DGUV Vorschrift 2: Neue Pflicht zur Selbstauskunft für KMU ab 2026
01.02.2026 - 23:12:12Ab Januar 2026 müssen viele kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland ihre Gefährdungsbeurteilung offiziell bestätigen. Die reformierte DGUV Vorschrift 2 führt für Betriebe mit flexiblen Betreuungsmodellen eine verpflichtende Selbstauskunft ein – ein Schritt zu mehr Prävention und Verantwortung.
Mehr Verantwortung für flexible Betreuungsmodelle
Der Kern der Reform betrifft Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, die sich für Modelle wie das Unternehmermodell entschieden haben. Bisher war die Gefährdungsbeurteilung zwar Pflicht, doch künftig kommt eine formelle Erklärung hinzu. Betriebsinhaber müssen schriftlich bestätigen, dass sie potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz systematisch ermittelt und aktuell dokumentiert haben. Diese Selbstverpflichtung soll sicherstellen, dass Sicherheit nicht zur Formalie verkommt.
„Die Erklärung dient als regelmäßige Erinnerung und Verifikationspunkt“, heißt es aus Branchenkreisen. Gerade in kleineren Betrieben, die oft keine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit beschäftigen, soll so eine aktivere Sicherheitskultur entstehen. Bei Kontrollen oder nach einem Arbeitsunfall könnte das Fehlen dieser Erklärung ernste Konsequenzen haben.
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Digitalisierung erhält offiziellen Status
Ein weiteres Novum: Die überarbeitete Vorschrift erkennt digitale Beratungsformen offiziell an. Ab 2026 dürfen Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte Unternehmen auch per Videokonferenz beraten – vorausgesetzt, diese Form ist für den konkreten Fall geeignet. Diese Regelung soll die Effizienz steigern und Expertentipps auch für Betriebe in ländlichen Regionen leichter zugänglich machen.
Die Kombination aus Vor-Ort- und digitaler Betreuung spiegelt die moderne Arbeitswelt wider. Sie ermöglicht flexiblere und schnellere Unterstützung, etwa bei akuten Fragestellungen. Für viele KMU könnte dies die regelmäßige Zusammenarbeit mit Experten vereinfachen.
Europäischer Trend zu mehr Prävention
Die Verschärfung der DGUV Vorschrift 2 folgt einem europäischen Trend. Immer stärker rücken vorbeugende Maßnahmen und nachweisbare Dokumentation in den Fokus. Regulierer und Berufsgenossenschaften hatten zuletzt immer wieder Lücken bei der Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen beobachtet – besonders in kleineren Betrieben.
Die verpflichtende Selbstauskunft wirkt nun wie ein formeller Checkpoint. Sie zwingt Inhaber dazu, ihre Sicherheitsprotokolle regelmäßig zu überprüfen und zu bestätigen. Experten erwarten, dass dadurch die Nachfrage nach Beratungsleistungen und digitalen Dokumentationstools steigen wird. Gleichzeitig sollen rechtliche Grauzonen bei der Haftung reduziert werden.
Das müssen Unternehmen jetzt beachten
Bis zum Inkrafttreten am 1. Januar 2026 bleibt Zeit zur Vorbereitung. Betriebe, die alternative Betreuungsmodelle nutzen, sollten ihre bestehende Gefährdungsbeurteilung kritisch prüfen und gegebenenfalls überarbeiten. Sind alle physischen und psychischen Belastungen erfasst? Sind Schutzmaßnahmen klar definiert und umgesetzt?
Berufsgenossenschaften wie die BGN planen bereits Informationsveranstaltungen und Web-Seminare für Anfang 2026. Für KMU wird die kommende Phase entscheidend sein, um ihre internen Prozesse auf den neuen Standard der Rechenschaftspflicht im Arbeitsschutz auszurichten.
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