DGUV Vorschrift 2: Letzte Frist für Tausende deutsche Betriebe
01.12.2025 - 21:11:12Die modernisierte Arbeitsschutzvorschrift tritt in 30 Tagen für Tausende Betriebe in Kraft. Sie erlaubt digitale Betreuung, erweitert den Expertenkreis und entlastet kleinere Unternehmen.
Ab heute, Montag, dem 1. Dezember 2025, läuft die Uhr: In genau 30 Tagen tritt die modernisierte DGUV Vorschrift 2 für die Rohstoff-, Chemie- und Lebensmittelindustrie in Kraft. Was kommt da auf die Unternehmen zu? Eine der weitreichendsten Reformen des deutschen Arbeitsschutzrechts seit über einem Jahrzehnt – und die Zeit zum Handeln wird knapp.
Während die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) und die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) die neue Vorschrift bereits Mitte 2025 eingeführt haben, steht nun die nächste große Welle bevor. Betroffen sind diesmal alle Betriebe, die bei der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und der BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) versichert sind. Die Zahl geht in die Tausende.
Was ändert sich konkret ab Januar?
Die überarbeitete Vorschrift ersetzt das starre Regelwerk von 2011 durch einen flexibleren, kompetenzbasierten Ansatz. Kern der Reform: Die Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit wird digitaler, interdisziplinärer – und für kleine Unternehmen deutlich entlastender.
Viele Betriebe unterschätzen, wie lückenhafte Gefährdungsbeurteilungen und veraltete Dokumentationen Bußgelder und Prüfungsrisiken nach sich ziehen – gerade jetzt, wo die DGUV Vorschrift 2 neue Nachweispflichten vorsieht. Ein kostenloser Praxis‑Leitfaden liefert fertige GBU‑Vorlagen, Checklisten und eine Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung, mit der Verantwortliche rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen erstellen, die Aufsichtsbehörden bestehen. Sofort Zeit sparen und Haftungsrisiken minimieren. Kostenlose GBU‑Vorlagen herunterladen
„Die gestaffelte Einführung hat uns wertvolle Praxiserfahrungen gebracht”, erklärt ein Sprecher der Unfallversicherungsträger. „Betriebe, die jetzt zum 1. Januar umstellen, können von den Erfahrungen im Metall- und Handelssektor profitieren – besonders beim Thema digitale Beratung.”
Die BG RCI bestätigte Mitte November offiziell: Der Termin steht. Die BGN zieht parallel mit. Für betroffene Unternehmen heißt das: Anpassung der Betreuungszeiten, Überprüfung bestehender Verträge und Nutzung neuer Freiheiten – alles innerhalb der nächsten vier Wochen.
Digitalisierung wird Gesetz
Zwei zentrale Neuerungen treiben die aktuelle Umstellungswelle: Die offizielle Erlaubnis zur Fernbetreuung und die Öffnung des Berufsbilds für neue Fachrichtungen.
Tele-Betreuung: Ein Drittel darf digital sein
Paragraf 6 der neuen Vorschrift macht es möglich: Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte dürfen einen Teil ihrer Aufgaben digital erledigen.
Die Regeln im Überblick:
– Bis zu 33 Prozent der Grundbetreuungszeit kann remote stattfinden
– Voraussetzung: Der Experte muss sich zuvor persönlich vor Ort ein Bild gemacht haben
– In begründeten Einzelfällen ist eine Erhöhung auf 50 Prozent möglich
Was bedeutet das konkret? Unternehmen mit dezentralen Strukturen oder mobilen Beschäftigten profitieren erheblich. Reisekosten sinken, die Verfügbarkeit von Experten steigt. Ein Sicherheitsbeauftragter aus dem Münchner Raum muss nicht mehr für jede Routineberatung zum Standort nach Rostock fahren – ein Videocall reicht oft aus.
