DGUV Vorschrift 2: Erste-Hilfe-Überprüfung wird 2026 zur Chefsache
01.01.2026 - 00:12:12Mit dem ersten Arbeitstag 2026 tritt die reformierte DGUV Vorschrift 2 in Kraft – und macht die jährliche Inventur des Verbandkastens zur dringenden Pflicht für alle Unternehmen. Die Neuregelung verschärft die Haftung und verknüpft die Erste Hilfe enger mit der gesamten Sicherheitsorganisation.
Für Sicherheitsbeauftragte steht zum Jahresauftakt eine zentrale Aufgabe an: die lückenlose Überprüfung aller Betriebsverbandkästen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 verpflichtet Arbeitgeber schon länger, für „verfügbare, zugängliche und funktionsfähige“ Erste-Hilfe-Mittel zu sorgen. Der Jahresbeginn hat sich jedoch als de-facto Stichtag für eine vollständige Inventur etabliert.
„Bei der Inventurpflicht geht es nicht ums bloße Zählen“, erklärt ein Compliance-Berater. „Es geht um die Integrität steriler Verpackungen und die Einhaltung der DIN-Normen.“ Diese wurden in den letzten Jahren mehrfach aktualisiert. Besonderes Augenmerk gilt 2026 ablaufenden Verbandmaterialien, die oft nur eine fünfjährige Haltbarkeit haben. Seit der DIN-Aktualisierung 2022 gehören zudem zwei medizinische Gesichtsmasken (mind. Typ I) in jeden geprüften Kasten.
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Neue DGUV Vorschrift 2 erhöht den Druck
Die Dringlichkeit der Überprüfung wird durch das Inkrafttreten der neuen DGUV Vorschrift 2 am 1. Januar 2026 verstärkt. Die reformierte Vorschrift des Spitzenverbands der Berufsgenossenschaften setzt auf eine „zielorientierte“ und „bedarfsgerechte“ Sicherheitsorganisation.
Die größte Neuerung betrifft kleine Unternehmen: Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten können nun das Unternehmermodell wählen. Dabei übernimmt der Chef oder die Chefin verstärkt Sicherheitsaufgaben persönlich – inklusive der Verantwortung für den Erste-Hilfe-Kasten. Die Inventur ist damit keine isolierte Pflicht mehr, sondern ein integraler Bestandteil der Sicherheitsdokumentation nach DGUV V2.
Sicherheitsexperten warnen: Mit der neuen Vorschrift steigen die Haftungsrisiken. Wird nach einem Arbeitsunfall ein unvollständiger oder abgelaufener Verbandkasten entdeckt, kann dies nun als Organisationsversäumnis im Sinne der DGUV V2 gewertet werden.
Praktische Checkliste für den Januar 2026
Für Facility Manager und Sicherheitsbeauftragte heißt es jetzt: Kasten auf, kontrollieren, dokumentieren.
Die Prüfliste für 2026:
1. Lageplan prüfen: Sind alle Verbandkästen an ihrem vorgesehenen, gut gekennzeichneten Platz (weißes Kreuz auf grünem Grund nach ISO 7010)?
2. Inhalt auditieren: Jeden Kasten öffnen. Alle 2025 abgelaufenen Materialien entsorgen.
3. DIN-Konformität sichern: Entspricht der Inhalt der aktuellen Norm DIN 13157 (kleiner Kasten) oder DIN 13169 (großer Kasten)?
4. Dokumentation erstellen: Datum und Name der prüfenden Person festhalten. Dieser Nachweis ist entscheidend für Kontrollen der Berufsgenossenschaft.
Ein besonderes Risiko besteht oft in dezentralen Bereichen wie Dienstfahrzeugen oder fest eingerichteten Home-Offices, die ebenfalls unter das Arbeitsschutzgesetz fallen.
Kulturwandel im Arbeitsschutz: Von passiv zu aktiv
Das Zusammentreffen von Jahresinventur und neuer DGUV-Vorschrift markiert einen kulturellen Wandel. Die Zeit des „passiven Erfüllens“ – ein Kasten hängt jahrelang ungeprüft an der Wand – ist vorbei. Die bereits im Oktober 2024 verschärfte ASR A4.3 und die administrative Schlagkraft der DGUV V2 machen die Inventur zu einem messbaren Indikator für die Sicherheitskultur eines Unternehmens.
Rechtsexperten rechnen 2026 mit verstärkten Spot-Kontrollen durch Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften. Eine lückenlos dokumentierte Erste-Hilfe-Überprüfung gilt dann als erster, einfacher Test für die allgemeine Compliance-Bereitschaft eines Betriebs.
Digitalisierung und nächste Schritte
Langfristig wird die Verwaltung der Erste-Hilfe-Materialien digitaler. „Smart First Aid“-Lösungen mit QR-Codes oder IoT-Sensoren zur Verfolgung von Verfalldaten kommen auf den Markt. Sie passen zum Modernisierungsbestreben der DGUV, sind aber noch nicht verpflichtend.
Unternehmen sollten die Inventur bis spätestens 31. Januar 2026 abschließen. Anschließend rückt die Ausbildung der Ersthelfer in den Fokus, deren Bescheinigung nur zwei Jahre gültig ist – ein weiterer, kritischer „Inventurpunkt“, den Personalabteilungen im neuen Jahr im Blick behalten müssen.
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