DGUV Vorschrift 2: Mehr Digitalisierung und Erleichterungen für Betriebe
31.12.2025 - 14:35:12Die reformierte DGUV Vorschrift 2 erweitert digitale Beratung, entlastet Kleinbetriebe und öffnet den Beruf der Sicherheitsfachkraft für neue Fachrichtungen.
Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue, modernisierte Regeln für den betrieblichen Arbeitsschutz in Deutschland. Die reformierte DGUV Vorschrift 2 bringt mehr digitale Beratung, erweiterte Freiräume für Kleinbetriebe und öffnet den Beruf der Sicherheitsfachkraft für neue Fachrichtungen.
Berlin/Mannheim, 31. Dezember 2025 – Ein grundlegender Wandel im deutschen Arbeitsschutz steht bevor. Zum Jahreswechsel tritt die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Sie regelt die Pflichten von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa) neu. Für Mitglieder mehrerer großer Berufsgenossenschaften gilt die Reform ab morgen. Experten sprechen von der wichtigsten Modernisierung des Sicherheitsmanagements seit über einem Jahrzehnt.
Deutliche Entlastung für kleine Unternehmen
Eine der spürbarsten Änderungen betrifft die sogenannte „Alternative Betreuung“. Bislang konnten nur Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten dieses flexible Modell wählen. Ab dem 1. Januar 2026 steigt diese Grenze auf 20 Mitarbeiter.
Tausende kleine Handwerksbetriebe, Arztpraxen oder Agenturen sind damit von der Pflicht befreit, externe Sicherheitsexperten für Routinechecks zu beauftragen. Stattdessen können die Inhaber die Aufgaben intern übernehmen – vorausgesetzt, sie absolvieren spezielle Qualifizierungsmaßnahmen. Das Ziel: Sicherheitsmanagement soll mehr gelebte Praxis und weniger bürokratische Pflichtübung sein.
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Digitalisierung erreicht den Arbeitsschutz
Erstmals erlaubt die Vorschrift ausdrücklich den Einsatz digitaler Tools in der Grundbetreuung. Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte dürfen bis zu ein Drittel ihrer Pflichtstunden digital ableisten, etwa per Videosprechstunde.
Diese Anpassung an die hybride Arbeitswelt kommt insbesondere Unternehmen mit dezentralen Teams entgegen. Die Digitalisierung hat jedoch klare Grenzen: Eine Online-Beratung ist nur zulässig, wenn der Experte den Betrieb vor Ort kennt. Die physische „Begehung“ bleibt der Kern jeder Gefährdungsbeurteilung.
Neue Wege für Sicherheitsfachkräfte
Die Reform bekämpft auch den akuten Fachkräftemangel. Der Zugang zur Tätigkeit als „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ (Sifa) wird deutlich geöffnet. Künftig können auch Absolventen der Biologie, Physik, Chemie oder Arbeitspsychologie diese Qualifikation erwerben.
Diese interdisziplinäre Öffnung soll neue Perspektiven in den Arbeitsschutz bringen – besonders für Themen wie psychische Gesundheit, Ergonomie oder Gefahrstoffmanagement. Zudem wird ein verbindlicher Fortbildungsnachweis eingeführt. Sicherheitsexperten müssen ihre regelmäßigen Schulungen nun im Jahresbericht an den Arbeitgeber dokumentieren.
Unterschiedliche Umsetzung in den Branchen
Die Einführung der neuen Vorschrift verläuft nicht einheitlich, was für Verwirrung sorgen könnte. Während die BGN (Nahrungsmittel) und BG RCI (Rohstoffe/Chemie) ab morgen starten, haben andere Berufsgenossenschaften andere Zeitpläne.
Die BGHM (Holz/Metall) setzte die Regeln bereits im April 2025 um. Die BG BAU (Bau) wird voraussichtlich erst 2027 folgen, da die Hochrisikobranche individuelle Anpassungen benötigt. Diese gestaffelte Umsetzung unterstreicht das dezentrale System der deutschen Unfallversicherung.
Marktbeobachter rechnen damit, dass die neue 20-Prozent-Mindestquote für den Anteil von Betriebsarzt und Sifa an der Grundbetreuung viele Verträge neu verhandeln lässt. Der Arbeitsschutz wird dadurch interdisziplinärer.
Das müssen Betriebe jetzt prüfen
Unternehmen, die bei den betroffenen Genossenschaften versichert sind, sollten umgehend handeln.
Checkliste für Arbeitgeber:
* Mitarbeiterzahl prüfen: Bei 11 bis 20 Beschäftigten lohnt ein Blick auf das „Alternative Betreuung“-Modell.
* Verträge anpassen: Externe Dienstleister müssen über die neue Mindestaufteilung informiert werden.
* Digitaloptionen nutzen: Klären Sie mit dem Betriebsarzt, welche Routinetermine online stattfinden können.
Experten erwarten eine Übergangsphase von sechs bis zwölf Monaten. Spannend bleibt, wie sich die neuen Sicherheitsfachkräfte aus nicht-technischen Disziplinen in den betrieblichen Alltag einfügen. Die Reform könnte den deutschen Arbeitsschutz nachhaltig verändern – von einer technischen Compliance-Aufgabe hin zu einer ganzheitlichen Gesundheitsstrategie.
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