DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Neue Pflicht-Erklärung für Mittelständler tritt in Kraft

22.01.2026 - 04:30:12

Ab sofort müssen Tausende Unternehmer ihre Gefährdungsbeurteilung schriftlich bestätigen. Die Reform der DGUV Vorschrift 2 bringt mehr Flexibilität – und mehr Eigenverantwortung.

Seit Januar 2026 gilt in Deutschland eine verschärfte Dokumentationspflicht für den Arbeitsschutz. Kern der reformierten DGUV Vorschrift 2 ist eine verpflichtende Selbstauskunft für Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen. Wer am sogenannten Unternehmermodell teilnimmt, muss nun schriftlich erklären, dass seine Gefährdungsbeurteilung vollständig und aktuell ist. Diese Neuerung soll die betriebliche Sicherheitskultur stärken, erhöht aber gleichzeitig das Haftungsrisiko für Firmenchefs.

Das Herzstück der Reform ist die bindende Selbstdeklaration. Unternehmen, die die Vorteile des Unternehmermodells (für 21 bis 50 Mitarbeiter) oder des Kompetenzzentrenmodells nutzen wollen, müssen diese Erklärung nun vorlegen. Sie dient als Nachweis für eine durchgeführte und aktuelle Gefährdungsbeurteilung. „Die erhöhte Autonomie der Unternehmer muss auf einem soliden Fundament des Risikomanagements stehen“, so die Logik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Bewertung möglicher Gefahren am Arbeitsplatz bleibt das zentrale Instrument – durch die formale Erklärung gewinnt sie noch an Bedeutung.

Anzeige

Viele Betriebe unterschätzen, wie detailliert eine rechtskonforme Gefährdungsbeurteilung sein muss. Ein kostenloser Download bietet praxisnahe Vorlagen, Checklisten und einen Schritt‑für‑Schritt‑Leitfaden, mit dem Sie Ihre GBU rechtssicher dokumentieren, typische Fehler vermeiden und Kontrollen durch Aufsichtsbehörden bestehen. Ideal für Unternehmer, Sicherheitsbeauftragte und Sifas, die Zeit sparen und Haftungsrisiken reduzieren wollen. Jetzt GBU‑Vorlagen & Checklisten kostenlos herunterladen

Neue Schwellenwerte: Mehr Unternehmen profitieren von vereinfachten Modellen

Die Reform passt die Zugangsvoraussetzungen an und erleichtert so die Bürokratie für viele Betriebe. Die Obergrenze für das vereinfachte Regel-Betreuungsmodell (Anlage 1) und das alternative Kompetenzzentrenmodell wurde von bisher 10 auf nun 20 Mitarbeiter angehoben. Das bedeutet: Mehr kleine Firmen können von diesen praxisnahen Optionen profitieren. Das Unternehmermodell mit seiner neuen Pflicht-Erklärung richtet sich hingegen primär an Betriebe mit 21 bis 50 Beschäftigten. Hier übernimmt der qualifizierte Inhaber eine aktivere Rolle, unterstützt von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Digitalisierung hält Einzug: Bis zu 30 Prozent Beratung per Video

Ein deutliches Zeichen für die Modernisierung setzt die Anerkennung digitaler Werkzeuge. Die überarbeitete Vorschrift erlaubt es nun offiziell, dass bis zu ein Drittel der Beratungsleistungen von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften digital erbracht werden darf – beispielsweise per Videokonferenz. Voraussetzung ist, dass der Dienstleister die betrieblichen Gegebenheiten bereits von einem vorherigen Vor-Ort-Termin kennt. Diese Änderung soll Expertentipps effizienter und schneller verfügbar machen. Zur praktischen Umsetzung hilft die neue DGUV Regel 100-002 mit Erklärungen und Beispielen.

Mehr Verantwortung, mehr Haftung: Das ändert sich für Firmenchefs

Das übergeordnete Ziel der Reform ist ein praktischeres und tiefergehendes Engagement für Sicherheit im Betrieb. Die Kopplung des flexiblen Unternehmermodells an eine Pflicht-Erklärung bedeutet aber auch: Mehr Vertrauen des Gesetzgebers geht mit mehr Verantwortung der Inhaber einher. Eine lückenhafte oder veraltete Gefährdungsbeurteilung – und somit eine falsche Erklärung – kann im Falle eines Arbeitsunfalls erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Experten raten daher dringend zu einer gewissenhaften Prüfung der bestehenden Dokumente.

Jetzt handeln: Erste Schritte für betroffene Unternehmen

Für betroffene Betriebe heißt es jetzt, aktiv zu werden. Der erste Schritt ist eine gründliche Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Nur ein aktuelles Dokument bildet eine valide Grundlage für die verpflichtende Selbstauskunft. Unternehmer sollten sich mit der neuen DGUV Vorschrift 2 und der begleitenden Regel 100-002 vertraut machen. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten dazu Unterstützung an, um den Übergang zu diesem modernisierten Ansatz für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz zu meistern.

@ boerse-global.de