DGUV Vorschrift 2: Digitaler Aufbruch für den Arbeitsschutz
29.01.2026 - 13:55:12Deutsche Unternehmen müssen seit Jahresbeginn bis zu einem Drittel ihrer Arbeitsschutz-Beratung digital abwickeln. Die umfassende Modernisierung der DGUV Vorschrift 2 bringt mehr Flexibilität, stellt Betriebe aber vor neue Dokumentationspflichten.
Die Neuregelung, die am 1. Januar 2026 in Kraft trat, markiert die größte Reform des betrieblichen Arbeitsschutzes seit über einem Jahrzehnt. Kern ist die sogenannte „Drittel-Regelung“: Betriebe in der Regelbetreuung mit mehr als 20 Beschäftigten können nun bis zu 33 Prozent der vorgeschriebenen Beratungszeit digital erbringen lassen. Videokonferenzen, Dokumentenprüfungen und Ausschusssitzungen sind damit offiziell anerkannt – die physische Präsenz bleibt aber Pflicht.
Die neue digitale Realität der Sicherheitsfachkraft
Die Digitalquote ist kein Freibrief. Laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) sind digitale Dienstleistungen nur zulässig, wenn die Sicherheitsfachkraft (Sifa) oder der Betriebsarzt die konkrete n Betriebsabläufe bereits vor Ort kennengelernt hat. Erste Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen erfordern demnach weiterhin Anwesenheit. Das digitale Beraten baut auf dieser realen Kenntnis auf.
Passend zum Thema Arbeitsschutz: Die neue Pflicht zur lückenlosen Dokumentation der digitalen Beratung macht Gefährdungsbeurteilungen wichtiger denn je. Ein kostenloser Praxis-Leitfaden liefert fertige Vorlagen, Checklisten und eine Schritt‑für‑Schritt-Anleitung, mit der Sicherheitsfachkräfte und Arbeitgeber rechtssichere GBU erstellen — so erfüllen Sie DGUV-Anforderungen und sparen Zeit bei Prüfungen der Berufsgenossenschaften. Gefährdungsbeurteilung-Vorlagen gratis herunterladen
Für besonders vorbildliche Betriebe lockt sogar eine 50-Prozent-Quote. Wer eine lückenlose Gefährdungsbeurteilung und ein voll implementiertes Sicherheitsmanagementsystem vorweisen kann, darf die Hälfte der Betreuung digital abwickeln. Eine Belohnung für proaktiven Arbeitsschutz, die Reisekosten und Terminfindung vereinfacht.
Entlastung für den Mittelstand und neue Köpfe gesucht
Neben der Digitalisierung entlastet die Reform vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Schwelle für das „Unternehmermodell“ (Alternative Betreuung) wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Tausende zusätzliche Betriebe können nun Teile des Arbeitsschutzes selbst in die Hand nehmen, nach entsprechender Qualifizierung des Inhabers. Fachverbände wie die UKBW begrüßen dies als Stärkung der innerbetrieblichen Sicherheitskultur.
Gleichzeitig öffnet sich der Beruf der Sicherheitsfachkraft. Die personelle Engpass soll durch die Zulassung neuer akademischer Disziplinen gelockert werden. Künftig können auch Absolventen der Biologie, Chemie, Humanmedizin, Ergonomie oder Arbeitspsychologie als Sifa qualifiziert werden. Experten erhoffen sich dadurch frischen Wind, besonders bei psychischen Belastungen – einem zentralen Thema moderner Gefährdungsbeurteilungen.
Herausforderung Dokumentation und faire Aufteilung
Die Branche reagiert verhalten optimistisch. Der Fachverband VDSI sieht in der Flexibilisierung eine notwendige Anpassung an die digitale Arbeitswelt. Doch der Teufel steckt im Detail: Die Einhaltung der 33-Prozent-Quote muss lückenlos dokumentiert werden. Welche Leistung wurde digital, welche vor Ort erbracht? Die neue DGUV Regel 100-002 liefert hierfür die Berechnungsgrundlage.
Eine weitere Neuerung sorgt für faire Verteilung: Die „Mindestbeteiligungsregel“. Sie stellt sicher, dass weder der Betriebsarzt noch die Sifa zum „Papiertiger“ degradiert werden kann. Jede Profession muss nun mindestens 20 Prozent der Grundbetreuungszeit selbst abdecken.
Für das restliche Jahr 2026 steht die praktische Umsetzung im Fokus. Die Prüfungen der Berufsgenossenschaften werden zeigen, ob die Balance zwischen digitaler Effizienz und notwendiger Präsenz gelingt. Die Botschaft an die Unternehmen ist klar: Die digitale Tür ist offen, ersetzt aber nicht den Blick vor Ort. Die Quote ist ein Werkzeug für mehr Effizienz, kein Weg in die Deregulierung.
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