DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Mehr Freiheit, mehr Verantwortung für KMU

20.01.2026 - 21:05:11

Die modernisierte Arbeitsschutzregelung erweitert vereinfachte Betreuungsmodelle auf Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern, macht jedoch eine vollständige Gefährdungsbeurteilung zur zwingenden Voraussetzung.

Seit Jahresbeginn gelten neue, flexiblere Regeln für den betrieblichen Arbeitsschutz in Deutschland. Die modernisierte DGUV Vorschrift 2 erleichtert kleinen und mittleren Unternehmen die Organisation – verlangt ihnen aber auch mehr Eigeninitiative ab. Die zentrale Neuerung: Die Gefährdungsbeurteilung wird zum entscheidenden Schlüssel für vereinfachte Betreuungsmodelle.

Schwellenwert verdoppelt: Erleichterung für mehr Betriebe

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Zugangsvoraussetzungen. Bisher konnten nur Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten von alternativen, flexiblen Betreuungsmodellen profitieren. Diese Grenze wurde nun auf 20 Mitarbeiter angehoben.

Damit steht deutlich mehr Unternehmen der Weg zu Modellen wie der alternativen bedarfsorientierten Betreuung oder dem Kompetenzzentrenmodell offen. Statt festgelegter Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) können sie so den Arbeitsschutz besser an ihren tatsächlichen Bedarf anpassen. Für viele inhabergeführte Betriebe bedeutet das eine spürbare Entlastung im administrativen Alltag.

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Gefährdungsbeurteilung wird zur zentralen Pflicht

Doch die neue Freiheit kommt mit einer klaren Bedingung. Wer die vereinfachten Modelle nutzen will, muss eine verbindliche Selbsterklärung abgeben. Darin bestätigt der Unternehmer, eine vollständige und aktuelle Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert zu haben.

Diese Regelung macht das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes zur unabdingbaren Voraussetzung. Der Gesetzgeber stellt klar: Die Verantwortung für sichere Arbeitsplätze liegt primär beim Unternehmen. Eine systematische Risikoanalyse ist die Grundlage für alles Weitere. Die Praxis zeigt bereits einen Trend: Immer mehr Betriebe, auch Kleinstunternehmen, führen diese Beurteilungen durch – und berücksichtigen dabei zunehmend auch psychische Belastungen.

Digitalisierung eröffnet neue Wege

Die überarbeitete Vorschrift trägt auch der modernen Arbeitswelt Rechnung. Die Betreuung durch externe Experten kann unter bestimmten Voraussetzungen teilweise digital erfolgen, etwa per Videokonferenz. Voraussetzung ist ein vorheriger persönlicher Eindruck vom Betrieb. In der Grundbetreuung sind so bis zu einem Drittel der Leistungen auf digitalem Weg möglich.

Zudem wurde der Zugang zur Sifa-Ausbildung gelockert. Künftig können auch Absolventen aus Fächern wie Physik, Chemie oder Arbeitspsychologie – nach Einzelfallprüfung – die Qualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erwerben. Zur Qualitätssicherung müssen Fortbildungsnachweise künftig in den Jahresberichten aufgeführt werden.

Bürokratieabbau mit klarem Auftrag

Die Reform ist das Ergebnis eines langen Dialogs zwischen Politik, Unfallversicherern und Wirtschaft. Das Ziel: Den Arbeitsschutz für rund drei Millionen Kleinbetriebe praxistauglicher machen, ohne die Schutzstandards abzusenken.

Die Botschaft an die Unternehmen ist eindeutig. Die neuen Freiräume sind da, doch sie verlangen ein aktives Risikomanagement. Wer die vereinfachten Optionen nutzen will, muss seine Gefährdungsbeurteilung jetzt besonders genau unter die Lupe nehmen. Die Berufsgenossenschaften bieten Unterstützung an. Ob der Spagat zwischen weniger Bürokratie und mehr Eigenverantwortung gelingt, wird sich in den kommenden Monaten in der betrieblichen Praxis zeigen.

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