DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Bürokratieabbau für Mittelstand startet

21.01.2026 - 05:23:12

Die novellierte Arbeitsschutzvorschrift erhöht die Mitarbeitergrenze für vereinfachte Betreuung auf 20 und erlaubt erstmals digitale Beratungsanteile. Sie erweitert zudem die Qualifikationswege für Sicherheitsfachkräfte.

Eine umfassende Reform der zentralen Arbeitsschutzvorschrift DGUV Vorschrift 2 tritt in Kraft. Sie bringt mehr Flexibilität und weniger Bürokratie für zehntausende kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland. Ab sofort gilt eine höhere Mitarbeitergrenze für vereinfachte Betreuungsmodelle.

Der Schwellenwert für vereinfachte Sicherheitsbetreuung steigt von 10 auf 20 Beschäftigte. Diese Kernänderung soll administrative Hürden senken und passgenauere Lösungen ermöglichen. Zugleich öffnet die modernisierte Vorschrift den Weg für mehr Digitalisierung und erweitert die Qualifikationspfade für Sicherheitsfachkräfte. Umsetzen wird die Reform die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Höhere Grenze entlastet kleine Betriebe

Im Zentrum steht die angehobene Mitarbeitergrenze. Bisher mussten Betriebe mit mehr als zehn Angestellten meist das Standardmodell der „Regelbetreuung“ wählen. Es umfasst feste Grundbetreuungsstunden und betriebsspezifische Unterstützung.

Nun können Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern vereinfachte Arrangements nutzen. Dazu zählt die vereinfachte Regelbetreuung nach Anhang 1. Sie setzt auf ereignisbezogene Unterstützung – besonders bei der Gefährdungsbeurteilung – statt auf starre Stundenvorgaben.

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Zudem erhalten mehr Firmen Zugang zum „Kompetenzzentrenmodell“ (Anhang 4). Es wird etwa von Berufsgenossenschaften wie der BGN angeboten. Nach einem Grundqualifikationskurs des Unternehmers bietet es oft kostenfreien Zugang zu Expertenberatung. Für Betriebe mit 11 bis 20 Beschäftigten sinken so die finanziellen und administrativen Hürden spürbar.

Digitalisierung erhält Einzug in die Beratung

Die novellierte Vorschrift erkennt den Wandel der Arbeitswelt an und integriert erstmals offiziell digitale Werkzeuge. Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte dürfen nun einen Teil ihrer Beratung per Telefon oder Videokonferenz durchführen.

Diese Digitalisierung ist an klare Bedingungen geknüpft. Die Fachkraft muss zunächst die Betriebsstätte persönlich in Augenschein genommen haben. Nur so kann sie sich ein realistisches Bild der Arbeitsumgebung machen. Im Regelbetreuungsmodell sind bis zu ein Drittel der Grundbetreuung digital möglich. In begründeten Fällen darf dieser Anteil steigen.

Der hybride Ansatz soll effizienter sein und schnellere Reaktionen ermöglichen. Gleichzeitig bleibt gewährleistet, dass die praktische Kenntnis des Arbeitsplatzes nicht verloren geht. Eine rein digitale Betreuung ohne jeglichen Vor-Ort-Termin ist weiterhin nicht zulässig.

Neue Wege für Sicherheitsfachkräfte

Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, erweitert die Reform die Zugangsvoraussetzungen zur Qualifikation als „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ (Sifa). Bisher war der Weg vor allem Absolventen technischer oder ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge vorbehalten.

Künftig öffnet er sich für Akademiker weiterer Fächer. Dazu zählen Physik, Chemie, Biologie, Humanmedizin, Ergonomie oder Arbeitspsychologie. Die Branche erhofft sich dadurch neue Perspektiven und mehr verfügbare Experten.

Parallel verschärft die Vorschrift die Anforderungen an die Fortbildung. Betriebsärzte und Sifas müssen ihre kontinuierlichen Weiterbildungsaktivitäten nun im jährlichen Bericht an den Betrieb nachweisen. Das schafft für Unternehmer mehr Transparenz über die aktuelle Expertise ihrer Beauftragten.

Modernisierung nach über einem Jahrzehnt

Die Überarbeitung der DGUV Vorschrift 2 löst die Fassung von 2011 ab. Sie reagiert auf Evaluierungen und Modernisierungsforderungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Änderungen spiegeln die Entwicklung der Arbeitswelt wider.

Zur Umsetzungshilfe wurde das neue DGUV Regel 100-002 veröffentlicht. Es enthält praktische Erläuterungen und Beispiele. Unternehmen sollten ihre bestehende Betreuung überprüfen und das passende Modell im neuen Rahmen wählen. Die Unfallversicherungsträger bieten Unterstützung mit Berechnungstools und Beratung an.

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