DGUV Vorschrift 2 beendet Ära der reinen Online-Unterweisungen
21.01.2026 - 16:53:12Ab 2026 müssen elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) in einem verpflichtenden Hybridmodell geschult werden. Die neue DGUV Vorschrift 2 beendet das Zeitalter passiver „Klick-und-Fertig“-Kurse.
Die ersten Fristen für die jährliche Unterweisung nahen – und deutsche Unternehmen stehen vor einer grundlegend veränderten Rechtslage. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 und setzt neue Maßstäbe für digitale Weiterbildungen. Der einfache, passive E-Learning-Kurs ist damit Geschichte. Ersetzt wird er durch ein verbindliches Hybridmodell, das digitale Flexibilität mit nachweisbarer, betriebsspezifischer Unterweisung kombiniert.
Neuer Hybrid-Standard schließt Grauzone
Treiber der Reform ist die modernisierte Unfallverhütungsvorschrift. Sie bringt zwar Erleichterungen, etwa durch die Anhebung der Mitarbeitergrenze für alternative Sicherheitskonzepte von 10 auf 20 Beschäftigte. Gleichzeitig verschärft sie jedoch die Qualitätsanforderungen an digitale Lernformate.
Die Vorgabe ist klar: Digitale Tools sind nun ausdrücklich für bis zu 50 Prozent der Grundbetreuung und Unterweisung anerkannt. Doch es gibt einen entscheidenden Vorbehalt. Eine rein digitale Schulung allein genügt nicht für die rechtssichere Unterweisung von EuP. Der neue Standard für 2026 verlangt ein „Blended Learning“-Konzept. Die Theorie darf online vermittelt werden, muss aber durch ein dokumentiertes, betriebsspezifisches Gespräch zu den lokalen Gefahren ergänzt werden.
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Sicherheitsexperten begrüßen die Änderung. Sie schließe eine langjährige Grauzone. Bislang setzten viele Firmen auf generische Online-Kurse, ohne sie auf ihre eigene Elektro-Infrastruktur zuzuschneiden. Eine Praxis, die Prüfer unter der neuen Auslegung 2026 als nicht konform beanstanden.
Das Aus für die einfache Teilnahmebestätigung
Für zehntausende elektrotechnisch unterwiesene Personen – typischerweise Hausmeister, Küchenpersonal oder Produktionsmitarbeiter – ändert sich die jährliche Wiederholungsunterweisung damit grundlegend. Große Anbieter haben ihre Kursstrukturen bereits im Januar angepasst.
Konforme Online-Kurse für 2026 beinhalten nun verpflichtende Verständnis-Checks und integrierte Fragekanäle. Ein simples PDF oder ein nicht-interaktives Video erfüllt die Anforderungen an eine „Unterweisung“ nach DGUV Vorschrift 1 und 3 nicht mehr.
Die Schulungsanbieter betonen: Die Teilnahmebestätigung der Online-Plattform ist nur noch gültig, wenn sie von einer verantwortlichen Elektrofachkraft gegengezeichnet wird. Diese bestätigt damit die praktische Anwendbarkeit des Wissens. Diese Gegenzeichnung wird zum zentralen Prüfpunkt interner Audits in diesem Januar. Sie stellt sicher, dass die Fachverantwortung weiterhin bei der Elektrofachkraft liegt.
Digitale Dokumentation und Bürokratieabbau
Parallel zu den inhaltlichen Änderungen wirkt sich auch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) aus. Seit Januar 2026 ersetzen digitale Signaturen und revisionssichere E-Learning-Protokolle in vielen Bereichen die papierbasierte Dokumentation.
Unternehmen können ihre Schulungsnachweise so in cloud-basierten Managementsystemen zentralisieren. Juristen warnen jedoch: Die Leichtigkeit der digitalen Speicherung darf nicht zu Nachlässigkeit führen. Das digitale Protokoll muss den Abschluss des Online-Moduls explizit mit Datum und Inhalt der praktischen Betriebsunterweisung verknüpfen. Ein getrennter Nachweis – wo ein Mitarbeiter den Online-Kurs im Januar abschließt, die praktische Einweisung aber erst im Juni erhält – gilt in aktuellen Compliance-Hinweisen als erhebliches Haftungsrisiko.
Konsolidierung am Schulungsmarkt erwartet
Die Standards für 2026 markieren eine Reifung des E-Learning-Marktes im Arbeitsschutz. Jahrelang rang die Branche mit dem Spagat zwischen effizienten, skalierbaren Online-Kursen und den strengen Vorgaben der deutschen Unfallverhütungsvorschriften.
Die neue Lösung ist pragmatisch: Die theoretische Wissensvermittlung – etwa die fünf Sicherheitsregeln oder die Gefahren des elektrischen Stroms – kann online erfolgen. Die kostbare Zeit der Elektrofachkräfte konzentriert sich so auf die betriebsspezifischen Gefahren während des Präsenzteils.
Marktbeobachter erwarten, dass diese Verschiebung den Schulungsanbietermarkt konsolidieren wird. Kleine Anbieter mit statischen Videoinhalten dürften Marktanteile an Plattformen verlieren, die integrierte „Hybrid-Ready“-Lösungen anbieten. Diese Systeme verfolgen den Online-Fortschritt und erinnern Verantwortliche automatisch an die erforderliche praktische Unterweisung.
Ausblick: Augmented Reality in der Erprobung
Für die verbleibenden Monate des Jahres 2026 prognostizieren Sicherheitstechnikexperten die Einführung immersiverer Prüfwerkzeuge. In Pilotprojekten wird bereits der Einsatz von Augmented Reality (AR) für den praktischen Teil der EuP-Unterweisung erprobt. Dabei könnten Elektrofachkräfte aus der Ferne unterwiesene Personen via Smart Glasses durch betriebsspezifische Prüfungen führen.
Für die unmittelbare Zukunft raten Experten Unternehmen jedoch, ihre bestehenden Schulungsverträge zu überprüfen. Die Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen DGUV V2 läuft ab. Die oberste Priorität für Sicherheitsfachkräfte in diesem Januar muss sein, zu bestätigen, dass alle anstehenden Wiederholungsunterweisungen den neuen Hybrid- und Dokumentationsstandards entsprechen.
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