DGUV Vorschrift 2: Digitaler Durchbruch für den Arbeitsschutz
18.01.2026 - 13:14:12Ab sofort dürfen Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte bis zu einem Drittel ihrer Pflichtberatung digital durchführen. Diese zentrale Neuerung der reformierten DGUV Vorschrift 2 ist seit Jahresbeginn 2026 für die meisten deutschen Unternehmen verbindlich. Die Modernisierung soll Flexibilität erhöhen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Hybrid-Modell: Bis zu 33 Prozent Beratung aus der Ferne
Der Kern der Reform ist die explizite Zulassung der digitalen Fernberatung. Konkret bedeutet das: Bis zu 33 Prozent der gesetzlich vorgeschriebenen Grundbetreuungszeit können Sicherheitsfachkräfte (Sifa) und Betriebsärzte nun per Videokonferenz oder anderen sicheren digitalen Plattformen leisten.
Doch die neuen Regeln kommen mit klaren Grenzen. Eine Fernberatung ist nur zulässig, wenn die Fachkraft den Betrieb vor Ort bereits kennt. Komplexe Erstbegehungen oder Unfalluntersuchungen erfordern weiterhin physische Anwesenheit. „Das Hybrid-Modell ist kein Freifahrtschein, sondern ein Tool für mehr Effizienz“, kommentiert ein Branchenkenner. Vor allem für Unternehmen mit dezentralen Standorten oder mobiler Belegschaft könnte dies Entlastung bringen.
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Neue Wege gegen den Fachkräftemangel
Ein weiteres Ziel der Reform ist es, den chronischen Mangel an Sicherheitsexperten zu lindern. Die Zugangsvoraussetzungen zur Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit wurden deutlich ausgeweitet. Künftig können auch Absolventen der Fächer Biologie, Chemie, Physik und Arbeits- oder Organisationspsychologie qualifiziert werden.
Diese Öffnung soll frisches, interdisziplinäres Wissen in den Arbeitsschutz bringen. Die Zulassung von Psychologen gilt als direkte Antwort auf die wachsende Bedeutung psychischer Belastungen am modernen Arbeitsplatz.
Entlastung für den Mittelstand
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bringt die Novelle eine spürbare Erleichterung. Die Schwelle für das vereinfachten Kleinbetriebsmodell wurde von bisher 10 auf nun 20 Beschäftigte angehoben. Tausende zusätzliche Firmen können dadurch auf flexiblere Betreuungsmodelle wie das Unternehmermodell umsteigen, bei dem Geschäftsführer nach Schulung viele Aufgaben selbst übernehmen.
Umsetzung: Gestaffelt bis zum Jahresbeginn 2026
Die Umsetzung der Musterregelung der DGUV aus dem Jahr 2024 verlief gestaffelt über die einzelnen Berufsgenossenschaften. Pioniere wie die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) zogen bereits im April 2025 nach. Seit dem 1. Januar 2026 gelten die neuen Vorgaben nun auch bei großen Trägern wie der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI). Damit arbeiten Anfang 2026 die allermeisten Unternehmen unter dem modernisierten Rahmenwerk.
Ausblick: Digitale Tools im Vormarsch
Die Reform wird als längst überfällige Anpassung an die digitale Arbeitswelt (Work 4.0) gewertet. Branchenverbände rechnen mit einem schnellen Siegeszug videobasierter Beratungstools, besonders für Routine-Termine und Folgegespräche. Unternehmen sollten nun ihre Verträge mit externen Dienstleistern prüfen und die Dokumentation anpassen – denn welche Leistungen digital erbracht wurden, muss nun klar nachweisbar sein. Die Landschaft des deutschen Arbeitsschutzes hat sich damit dauerhaft verändert.
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