DGUV Vorschrift 2 erlaubt bis zu 50 Prozent digitale Sicherheitsberatung
06.01.2026 - 02:23:12Ab sofort dürfen Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte bis zur Hälfte ihrer Pflicht-Beratung digital durchführen. Die novellierte DGUV Vorschrift 2 tritt diese Woche in Kraft und soll die Arbeitssicherheit modernisieren und dem Fachkräftemangel begegnen.
Neue Hybrid-Regelung: 33 Prozent als Standard
Der aktualisierte Regeltext schreibt erstmals explizite Quoten für die digitale IKT-Beratung vor. Sie wird nun fester Bestandteil der verpflichtenden Grundbetreuung. Die Kernvorgabe: Bis zu ein Drittel (33 Prozent) der erforderlichen Beratungsstunden darf über sichere Videokonferenzen oder Telekonsultationen erfolgen. Das betrifft Routinetermine, Dokumentenprüfungen oder Ausschusssitzungen.
Für begründete Ausnahmefälle sieht die Regelung eine Flexibilitätsklausel vor. Kann die digitale Interaktion als gleichwertig eingestuft werden – oder ist die Präsenz vor Ort logistisch unverhältnismäßig –, darf der digitale Anteil auf maximal 50 Prozent steigen. Diese Ausnahme dürfte besonders für Unternehmen mit weit verteilten Standorten oder für Verwaltungsbereiche mit geringerem Gefahrenpotenzial relevant werden.
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Strenge Voraussetzungen für virtuelle Betreuung
Ein vollständig remote durchgeführtes Sicherheitsmanagement bleibt verboten. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) betont, dass der „persönliche Eindruck“ vom Arbeitsplatz unverzichtbar ist. Digitale Beratung ist nur zulässig, wenn die Fachkraft die Betriebsverhältnisse zuvor durch Vor-Ort-Besuche umfassend kennengelernt hat. Erste Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen physischer Arbeitsplätze erfordern in der Regel weiterhin Anwesenheit.
Unternehmen müssen zudem die technische Infrastruktur für sichere und datenschutzkonforme Kommunikationskanäle gewährleisten. Nur so bleiben sensible Gesundheitsdaten geschützt.
Antwort auf den Fachkräftemangel
Die Modernisierung der Vorschrift gilt als strategische Reaktion auf den demografischen Wandel. In den kommenden Jahren geht eine große Welle von Betriebsärzten und Sicherheitsingenieuren in den Ruhestand. Die Effizienzgewinne durch weniger Reisezeiten sind daher entscheidend. Eine Fachkraft kann nun Klienten in ländlichen Regionen häufiger per Video betreuen, anstatt für administrative Updates stundenlang auf der Autobahn zu verbringen.
Ergänzend werden die Qualifikationskriterien für Sicherheitsfachkräfte erweitert. Absolventen aus Arbeitspsychologie, Ergonomie oder Biologie können nun die Sifa-Ausbildung absolvieren. Das erweitert den Talentpool jenseits der traditionellen Ingenieurslaufbahnen.
Praktische Umsetzung beginnt
Die Einführung der digitalen Quoten folgt einer gestaffelten Pilotphase, die 2025 in Branchen wie dem Holz- und Metallbereich begann. Die Ausweitung auf weitere Sektoren wie das Gastgewerbe markiert nun die Normalisierung des Hybrid-Modells in der gesamten Wirtschaft.
Sicherheitsdienstleister passen derweil ihre Angebote an und launchten neue Service-Pakete. Diese unterscheiden klar zwischen „Vor-Ort“- und „IKT-basierten“ Stunden, um transparente Abrechnung und Compliance-Nachweise zu ermöglichen.
In den kommenden Monaten wird sich der Fokus auf die praktische Anwendung der 50-Prozent-Ausnahmeregelung verlagern. Es werden sich Best Practices herausbilden müssen, um die höhere digitale Quote bei Prüfungen zu rechtfertigen. Bleibt das Hybrid-Modell erfolgreich, könnte die nächste Überarbeitung 2028 weitere Digitalisierungsschritte – etwa bei der anlassbezogenen Betreuung – bringen. Unternehmen sollten jetzt ihre Sicherheitsverträge und Gefährdungsbeurteilungen überprüfen.
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