Neue Experten für moderne Arbeitswelten
Bisher dominierten Ingenieure das Feld der Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Ab dem 1. Januar öffnet sich die Tür für Absolventen weiterer Fachrichtungen:
- Arbeits- und Organisationspsychologie
- Humanmedizin
- Ergonomie
- Biologie und Physik
Kein Zufall: Die Erweiterung reagiert auf den akuten Fachkräftemangel und die gewandelten Anforderungen. Psychische Belastungen, ergonomische Herausforderungen, Homeoffice-Regelungen – moderne Arbeitssicherheit braucht interdisziplinäre Kompetenz. Ein Psychologe versteht Stressoren anders als ein Maschinenbauingenieur. Ein Biologe bringt andere Perspektiven bei der Bewertung von Biostoffen ein.
Kleine Betriebe atmen auf
Besonders für kleinere Unternehmen bringt der Jahreswechsel spürbare Erleichterung. Die Schwelle für die sogenannte „Alternative Betreuung” steigt dauerhaft von 10 auf 20 Beschäftigte.
Was heißt das in der Praxis? Betriebe mit 11 bis 20 Mitarbeitern mussten bisher die strenge Regelbetreuung nutzen – mit festen Betreuungszeiten und entsprechenden Kosten. Ab Januar können sie zum bedarfsorientierten Modell wechseln. Der Inhaber absolviert Qualifizierungsmaßnahmen, externe Fachkräfte werden nur bei konkretem Bedarf hinzugezogen.
Die Harmonisierung mit anderen Arbeitsschutzgesetzen macht Sinn: Auch der Arbeitsschutzausschuss (ASA) muss erst ab 21 Beschäftigten gebildet werden. Die alte Regelung war ein bürokratischer Fremdkörper – diese Lücke schließt sich nun.
Drei Wellen, ein Ziel
Die Einführung der DGUV Vorschrift 2 erfolgte gestaffelt über das gesamte Jahr 2025:
1. April 2025: Die BGHM macht den Anfang für Metall- und Holzwirtschaft. Erste Rückmeldungen: Der administrative Aufwand war beträchtlich, die Flexibilität bei der digitalen Beratung wird aber mehrheitlich begrüßt.
1. Juli 2025: Die BGHW zieht nach, Handel und Logistik folgen.
1. Januar 2026: BG RCI, BGN und möglicherweise weitere Träger wie die VBG komplettieren die Umstellung.
Dezember ist Aktionsmonat
Was müssen betroffene Unternehmen jetzt konkret tun? Die To-do-Liste ist überschaubar, aber verbindlich:
Verträge prüfen: Bestehende Vereinbarungen mit überbetrieblichen Diensten müssen auf Konformität mit den neuen Betreuungszeiten und digitalen Klauseln überprüft werden.
Dokumentation aktualisieren: Fachkräfte und Betriebsärzte müssen ihre Fortbildungen künftig im Jahresbericht nachweisen.
Mitarbeiterzahl checken: Kleine Betriebe nahe der 20-Mitarbeiter-Marke sollten ihre Berechtigung für die Alternative Betreuung prüfen.
„Die Modernisierung der DGUV Vorschrift 2 ist kein bürokratisches Feigenblatt”, betonen Arbeitsschutzexperten in aktuellen Briefings. „Sie ist eine notwendige Anpassung an digitalisierte und psychisch anspruchsvollere Arbeitswelten.” Während 2025 die Diskussion dominierte, geht es 2026 um die praktische Umsetzung.
Doch was passiert, wenn Betriebe den Termin verpassen? Die Berufsgenossenschaften haben Bußgelder angekündigt, Details zur Durchsetzung sind allerdings noch nicht öffentlich. Eines steht fest: Wer jetzt handelt, vermeidet nicht nur rechtliche Probleme, sondern profitiert von moderneren, effizienteren Arbeitsschutzstrukturen.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Regelungsstand zum 1. Dezember 2025 wieder. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Unternehmen ihre zuständige Berufsgenossenschaft kontaktieren.
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