuen „20-Prozent-Mindestquote“ für interdisziplinäre Unterstützung und zu den Details der Selbsterklärungsformulare.
Für Unternehmer ist die oberste Priorität im ersten Quartal 2026, ihre Gefährdungsbeurteilungen auf dem neuesten Stand zu halten – inklusive aller betrieblichen Veränderungen oder neuen Maschinen – und die Selbsterklärung einzureichen. Die DGUV Regel 100-002 dient als maßgebliches Referenzdokument.
Mit fortschreitendem Jahr werden Prüfungen voraussichtlich stark auf Vorlage und Richtigkeit dieser Erklärungen fokussieren. Die Nachsicht bei der Dokumentation in alternativen Betreuungsmodellen gehört damit der Vergangenheit an.
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