DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Neue Nachweispflicht für Sifa-Fortbildungen ab 2028

01.02.2026 - 21:32:12

Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen ab 2028 Weiterbildungen im Tätigkeitsbericht nachweisen. Die Reform erhöht Transparenz und Qualität im betrieblichen Arbeitsschutz.

Ab 2028 müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte ihre jährlichen Weiterbildungen im Tätigkeitsbericht nachweisen. Diese zentrale Änderung der DGUV Vorschrift 2 soll die Qualität im betrieblichen Arbeitsschutz erhöhen und mehr Transparenz schaffen. Für Unternehmen und externe Dienstleister beginnt damit eine mehrjährige Übergangsphase zur Anpassung ihrer Prozesse.

Verbindliche Dokumentation für mehr Qualität

Bislang war die Fortbildungspflicht für Sicherheitsfachkräfte (Sifas) zwar im Arbeitssicherheitsgesetz verankert, ein formaler Nachweis fehlte jedoch. Das ändert sich mit der überarbeiteten Fassung der DGUV Vorschrift 2. Künftig müssen absolvierte Weiterbildungen im jährlichen Bericht nach § 5 dokumentiert werden. Ziel ist es, das Fachwissen kontinuierlich an neue Gesetze, technische Regeln und Risiken in der Arbeitswelt anzupassen.

Experten begrüßen die Neuregelung als Schritt zu mehr Verbindlichkeit. Sie schaffe Rechtssicherheit für Unternehmen und mache die Qualität der Betreuung nachvollziehbar. Die Verantwortung für die Auswahl passender Maßnahmen bleibt dabei eine gemeinsame Aufgabe von Fachkraft und Arbeitgeber.

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Großzügige Übergangsfrist bis 2028

Die verbindliche Pflicht zur Dokumentation tritt erst am 1. Januar 2028 in Kraft. Diese mehrjährige Frist soll allen Beteiligten – Unternehmen, externen Dienstleistern und den Fachkräften selbst – eine reibungslose Umstellung ermöglichen.

Fachverbände raten jedoch, die Zeit aktiv zu nutzen. Es gelte, frühzeitig systematische Prozesse für Planung, Durchführung und lückenlose Dokumentation von Fortbildungen zu etablieren. Wer bis zum letzten Moment wartet, riskiert Engpässe bei Schulungsanbietern.

Teil einer umfassenden Modernisierung

Die Nachweispflicht ist nur ein Baustein einer größeren Reform. Die DGUV Vorschrift 2 wird insgesamt praxistauglicher und flexibler gestaltet. So wird die Sifa-Ausbildung für weitere akademische Berufsgruppen wie Psychologen, Arbeitswissenschaftler oder Naturwissenschaftler geöffnet.

Zudem wurden die Betreuungsmodelle angepasst: Die Obergrenze für die alternative Betreuung durch Kompetenzzentren wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Auch die Möglichkeiten der digitalen Telebetreuung wurden erweitert. Diese Maßnahmen sollen den Arbeitsschutz an die digitale und dynamische Arbeitsrealität anpassen.

Frühzeitiges Handeln empfohlen

Unternehmen und Sicherheitsfachkräfte sollten die neue Pflicht als Chance begreifen, die Professionalität im Arbeitsschutz zu steigern. Die frühzeitige Einführung eines systematischen Dokumentationsverfahrens stärkt die Position der Fachkraft und unterstreicht die Bedeutung des lebenslangen Lernens.

Langfristig soll die Reform die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nachhaltig fördern und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und ihren Arbeitsschutzexperten auf eine solidere Grundlage stellen.

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