DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Neue Disziplinen für mehr Arbeitssicherheit

01.02.2026 - 14:14:12

Die reformierte DGUV Vorschrift 2 erlaubt nun auch Akademikern aus Psychologie und Naturwissenschaften den Zugang zum Sifa-Beruf. Die Öffnung soll Fachkräftemangel bekämpfen und moderne Risiken wie psychische Belastung besser abdecken.

Ab sofort können auch Psychologen, Mediziner und Naturwissenschaftler offizielle Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden. Die reformierte DGUV Vorschrift 2 öffnet den Sifa-Beruf für akademische Fächer, die bisher kaum Zugang hatten. Damit reagiert die deutsche Unfallversicherung auf moderne Gefahren wie psychische Belastung und Fachkräftemangel.

Psychologen und Mediziner als neue Sicherheitsexperten

Jahrzehntelang war die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) vor allem Ingenieuren und Technikermeistern vorbehalten. Diese Exklusivität ist seit dem 1. Januar 2026 Geschichte. Die aktualisierte Vorschrift erkennt nun Abschlüsse in Arbeitspsychologie, Humanmedizin, Ergonomie, Physik, Chemie, Biologie und Arbeitswissenschaften als vollwertige Einstiegsqualifikation an.

Was steckt hinter dieser Öffnung? Die Arbeitswelt hat sich gewandelt. Neben klassischen mechanischen Risiken gewinnen psychosoziale Belastungen, ergonomische Probleme und chemisch-biologische Gefahren an Bedeutung. Genau hier bringen die neu zugelassenen Berufsgruppen ihr spezifisches Know-how mit.

Anzeige

Gefährdungsbeurteilungen richtig erstellen ist jetzt wichtiger denn je – gerade bei psychischen Belastungen, ergonomischen Problemen oder chemisch‑biologischen Risiken. Holen Sie sich praxisnahe Vorlagen, Checklisten und einen klaren Leitfaden, mit denen Sicherheitsfachkräfte und Arbeitgeber rechtssichere GBU erstellen, die Aufsichtsbehörden bestehen. Sofort einsetzbar, an Ihre Branche anpassbar und gedacht, um Zeit zu sparen und Bußgelder zu vermeiden. Jetzt kostenlose GBU‑Vorlagen & Checklisten herunterladen

„Die Integration von Arbeitspsychologen ist ein strategischer Schachzug“, analysieren Branchenbeobachter. Schließlich verursachen psychische Erkrankungen bereits heute einen erheblichen Teil der Arbeitsunfähigkeitstage. Künftig können Unternehmen ihre Sifa gezielt nach betriebsspezifischen Risiken auswählen – etwa einen Chemiker in der chemischen Industrie oder einen Biologen im Gesundheitswesen.

Digitalisierung und Flexibilität für moderne Betriebe

Die Reform geht weit über Personalfragen hinaus. Sie bringt mehr Flexibilität in der Dienstleistungserbringung und holt die Arbeitssicherheit im digitalen Zeitalter an.

Erstmals regelt die Vorschrift offiziell den Einsatz digitaler Unterstützung. Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte dürfen nun bis zu einem Drittel ihrer Tätigkeiten – in begründeten Fällen sogar die Hälfte – per Video-Konsultation durchführen. Voraussetzung: Sie müssen die Arbeitsplatzverhältnisse vorher vor Ort kennengelernt haben.

Besonders kleine Unternehmen profitieren von angepassten Regelungen. Die Schwelle für das alternative Betreuungsmodell (Unternehmer- oder Kompetenzzentrenmodell) wurde von bisher 10 auf jetzt 20 Beschäftigte angehoben. Mehr Kleinbetriebe erhalten so größere Autonomie bei der Organisation ihrer Sicherheitsmaßnahmen mit externer Unterstützung.

Antwort auf den akuten Fachkräftemangel

Die Öffnung des Berufsbildes kommt zur rechten Zeit. Die deutsche Industrie leidet unter einem dokumentierten Mangel an qualifiziertem Sicherheitspersonal. Durch die Erweiterung des Bewerberpools will die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) den künftigen Bedarf decken.

Alle neuen Kandidaten müssen zwar weiterhin die spezifische Sifa-Ausbildung absolvieren und mindestens zwei Jahre Berufspraxis nachweisen. Der Weg in den Beruf ist für sie aber nun formal geebnet. Bisher benötigten sie oft Einzelgenehmigungen oder blieben ganz außen vor.

Gestaffelte Einführung abgeschlossen

Den Weg für die Modernisierung ebnete die Mitgliederversammlung der DGUV im November 2024 nach einer umfassenden Evaluierung. Die Umsetzung erfolgte gestaffelt bei den verschiedenen Unfallversicherungsträgern.

Während die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) als Vorreiter bereits am 1. April 2025 startete, zogen große Träger wie die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), die BG Verkehr und die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) nun zum Jahresbeginn 2026 nach.

Ausbildungsanbieter haben ihre Curricula bereits angepasst. Die erste Kohorte von „nicht-technischen“ Sicherheitsfachkräften durchläuft 2026 die Ausbildung. Die Branche erwartet einen allmählichen Kulturwandel: Die Diversifizierung soll zu ganzheitlicheren Risikobewertungen führen, die der komplexen modernen Arbeitswelt gerechter werden.

Für Unternehmen gilt es jetzt, bestehende Sicherheitsbetreuungsverträge zu prüfen. Können die neuen flexiblen Modelle oder digitalen Optionen Effizienzvorteile bringen? Die DGUV betont: Auch wenn die Zugangskriterien sich geändert haben, bleibt die hohe Qualität der Sicherheitsbetreuung der unverhandelbare Standard.

Anzeige

PS: Für Unternehmen, die jetzt ihre Sicherheitsbetreuung umstellen oder die neuen Sifa‑Profile einbinden, gibt es erprobte GBU‑Muster mit Risikomatrix, 15‑Punkte‑Checklisten und konkreten Formulierungen zu psychischen Gefährdungen. Sicherheitsfachkräfte nennen diese Vorlagen einen „Goldschatz“ – sie sparen Zeit, erfüllen Prüfanforderungen und helfen, digitale Betreuungslösungen rechtssicher zu dokumentieren. Kostenlose GBU‑Muster jetzt sichern

@ boerse-global.de