DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Modernisierung erreicht Rheinland-Pfalz

06.12.2025 - 12:11:12

Die Reform des Arbeitsschutzes ist in Rheinland-Pfalz für den öffentlichen Sektor verbindlich. Weitere Branchen wie das Gastgewerbe müssen sich bis Januar 2026 umstellen.

Die Reform der Arbeitssicherheit nimmt weiter Fahrt auf: Seit 1. Dezember gilt die neue DGUV Vorschrift 2 nun auch in Rheinland-Pfalz – und weitere Branchen müssen sich beeilen.

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP) hat diese Woche einen wichtigen Meilenstein gesetzt: Tausende Schulen, Universitäten und Kommunalbetriebe im Land arbeiten jetzt nach den modernisierten Regeln für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Was bedeutet das konkret für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen?

Die gestaffelte Einführung der größten Reform im deutschen Arbeitsschutz seit über zehn Jahren geht in ihre heiße Phase. Während einige Sektoren wie die Holz- und Metallindustrie bereits seit April unter den neuen Vorgaben arbeiten, steht die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) kurz vor der Umsetzung zum 1. Januar 2026.

Die Neufassung der Vorschrift reagiert auf fundamentale Veränderungen in der Arbeitswelt. Homeoffice, Plattformökonomie und ein akuter Mangel an Arbeitsmedizinern zwangen den Gesetzgeber zum Umdenken. Die starren Strukturen von 2011? Geschichte.

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An ihre Stelle tritt ein modulares System mit deutlich mehr Flexibilität. Die Trennung zwischen rechtsverbindlicher Vorschrift und praktischer Anleitung in der DGUV Regel 100-002 schafft Spielraum für schnelle Anpassungen an den technischen Fortschritt – ohne ständige Gesetzesänderungen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Digitale Betreuung: Bis zu 33 Prozent der Grundbetreuung können jetzt online erfolgen – in Ausnahmefällen sogar 50 Prozent. Voraussetzung: Die Fachkraft kennt den Betrieb bereits persönlich.

  • Erweiterte Qualifikationen: Biologen, Arbeitspsychologen und Ergonomen dürfen künftig als Sicherheitsfachkräfte arbeiten. Eine wichtige Antwort auf den Personalmangel.

  • Entlastung für Kleinbetriebe: Das flexible “Unternehmermodell” gilt jetzt schon ab 20 statt erst ab 50 Mitarbeitern. Mehr kleine Firmen können die alternative Betreuung wählen.

  • Transparenzpflicht: Fachkräfte müssen ihre Fortbildungen künftig im Jahresbericht dokumentieren – eine neue Qualitätssicherung für Arbeitgeber.

Öffentlicher Sektor als Vorreiter

Die Umsetzung durch die UK RLP ist besonders bedeutsam, weil sie erstmals flächendeckend den öffentlichen Dienst erfasst. Während private Industriebetriebe über ihre Berufsgenossenschaften schon früher umstellen konnten, greifen die neuen Standards jetzt für Bildungseinrichtungen und Verwaltungen.

“Bewegung fördern und Risiken minimieren” – so formuliert die Unfallkasse ihre Zielsetzung. Der Zeitpunkt zum Winterstart ist bewusst gewählt: Schulen und öffentliche Gebäude starten mit den modernisierten Vorgaben ins neue Kalenderjahr.

Rheinland-Pfalz übernimmt damit eine Vorreiterrolle für weitere regionale Unfallkassen, die im ersten Quartal 2026 nachziehen werden. Ein Blaupause für die bundesweite Umsetzung?

Gastgewerbe unter Zeitdruck

Während in Rheinland-Pfalz bereits neue Realität herrscht, tickt für große Teile der Privatwirtschaft die Uhr. Die BGN setzt die Vorschrift pünktlich zum Jahreswechsel um – und damit beginnt für Restaurants, Hotels und Lebensmittelproduzenten der Ernstfall.

“Unternehmen im Gastgewerbe müssen die verbleibenden Wochen nutzen, um ihre Verträge mit Arbeitsschutzdiensten zu überprüfen”, warnen Branchenberater. Von der Restaurantküche bis zur industriellen Lebensmittelproduktion: Überall sind neue Bestelldokumente und angepasste Verträge nötig, die digitale Beratungsmöglichkeiten berücksichtigen.

Die zeitversetzte Einführung – April bei der BGHM, Dezember bei der UK RLP, Januar bei der BGN – stellt besonders Unternehmen mit mehreren Standorten vor Herausforderungen. Eine einheitliche Strategie reicht nicht mehr aus. Sicherheitsverantwortliche müssen genau prüfen, welche Unfallversicherung wann umstellt.

Neue Fachkräfte für neue Risiken

Die Öffnung des Berufsfelds für Arbeitspsychologen und Ergonomen sorgt für Diskussionen. Angesichts der demografischen Entwicklung im Ingenieurwesen ein notwendiger Schritt – oder ein Qualitätsverlust?

“Es geht nicht nur darum, Lücken zu stopfen”, argumentieren Experten. “Psychische Belastungen und ergonomische Probleme sind Hauptursachen für Krankheitsausfälle. Spezialisten mit genau dieser Ausbildung einzubinden, ist strategisch klug.”

Die DGUV Regel 100-002 setzt allerdings klare Grenzen: Auch ein Arbeitspsychologe muss die technische Grundausbildung absolvieren. Maschinensicherheit und physische Gefährdungsbeurteilung bleiben Pflichtprogramm – unabhängig vom ursprünglichen Studienabschluss.

Was jetzt zu tun ist

Für Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz gilt die neue Vorschrift bereits verbindlich. Für alle anderen schließt sich das Zeitfenster rapide.

Checkliste für Dezember 2025:

  • Status prüfen: Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig? Gilt die neue Vorschrift schon oder erst ab 1. Januar 2026?

  • Verträge durchsehen: Kennen externe Dienstleister die neuen Grenzen für digitale Beratung und die Berichtspflichten?

  • Gefährdungsbeurteilung aktualisieren: Die Reform betont ganzheitliche Prävention. Bestehende Bewertungen sollten auf Aktualität geprüft werden.

  • Kleinbetriebsregelung nutzen: Firmen mit 11 bis 20 Beschäftigten sollten sofort prüfen, ob das “Unternehmermodell” Kosten spart und praktikabel ist.

Die Modernisierung der DGUV Vorschrift 2 ist längst keine theoretische Ankündigung mehr. Sie ist operative Realität – und verlangt jetzt schnelles Handeln von Geschäftsführungen und Sicherheitsbeauftragten gleichermaßen.

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