DGUV Vorschrift 2: Digitale Sprechstunde für Betriebsärzte wird Realität
20.01.2026 - 07:43:11Deutschlands zentrale Arbeitsschutzregel erlaubt ab sofort Videoberatung durch Sicherheitsexperten. Die modernisierte DGUV Vorschrift 2 ist seit Januar 2026 in Kraft und markiert einen Wendepunkt für den betrieblichen Gesundheitsschutz. Kern der Reform ist die offizielle Zulassung digitaler Fernberatungen durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa). Diese Neuerung soll Flexibilität erhöhen, Effizienz steigern und starre Vorgaben an die digitale Arbeitswelt anpassen. Die seit 2017 vorbereitete Überarbeitung enthält zudem strukturelle Vereinfachungen, besonders für kleine Unternehmen.
Digitale Sprechstunde: Erlaubt, aber mit klaren Grenzen
Herzstück der novellierten Vorschrift ist der neue § 6. Er erlaubt ausdrücklich den Einsatz digitaler Technologien für Sicherheits- und Gesundheitsberatungen. Videokonferenzen und andere Fernberatungsformen sind damit für Betriebsärzte und Sifas zulässig. Das soll die oft knappen Ressourcen effizienter nutzen – durch weniger Reisezeiten und schnellere Unterstützung.
Doch die digitale Freiheit ist nicht grenzenlos. Eine Fernberatung ist nur zulässig, wenn der Arzt oder die Fachkraft die betriebsspezifischen Gegebenheiten bereits von vorherigen Vor-Ort-Terminen kennt. Zudem ist festgelegt: Maximal ein Drittel der erforderlichen Beratungsleistungen darf digital erbracht werden. Die direkte Präsenz am Arbeitsplatz bleibt also Fundament des Arbeitsschutzes.
Viele Gefährdungsbeurteilungen erfüllen bei Kontrollen nicht die Anforderungen – und das kann für Betriebe und Sifas teuer werden. Ein kostenloser Leitfaden liefert praktikable Vorlagen, Checklisten und eine Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung, mit der Sie rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen erstellen, die Aufsichtsbehörden standhalten. Ideal, um die Vorgaben der neuen DGUV‑Regel 100‑002 umzusetzen und interne Prozesse schnell zu dokumentieren. Jetzt Gefährdungsbeurteilung‑Vorlagen herunterladen
Weniger Bürokratie: Erleichterungen für kleine und mittlere Betriebe
Die Reform bringt eine übersichtlichere, zweiteilige Struktur. Die rechtlich bindenden Pflichten stehen weiterhin in der Vorschrift. Eine neue, separate DGUV Regel 100-002 liefert nun ergänzende Handlungshilfen und Praxisbeispiele. Diese Trennung soll Unternehmen die Unterscheidung zwischen Muss und Kann erleichtern.
Ein großer Gewinn für den Mittelstand: Die Mitarbeitergrenze für vereinfachte Betreuungsmodelle wird von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Mehr kleine Betriebe können so von flexibleren und weniger bürokratischen Strukturen profitieren. Für Unternehmen in der Regelbetreuung (über 20 Mitarbeiter) gibt es ebenfalls Vereinfachungen. Der Mindestleistungsanteil für Arzt und Sifa beträgt nun einheitlich 20 Prozent.
Neue Köpfe für die Sicherheit – und verpflichtende Weiterbildung
Dem Fachkräftemangel begegnet die novellierte Vorschrift mit breiteren Zugangsmöglichkeiten zur Sifa-Qualifikation. Künftig können nicht nur Ingenieure und Meister, sondern auch Absolventen weiterer wissenschaftlicher Fächer den Weg einschlagen. Dazu zählen Physik, Chemie, Biologie, Humanmedizin, Ergonomie sowie Arbeits- und Organisationspsychologie. So soll neues Fachwissen in den Arbeitsschutz einfließen.
Bei der Öffnung wird die Qualität nicht vergessen. Ab 2028 wird ein verpflichtender Nachweis zur Fortbildung für alle Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte eingeführt. Zudem wird die Gefährdungsbeurteilung gestärkt: Unternehmen, die alternative Betreuungsmodelle wählen, müssen nun per Selbstauskunft bestätigen, dass diese Bewertung aktuell vorliegt.
Ein Schritt in die Arbeitswelt 4.0
Die Überarbeitung ist ein zentraler Baustein der deutschen Initiative „Arbeiten 4.0“. Sie spiegelt Jahre der Evaluation und des Dialogs mit Sozialpartnern und Verbänden wider. Indem sie digitale Tools integriert, erkennt sie an, was in vielen Branchen bereits Praxis ist.
Jetzt liegt der Fokus auf der Umsetzung. Unternehmen und Dienstleister müssen Verträge und Abläufe anpassen. Die DGUV Regel 100-002 wird dabei zum wichtigen Navigationsinstrument. Entscheidend wird sein, einen funktionalen Mix aus digitaler Effizienz und notwendiger Präsenz zu finden – stets unter Beachtung des Datenschutzes. Das Ziel ist ein agileres, moderneres Arbeitsschutzsystem für Deutschlands Arbeitswelt.
PS: Sie planen die praktische Umsetzung der novellierten Vorschrift? Sparen Sie Zeit mit praxiserprobten Checklisten und editierbaren Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen. Das Gratis‑Paket zeigt, welche Punkte Aufsichtsbehörden besonders prüfen, vermeidet die sieben häufigsten Irrtümer und liefert sofort nutzbare Dokumente für Betriebsärzte, Sifas und Sicherheitsverantwortliche. So lässt sich die DGUV Regel 100‑002 effizient in bestehende Abläufe integrieren. Kostenlose GBU‑Checklisten & Vorlagen sichern


