DGUV Vorschrift 2: Mehr Flexibilität für kleine Betriebe ab sofort
05.01.2026 - 11:31:11Ab heute gelten neue Regeln für die betriebliche Erste Hilfe – vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren von mehr Spielraum. Parallel startet Nordrhein-Westfalen eine Offensive für Wiederbelebungstraining in Schulen.
Erleichterungen für den Mittelstand
Die wichtigste Neuerung zum Jahresbeginn 2026 ist die aktualisierte DGUV Vorschrift 2. Sie regelt die Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Die größte Veränderung betrifft die sogenannte „Alternative Bedarfsorientierte Betreuung“. Dieses Modell steht nun Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten offen – bisher lag die Grenze bei 10. Für Tausende kleine Betriebe bedeutet das weniger Bürokratie und flexiblere Lösungen.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Unternehmer oder die Unternehmerin eine spezielle Qualifizierung absolviert. „Mit dem erweiterten Kleinbetriebsmodell wächst die Verantwortung der Betriebsinhaber, ihr Sicherheitskonzept aktiv zu managen“, erklärt die Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen. Die regelmäßige Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer alle zwei Jahre muss nun stärker eigeninitiativ organisiert werden.
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NRW führt Pflichtfach Wiederbelebung ein
Während die Arbeitswelt ihre Strukturen anpasst, setzt Nordrhein-Westfalen schon in den Schulen an. Ab dem Schuljahr 2026/27 wird Wiederbelebungstraining zum Pflichtteil des Unterrichts. Schüler lernen das „Prüfen – Rufen – Drücken“-Schema. Langfristig könnte dies die Ausbildungslast in den Betrieben verringern, wenn junge Erwachsene diese Grundkompetenz bereits mitbringen.
Diese Initiative passt zur Strategie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die „Handlungskompetenz“ in Notfällen stärker in den Fokus rückt. Theoretisches Wissen soll durch praktische Anwendung ergänzt werden.
Digitale Helfer und bewährte Pflichten
Die Digitalisierung hält auch in der Ersten Hilfe Einzug. Die Stadt Mannheim zieht nach einem Jahr „KatRetter“-App eine positive Bilanz: 701 freiwillige Helfer wurden über das System in 328 Fällen alarmiert und überbrückten so die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Für große Unternehmen zeigen solche Apps Potenzial, um betriebliche Sanitäter schneller zu alarmieren als mit Funkmeldeempfängern.
Trotz aller Neuerungen bleibt eine Kernpflicht bestehen: die Fortbildung alle zwei Jahre. Fünf Prozent der Belegschaft in Verwaltungen und zehn Prozent in anderen Bereichen müssen als Ersthelfer ausgebildet sein. Die Kosten trägt weiterhin die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Kurse bei Anbietern wie dem DRK oder ASB sind zu Jahresbeginn besonders gefragt – eine frühzeitige Buchung wird empfohlen.
Was kommt als Nächstes?
Experten rechnen 2026 mit einer weiteren Digitalisierung, etwa des Verbandbuches. Die neuen Schwellenwerte der DGUV Vorschrift 2 dürften zudem strenger überwacht werden. Viele Qualifizierungsseminare für Betriebsinhaber werden in den kommenden Monaten angeboten. Und sollte sich das NRW-Schulmodell bewähren, könnten weitere Bundesländer nachziehen.
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